Amtsgericht Pabianice

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Das Amtsgericht Pabianic war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Landgerichts Litzmannstadt mit Sitz in Pabianice.

Geschichte

Das Landgericht Litzmannstadt mit Sitz in Lodz (damaliger Name: Litzmannstadt) wurde während der deutschen Besetzung Polens 1939 mit Erlass vom 26. November 1940 als Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet.[1] In Pabianice wurde das Amtsgericht Pabianice als eines von 10 Amtsgerichten dieses Landgerichts gebildet.[2]

1945 wurde der Landgerichtsbezirk wieder unter polnische Verwaltung gestellt. Damit endete auch die kurze Geschichte des Amtsgerichts Pabianic. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Pabianicach (1950–1975: Sąd Powiatowy w Pabianicach).

Einzelnachweise

  1. Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates, 2012, ISBN 978-3-11-095167-7, S. 171, Digitalisat
  2. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat