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R- und S-Sätze

kodifizierte Warnhinweise zur Charakterisierung der Gefahrenmerkmale von Gefahrstoffen und Säuren
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R- und S-Sätze bedeutet "Risiko- und Sicherheitssätze", d. h. kodierte Warnhinweise zu den Gefahrstoffen unter den Elementen und chemischen Verbindungen sowie daraus hergestellten Zubereitungen. Sie bilden zusammen mit den Gefahrstoffsymbolen die wichtigsten Elemente der innerhalb der EU vorgeschriebenen Gefahrstoffkennzeichnung.

Die R- und S-Sätze sind in allen EU-Sprachen im Anhang III und IV der Richtlinie 67/548/EWG standardisiert. Vorgeschrieben ist der Text auf der Verpackung in der jeweiligen Landessprache. Im Warenverkehr innerhalb der EU verlangen die Importländer, dass bereits an der Landesgrenze die Texte in der Sprache des Importlandes auf der Verpackung stehen.

In der Schweiz ist das BAG zuständig, es führt eine eigene Liste mit Übersetzungen.

Zur Schreibweise der Kodierung gibt es folgende Regelung: Gemäß Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG steht zwischen den Ziffern der R- und S-Sätze entweder ein Bindestrich (-) zur getrennten Angabe der besonderen Gefahren oder Sicherheitsratschläge, oder ein Schrägstrich (/) zur kombinierten Angabe der besonderen Gefahren oder Sicherheitsratschläge in einem einzigen Satz.

Liste der Hinweise auf besondere Risiken (R-Sätze)

  • R 1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich.
  • R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer und andere Zündquellen; explosionsgefährlich.
  • R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer und andere Zündquellen; besonders explosionsgefährlich.
  • R 4 Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen.
  • R 5 Beim Erwärmen explosionsfähig.
  • R 6 Mit und ohne Luft explosionsfähig.
  • R 7 Kann Brand verursachen.
  • R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
  • R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.
  • R 10 Entzündlich.
  • R 11 Leichtentzündlich.
  • R 12 Hochentzündlich.
  • (R 13 Hochentzündliches Flüssiggas.) seit 1993 nicht mehr gültig!
  • R 14 Reagiert heftig mit Wasser.
  • R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase.
  • R 16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen.
  • R 17 Selbstentzündlich an der Luft.
  • R 18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger /leicht-entzündlicher Dampf-Luftgemische möglich.
  • R 19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden.
  • R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
  • R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
  • R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
  • R 23 Giftig beim Einatmen.
  • R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut.
  • R 25 Giftig beim Verschlucken.
  • R 26 Sehr giftig beim Einatmen.
  • R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.
  • R 28 Sehr giftig beim Verschlucken.
  • R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
  • R 30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.
  • R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
  • R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
  • R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen.
  • R 34 Verursacht Verätzungen.
  • R 35 Verursacht schwere Verätzungen.
  • R 36 Reizt die Augen.
  • R 37 Reizt die Atmungsorgane.
  • R 38 Reizt die Haut.
  • R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.
  • R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
  • R 41 Gefahr ernster Augenschäden.
  • R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
  • R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.
  • R 45 Kann Krebs erzeugen.
  • R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen.
  • (R 47 Kann Missbildungen verursachen.) seit 1993 nicht mehr gültig!
  • R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.
  • R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.
  • R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
  • R 51 Giftig für Wasserorganismen.
  • R 52 Schädlich für Wasserorganismen.
  • R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • R 54 Giftig für Pflanzen.
  • R 55 Giftig für Tiere.
  • R 56 Giftig für Bodenorganismen.
  • R 57 Giftig für Bienen.
  • R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.
  • R 59 Gefährlich für die Ozonschicht.
  • R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
  • R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
  • R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
  • R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
  • R 64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
  • R 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
  • R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
  • R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
  • R 68 Irreversibler Schaden möglich.

Folgende R-Sätze werden kombiniert, wenn sie gemeinsam zutreffen:

  • R14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
  • R15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase.
  • R20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
  • R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
  • R20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
  • R21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
  • R23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
  • R23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken.
  • R23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
  • R24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
  • R26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
  • R26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.
  • R26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
  • R27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
  • R36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
  • R36/38 Reizt die Augen und die Haut.
  • R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
  • R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
  • R39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen
  • R39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
  • R39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
  • R39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
  • R39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
  • R39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
  • R39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
  • R39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
  • R39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
  • R39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
  • R39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
  • R39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
  • R39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
  • R39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
  • R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
  • R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
  • R48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
  • R48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
  • R48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut
  • R48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
  • R48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
  • R48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
  • R48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
  • R48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut.
  • R48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
  • R48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
  • R48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
  • R48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
  • R48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
  • R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • R68/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.
  • R68/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
  • R68/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
  • R68/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
  • R68/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
  • R68/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
  • R68/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

Sonderfall "Anmerkung E" bei den R-Sätzen

Stoffen mit besonderen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die als krebserzeugend, erbgutverändernd und/oder fortpflanzungsgefährdend der Kategorie 1 oder 2 eingestuft wurden, wird die Anmerkung E beigefügt, wenn sie gleichzeitig als sehr giftig (T+), giftig (T) oder gesundheitsschädlich (Xn) eingestuft wurden. Bei diesen Stoffen wird den Gefahrensätzen R 20, R 21, R 22, R 23, R 24, R 25, R 26, R 27, R 28, R 39, R 40, R 48 und R 65 sowie allen Kombinationen dieser Gefahrensätze das Wort 'Auch' vorangestellt (aus Anhang VI Kapitel 4, der Richtlinie 67/548/EU).

Wenn also ein Gefahrstoff sowohl z. B. krebserzeugend ist (und deshalb mit dem Totenkopf gekennzeichnet ist) und außerdem auch akut giftig beim Einatmen ist, dann bekommt er aufgrund dieser doppelten Gefahr die Anmerkung E mit folgendem Ergebnis (Beispiel):

  • R45-E23 Krebserzeugend. Auch giftig beim Einatmen.

Liste der Sicherheitsratschläge (S-Sätze)

  • S 1 Unter Verschluss aufbewahren.
  • S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • S 3 Kühl aufbewahren.
  • S 4 Von Wohnplätzen fernhalten.
  • S 5 Unter ... aufbewahren. (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben)
  • S 6 Unter ... aufbewahren. (inertes Gas vom Hersteller anzugeben)
  • S 7 Behälter dicht geschlossen halten.
  • S 8 Behälter trocken halten.
  • S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
  • S 10 Inhalt feucht halten.
  • S 11 Zutritt von Luft verhindern.
  • S 12 Behälter nicht gasdicht verschließen.
  • S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
  • S 14 Von ... fernhalten. (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben)
  • S 15 Vor Hitze schützen.
  • S 16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
  • S 17 Von brennbaren Stoffen fernhalten.
  • S 18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
  • S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
  • S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen.
  • S 22 Staub nicht einatmen.
  • S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (geeignete Bezeichnungen vom Hersteller anzugeben)
  • S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.
  • S 25 Berührung mit den Augen vermeiden.
  • S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
  • S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
  • S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben)
  • S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
  • S 30 Niemals Wasser hinzugießen.
  • S 31 Von explosionsfähigen Stoffen fernhalten
  • S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
  • S 34 Schlag und Reibung vermeiden.
  • S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
  • S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
  • S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
  • S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
  • S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
  • S 40 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen. (Material vom Hersteller anzugeben)
  • S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
  • S 42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen. (Bezeichnung vom Hersteller anzugeben)
  • S 43 Zum Löschen ... verwenden. (vom Hersteller anzugeben)(wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: Kein Wasser verwenden)
  • S 44 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
  • S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
  • S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
  • S 47 Nicht bei Temperaturen über ...°C aufbewahren. (vom Hersteller anzugeben)
  • S 48 Feucht halten mit ... (vom Hersteller anzugeben)
  • S 49 Nur im Originalbehälter aufbewahren.
  • S 50 Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben)
  • S 51 Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden.
  • S 52 Nicht großflächig für Wohn- u.Aufenthaltsräume zu verwenden.
  • S 53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. - Nur für den berufsmäßigen Verwender -.
  • S 56 Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
  • S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
  • S 59 Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen.
  • S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
  • S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
  • S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
  • S 63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen.
  • S 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (Nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).

Folgende S-Sätze werden kombiniert, wenn sie gemeinsam zutreffen:

  • S1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • S3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.
  • S3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von . . . aufbewahren. (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben)
  • S3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von . . . aufbewahren. (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben)
  • S3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
  • S3/14 An einem kühlen, von . . . entfernten Ort aufbewahren. (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben)
  • S7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten.
  • S7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
  • S7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über . . . °C aufbewahren. (vom Hersteller anzugeben)
  • S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
  • S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
  • S27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel ... .(vom Hersteller anzugeben)
  • S29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
  • S29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
  • S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
  • S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
  • S36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
  • S37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
  • S47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über . . . °C aufbewahren. (vom Hersteller anzugeben)

Anmerkung zu "Hersteller": Verantwortlich für die Kennzeichnung ist der derjenige, der die Ware innerhalb der EG erstmalig in der aktuellen Verpackung "in Verkehr bringt" - das kann auch ein Importeur oder Händler sein.

Siehe auch