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R- und S-Sätze

kodifizierte Warnhinweise zur Charakterisierung der Gefahrenmerkmale von Gefahrstoffen und Säuren
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R- und S-Sätze bedeutet "Risiko- und Sicherheitssätze", d. h. kodierte Warnhinweise zu chemischen Verbindungen.

Die R- und S-Sätze sind innerhalb der EU, im Anhang III und IV der Richtlinie 67/548/EWG standardisiert und existieren in vielen Sprachen. Dadurch müssen die R- und S-Sätze nicht in jeder Sprache auf die Verpackung aufgedruckt werden, der Anwender kann sich die Übersetzung aus einer Liste in seiner Sprache heraussuchen.

In der Schweiz ist das BAG zuständig, es führt eine eigene Liste mit Übersetzungen.

Zur Schreibweise gibt es folgende Regelung: Gemäß Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG steht zwischen den Ziffern der R- und S-Sätze entweder ein Bindestrich (-) zur getrennten Angabe der besonderen Gefahren oder Sicherheitsratschläge, oder ein Schrägstrich (/) zur kombinierten Angabe der besonderen Gefahren oder Sicherheitsratschläge in einem einzigen Satz.

Hinweis auf besondere Gefahren (R-Sätze)

ACHTUNG: Bei R-Sätzen mit der Anmerkung „E“ wird im Text das Wort "Auch" vorangestellt.

Beispiel:

  • R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
  • R E 20 Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen.

Liste von R-Sätzen

  • R 1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich.
  • R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer und andere Zündquellen; explosionsgefährlich.
  • R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer und andere Zündquellen; besonders explosionsgefährlich.
  • R 4 Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen.
  • R 5 Beim Erwärmen explosionsfähig.
  • R 6 Mit und ohne Luft explosionsfähig.
  • R 7 Kann Brand verursachen.
  • R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
  • R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.
  • R 10 Entzündlich.
  • R 11 Leichtentzündlich.
  • R 12 Hochentzündlich.
  • R 14 Reagiert heftig mit Wasser.
  • R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase.
  • R 16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen.
  • R 17 Selbstentzündlich an der Luft.
  • R 18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger /leicht-entzündlicher Dampf-Luftgemische möglich.
  • R 19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden.
  • R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
  • R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
  • R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
  • R 23 Giftig beim Einatmen.
  • R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut.
  • R 25 Giftig beim Verschlucken.
  • R 26 Sehr giftig beim Einatmen.
  • R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.
  • R 28 Sehr giftig beim Verschlucken.
  • R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
  • R 30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.
  • R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
  • R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
  • R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen.
  • R 34 Verursacht Verätzungen.
  • R 35 Verursacht schwere Verätzungen.
  • R 36 Reizt die Augen.
  • R 37 Reizt die Atmungsorgane.
  • R 38 Reizt die Haut.
  • R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.
  • R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
  • R 41 Gefahr ernster Augenschäden.
  • R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
  • R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.
  • R 45 Kann Krebs erzeugen.
  • R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen.
  • R 47 Kann Missbildungen verursachen.
  • R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.
  • R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.
  • R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
  • R 51 Giftig für Wasserorganismen.
  • R 52 Schädlich für Wasserorganismen.
  • R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
  • R 54 Giftig für Pflanzen.
  • R 55 Giftig für Tiere.
  • R 56 Giftig für Bodenorganismen.
  • R 57 Giftig für Bienen.
  • R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.
  • R 59 Gefährlich für die Ozonschicht.
  • R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
  • R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
  • R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
  • R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
  • R 64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
  • R 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
  • R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
  • R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
  • R 68 Irreversibler Schaden möglich.

R-Sätze können auch kombiniert werden. Beispielsweise hat R 14/15 die Bedeutung: Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.

Sicherheitsratschläge (S-Sätze)

  • S 1 Unter Verschluss aufbewahren.
  • S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • S 3 Kühl aufbewahren.
  • S 4 Von Wohnplätzen fernhalten.
  • S 5 Unter ... aufbewahren. (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben)
  • S 5.1 Unter Wasser aufbewahren.
  • S 5.2 Unter Petroleum aufbewahren.
  • S 5.3 Unter Paraffinöl aufbewahren.
  • S 6 Unter ... aufbewahren. (inertes Gas vom Hersteller anzugeben)
  • S 6.1 Unter Stickstoff aufbewahren.
  • S 6.2 Unter Argon aufbewahren.
  • S 7 Behälter dicht geschlossen halten.
  • S 8 Behälter trocken halten.
  • S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
  • S 12 Behälter nicht gasdicht verschließen.
  • S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
  • S 14 Von ... fernhalten. (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben)
  • S 14.1 Von Reduktionsmitteln, Schwermetallverbindungen, Säuren und Alkalien fernhalten.
  • S 14.2 Von oxidierenden und sauren Stoffen sowie Schwermetallverbindungen fernhalten.
  • S 14.3 Von Eisen fernhalten.
  • S 14.4 Von Wasser und Laugen fernhalten.
  • S 14.5 Von Säuren fernhalten.
  • S 14.6 Von Laugen fernhalten.
  • S 14.7 Von Metallen fernhalten.
  • S 14.8 Von oxidierenden und sauren Stoffen fernhalten.
  • S 14.9 Von brennbaren organischen Substanzen fernhalten.
  • S 14.10 Von Säuren, Reduktionsmitteln und brennbaren Materialien fernhalten.
  • S 14.11 Von brennbaren Stoffen fernhalten.
  • S 15 Vor Hitze schützen.
  • S 16 Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
  • S 17 Von brennbaren Stoffen fernhalten.
  • S 18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
  • S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
  • S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen.
  • S 22 Staub nicht einatmen.
  • S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (geeignete Bezeichnungen vom Hersteller anzugeben)
  • S 23.1 Gas nicht einatmen.
  • S 23.2 Dampf nicht einatmen.
  • S 23.3 Aerosol nicht einatmen.
  • S 23.4 Rauch nicht einatmen.
  • S 23.5 Dampf/Aerosol nicht einatmen.
  • S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.
  • S 25 Berührung mit den Augen vermeiden.
  • S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
  • S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
  • S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben)
  • S 28.1 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.
  • S 28.2 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
  • S 28.3 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife, möglichst auch mit Polyethylenglycol 400.
  • S 28.4 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol 300 und Ethanol (2:1) und anschließend mit viel Wasser und Seife.
  • S 28.5 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol 400.
  • S 28.6 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol 400 und anschließend Reinigung mit viel Wasser.
  • S 28.7 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und saurer Seife.
  • S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
  • S 30 Niemals Wasser hinzugießen.
  • S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
  • S 34 Schlag und Reibung vermeiden.
  • S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
  • S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
  • S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
  • S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
  • S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
  • S 40 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen. (Material vom Hersteller anzugeben)
  • S 40.1 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit viel Wasser reinigen.
  • S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
  • S 42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen. (Bezeichnung vom Hersteller anzugeben)
  • S 43 Zum Löschen ... verwenden. (vom Hersteller anzugeben)(wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: Kein Wasser verwenden)
  • S 43.1 Zum Löschen Wasser verwenden.
  • S 43.2 Zum Löschen Wasser oder Pulverlöschmittel verwenden.
  • S 43.3 Zum Löschen Pulverlöschmittel, kein Wasser verwenden.
  • S 43.4 Zum Löschen Kohlendioxid, kein Wasser verwenden.
  • S 43.6 Zum Löschen Sand, kein Wasser verwenden.
  • S 43.7 Zum Löschen Metallbrandpulver, kein Wasser verwenden.
  • S 43.8 Zum Löschen Sand, Kohlendioxid oder Pulverlöschmittel, kein Wasser verwenden.
  • S 44 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
  • S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
  • S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
  • S 47 Nicht bei Temperaturen über ...°C aufbewahren. (vom Hersteller anzugeben)
  • S 47.1 Nicht bei Temperaturen über 25°C aufbewahren.
  • S 48 Feucht halten mit ... (vom Hersteller anzugeben)
  • S 48.1 Feucht halten mit Wasser.
  • S 49 Nur im Originalbehälter aufbewahren.
  • S 50 Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben)
  • S 50.1 Nicht mischen mit Säuren.
  • S 50.2 Nicht mischen mit Laugen.
  • S 50.3 Nicht mischen mit starken Säuren, starken Basen, Buntmetallen und deren Salzen.
  • S 51 Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden.
  • S 52 Nicht großflächig für Wohn- u.Aufenthaltsräume zu verwenden.
  • S 53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. - Nur für den berufsmäßigen Verwender -.
  • S 56 Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
  • S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
  • S 59 Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen.
  • S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
  • S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
  • S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
  • S 63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen.
  • S 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (Nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).

Auch hier können Kombinationen angegeben werden. So hat S 3/7 die Bedeutung Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.

Siehe auch

R-Sätze bedeutet Risikosätze und S-Sätze bedeutet Sicherheitsvorschläge.Man findet die R und S Sätze miestens in jedem Chemie Buch im Anhang.