Topographia Westphaliae: Recklinghausen
Vestes Schloß / vnd Stättlein / sampt zugehöriger Herrschafft / dem Ertzstifft Cöln gehörig / dahin auch Dorsten / vnd Hornenborgk / gezogen / vnd im Vest genannt werden. Es schreibet Thomas Carve, in seinem Itinerario, Anno 1639. zu Mayntz in 12. Lateinisch gedruckt / cap. 32. p. 274. seq. Daß zu Relinghusen ein Adelich Jungfrawen Kloster seye / deren Pröbstin auch den Weltlichen Recht spreche / vnd das Jus gladii habe. Vnd diese allein gelobe ewige Keuschheit: Die andern Jungfrawen aber nur ein Zeitlang. Dann sie sich verheuraten mögen. In deß Hansen Reckmanns Lübeckischer Chronic / stehet / am 22. Blat / von diesem Ort / also: Anno 1343. gewonne Peter Lynge / Recklingshausen den Marckischen ab / mit grossem Streit / zu dem Stifft von Cölln / vnnd darzu viel gefangen / vnd baweten mit derselben Schuld der Gefangenen / ihre Thürne / vnnd Mawren / vmb dieselbe Statt. Peter Lynck sind die Cöllnischen geheissen in Westphalen. Dann S. Peter der Kirchen von Cölln Patron ist. Vnd am 93. Blat / schreibet dieser Autor also: Anno 1500. auff Ambrosii Tag / brandt Recklinghausen / ligt in Westphalen / halb auß / von ihrem eygenen Fewer / sampt der Kirchen / vnd drey Pforten / der Lauffpforten / Martins / vnd Königberger Pforten / vnnd etliche Türne auff den Mawren / daß es ein groß Fewer / vnnd grosser Schaden war. Das hab ich gesehen mit meinen Augen / vnnd meines Vatters Hauß brandt in den Grund mit den Gütern / was darinnen war / vnnd meiner Mutter brandten die Kleyder am Leib / vnnd mein Vatter kriegte so viel / daß er alle sein Lebtage krancke Augen hatte. Vnd da verbrandte ein Burgermeister / mit Namen Johann Vlenburg / die Schul fiel ihm auff den Leib / die Glocken zerschmoltzen im Thurn / vnd alles in der Kirchen verbrandte / ohne die Geerkammer / nach anderm allen. David Chytraeus lib. 24. Saxon. p. 652. sagt: Man nenne dieses Gebieth Vestam Rellinghusen, welches das Wasser Lippe / von dem Stifft Münster absondere / vnd daß Theodoricus von Mörß / gewester Ertzbischoff zu Cöln / als er mit dem Hertzog zu Cleve / wegen Soest / Krieg führen wolte / Anno 1442. für 17550. Gülden / den Graffen von Schawenburg versetzt / aber daß selbe Ertzbischoff Salentinus zu Cölln / nach hundert vnd dreyssig Jahren / als er den Graffen das Gelt bezahlt; wie auch die Statt Keyserswerd; Vogteyen Vrdingen / Erprode / nahend Nuyß / Netten nahend Andernach / vnd andere damals verpfändte / wider gelöset habe.
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