Daumenschraube

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Daumenschraube
Daumenschraube

Die Daumenschraube, die in der Constitutio Criminalis Theresiana von 1769 als Daumenstock bezeichnet wurde, war ein Folterinstrument zur „Wahrheitsfindung“ der Rechtsprechung im Mittelalter und der frühen Neuzeit. Sie wurde bei einer peinlichen Befragung zur Erwirkung von Geständnissen eingesetzt.

Daumenschraube aus der Constitutio Criminalis Theresiana

Dabei werden der Daumen oder andere Finger in eine Zwinge gespannt und deren durch Gewinde miteinander verbundene Backen schraubenförmig zusammengezogen. Dieser Prozess ist äußerst schmerzhaft und nicht selten mit Frakturen verbunden, welche bleibende Schäden an der Hand verursachen können.

Sehr oft wurde diese Form der Folter zu Geständnissen bei der Hexenverfolgung eingesetzt.

Die Folter wurde oft von medizinfachkundigen Menschen durchgeführt, wobei die Daumenschraube nur so weit zugedreht wurde, dass die Finger gebrochen waren. Somit erzielte die Folter sehr häufig Geständnisse.

Verwendung in der Umgangssprache

Die umgangssprachliche Redewendung „die Daumenschrauben anziehen“ bedeutet "Druck ausüben" oder "zwingen".

Siehe auch