Bundesfinanzdirektion

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Die Bundesfinanzdirektionen werden mit Beschluss des Grobkonzeptes zur Zukunft der Bundesfinanzverwaltung des Bundesfinanzministeriums vom 6. November 2006 die Bundesabteilungen der bisherigen Oberfinanzdirektionen ersetzen.

Die zukünftigen Standorte der Bundesfinanzdirektionen werden sein:

Hamburg (Nord)
HZÄ: Hamburg-Hafen, Hamburg-Jonas, Hamburg-Stadt, Itzehoe, Kiel, Stralsund, Oldenburg und Bremen
Köln (West)
HZÄ: Münster, Aachen, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Köln, Krefeld, Frankfurt am Main Flughafen und Gießen
Neustadt an der Weinstraße (Südwest)
HZÄ: Koblenz, Heilbronn, Karlsruhe, Lörrach, Singen, Stuttgart, Ulm, Saarbrücken und Darmstadt
Nürnberg (Südost)
HZÄ: Erfurt, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Schweinfurt und Augsburg
Potsdam (Mitte)
HZÄ: Berlin, Frankfurt an der Oder, Potsdam, Dresden, Hannover, Magdeburg, Braunschweig, Bielefeld und Osnabrück.

Die bisherigen Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen der Oberfinanzdirektionen Chemnitz (in Dresden), Hannover, Karlsruhe (in Freiburg im Breisgau), Koblenz (in Neustadt an der Weinstraße), Cottbus (in Potsdam), Hamburg, Köln und Nürnberg werden aufgelöst und die angeschlossenen Hauptzollämter auf die Bundesfinanzdirektionen neu aufgeteilt. Teilweise wurden auch Hauptzollämter der Bundesfinanzdirektionen an andere Bundesfinanzdirektionen abgegeben, um die Aufteilung der Bezirke gleichmäßiger zu gestalten. Ziel war es, das Arbeitsaufkommen gleichmäßig auf die zukünftigen Bundesfinanzdirektionen zu verteilen. Daher ist der wirtschaftlich schwache Osten mit nur einer Regionaldirektion vertreten, während der wirtschaftlich starke Westen und Süden der Bundesrepublik die Bundesfinanzdirektionen Köln, Nürnberg und Neustadt an der Weinstraße hat.

Siehe auch

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