Überzahn
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Als Überzahn wird das i.d.R. ungewollte Nicht-Fluchten der Oberflächen zweier nebeneinander gelegter plattenformiger Körper bezeichnet.[1] Beispiele sind die nebeneinander verlegten Fliesen und Parkett- oder andere Holzteile im Tischlergewerbe. Im Maschinen- und Fahrzeugbau können nichtfluchtende Schiebe- oder Fahrbahnen, einen Überzahn aufweisen, wenn sie aus einzelnen Bahnteilen zusammengesetzt sind.
in der Medizin wird als Überzahn “ein fehlerhafter über einen andern gewachsener Zahn” bezeichnet.[2]
- ↑ Baunetzwissen: Überzähne
- ↑ deacademic.com: Überzahn, der