Daumenschraube

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Daumenschraube aus dem 17. Jahrhundert, Märkisches Museum Berlin
Daumenschraube aus der Constitutio Criminalis Theresiana

Die Daumenschraube, die in der Constitutio Criminalis Theresiana von 1769 als Daumenstock bezeichnet wurde, war ein Folterinstrument zur „Wahrheitsfindung“ der Rechtsprechung im Spätmittelalter (spätestens ab dem 14. Jahrhundert) und der frühen Neuzeit. Sie wurde bei einer peinlichen Befragung zur Erwirkung von Geständnissen eingesetzt.[1]

Dabei werden der Daumen oder andere Finger in eine Zwinge gespannt und deren durch Gewinde miteinander verbundene Backen schraubenförmig zusammengezogen. Dieser Prozess ist äußerst schmerzhaft und nicht selten mit Frakturen verbunden, die bleibende Schäden an der Hand verursachen können.

Sehr oft wurde diese Form der Folter zu Geständnissen bei der Hexenverfolgung eingesetzt.

Die Folter wurde oft von Medizinfachkundigen durchgeführt, wobei die Daumenschraube nur so weit zugedreht wurde, dass die Finger nicht gebrochen wurden.

Verwendung in der Umgangssprache

Die umgangssprachliche Redewendung „die Daumenschrauben anziehen“ bedeutet „Druck ausüben“ oder „zwingen“.

Siehe auch

Commons: Daumenschraube – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Daumenschraube. In: Stadtgeschichtliches Museum Leipzig. Abgerufen am 23. September 2013.