Dienstvertrag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. August 2019 um 09:02 Uhr durch Wowo2008 (Diskussion | Beiträge) (+Schweiz). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Dienstvertrag bezeichnet

  • allgemein einen individualrechtlichen Austauschvertrag einer unabhängigen Dienstleistung oder abhängigen Diensterbringung gegen ein Entgelt.
  • in Deutschland einen Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, siehe Dienstvertrag (Deutschland)
  • in Österreich einen Vertrag nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, siehe Dienstvertrag (Österreich)
  • in Österreich auch den Freien Dienstvertrag nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, siehe Freier Dienstnehmer
  • in der Schweiz ist der Dienstleistungsvertrag als Oberbegriff für viele Vertragstypen vorgesehen, so etwa der hierzu gehörende Einzelarbeitsvertrag in den Art. 319 ff. OR, siehe Dienstvertrag (Schweiz).