Marksteinzeuge

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Als Marksteinzeuge (auch Grenzsteinzeuge oder Grenzzeuge, heutzutage auch Untervermarkung oder unterirdische Sicherung[1]) wird ein Gegenstand bezeichnet, der unter einem Grenzstein eingegraben wurde, um bei Grenzstreitigkeiten oder bei Verlust des Steins dessen genaue Lage zu bezeugen.

Marksteinzeugen bestehen meist aus gebranntem Ton (sogenannter Tonzeuge), glasiert oder unglasiert, manchmal aber auch aus Porzellan, Glas, Beton oder Kunststoff. In Württemberg wurde oft einfacher Ziegelbruch oder ein Stück Kohle verwendet.

Hauptsächlich wurden die Grenzsteinzeugen im süddeutschen Raum verwendet und hier vor allem in Württemberg. Auch aus Baden, Hessen, dem Elsass, der Nordschweiz, aus Bayern, Thüringen und Sachsen sind Zeugen überliefert. Die meisten Gemeinden verwendeten zuerst Ziegelbruchstücke, später kamen Tonplättchen mit den Anfangsbuchstaben der Gemeinden und zum Teil auch der Jahreszahl in Gebrauch. In der Spätphase der „Verzeugung“ Mitte des 20. Jahrhunderts wurden überwiegend Zeugen mit Darstellungen der Gemeindewappen verwendet.

Für das Verlegen der Zeugen unter die Grenzsteine waren die so genannten „Untergänger“ zuständig. Heute würde man die Untergänger als Messgehilfen bezeichnen. In Bayern waren sie unter dem Namen „Siebener“ bekannt. Die Untergänger entschieden auch bei Grenzstreitigkeiten mit Hilfe ihres „Zeugengeheimnisses“ über den Standort eines Steins. Ihre Aufgabe war auch die regelmäßige Überprüfung des Grenzverlaufs.

In manchen Gegenden wurden oder werden auch mit dem Boden nach oben vergrabene Glasflaschen als Zeugen verwendet.[2]

Bilder

Einzelnachweise

  1. http://www.sead.de/fileadmin/content/Formulare_Vorschriften/fortfuehrungsvermessungserlass.pdf S. 24 f.
  2. http://www.vermessung-glaubitz.de/Glossar_Lexikon/Grenzstein.html