Bekanntmachung, betreffend die Zulassung als Schiffer auf kleiner Fahrt mit Hochsee-Fischereifahrzeugen
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(Nr. 1596.) Bekanntmachung, betreffend die Zulassung als Schiffer auf kleiner Fahrt mit Hochsee-Fischereifahrzeugen. Vom 12. März 1885.
Auf Grund des §. 31 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich hat der Bundesrath beschlossen:
§. 6a.
- Für die Zulassung als Schiffer auf kleiner Fahrt mit Hochsee-Fischereifahrzeugen genügt bis auf Weiteres der Nachweis der im §. 6 vorgeschriebenen Fahrzeit.
- Berlin, den 12. März 1885.