Schwur
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Schwur (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
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Nominativ | der Schwur | die Schwüre |
Genitiv | des Schwurs | der Schwüre |
Dativ | dem Schwur | den Schwüren |
Akkusativ | den Schwur | die Schwüre |
Worttrennung:
- Schwur, Plural: Schwü·re
Aussprache:
- IPA: [ʃvuːːɐ̯], Plural: [ˈʃvyːʀə]
- Hörbeispiele:
Bedeutungen:
- [1] verbindliche Festlegung auf etwas
- [2] Eid vor einer dazu berechtigten Institution
Herkunft:
- mittelhochdeutsch „swuor“[1]
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Versprechen, Zusage
- [2] Eid, Gelöbnis
Unterbegriffe:
- [1] Treueschwur
Beispiele:
- [1] „Dem Entschluss, alten Familienschmuck zu verpfänden, stimmte die Ehefrau nur nach seinem Schwur zu, zumindest die Ringe wieder auszulösen.“[2]
- [2] Sie mussten einen Schwur auf die Verfassung ablegen.
Abgeleitete Begriffe:veraltete Vorlage
- [2] Schwurgericht
Übersetzungen
veraltete Vorlage
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- [2] Wikipedia-Artikel „Schwur“
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schwur“
- [2] früher auch bei canoonet „Schwur“
- [1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Schwur“
Quellen:
- ↑ Duden. Deutsches Universalwörterbuch. 6., überarbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007. ISBN 3-411-05506-5
- ↑ Bruno Schrep: Der letzte Ausweg. In: DER SPIEGEL 37, 2009, S. 42-44; Zitat S. 43.
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