Diskussion:Filesharing

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Lastwebpage in Abschnitt ICQ
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Rechtliches

Hallo zusammen, was mir vor allen Dingen in dem Artikel fehlt ist die Tatsache, dass Filesharing an sich nicht illegal ist. Letztlich kommt es auf die Art der getauschten Daten an, was in diesem Artikel nicht rueberkommt. Ich finde, dass man diese auf diese Differenzierung Wert legen sollte, so dass man sich nicht schlecht fuehlt, wenn man Ubuntu ueber BitTorrent laedt. Meinungen? Gruesse -- Stefan 11:06, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Verurteilungen in Deutschland

Hallo SchallundRauch, es ist bei sich widersprechenden Meinungen in der Wikipedia eigentlich üblich, daß man den Edit des anderen vor dessen Stellungnahme nicht verändert um einen Edit-war zu verhindern. Ich finde es nicht gerade nett, daß Du mich einerseits um Belege meiner Behauptung bittest und andererseits davon ausgehst, daß Deine Darstellung die richtige ist und das Geänderte wieder änderst, ohne meine Einlassung dazu abzuwarten.

Deine Nachfrage nimmt mich überdies wunder, denn im Artikel stand schon länger der Absatz Im Juni 2004 wurde in Deutschland ein Anbieter von urheberrechtlich geschützter Musik in Tauschbörsen zu einer Geldstrafe von 8.000 € verurteilt. Tatsächlich mußte der Verurteilte eine Geldstrafe von € 400,- zahlen (http://www.jurpc.de/rechtspr/20040236.pdf) und € 8.000,- Schadenersatz. Dieses zwei Jahre alte Urteil ist vom Landgericht Cottbus (Az. 95 Ds 1653 Js 15556/04 (57/04)). Es handelt sich somit um eine straf- wie zivilrechtlich relevante Entscheidung, wenngleich sich aus den Informationen im Internet ergibt, daß der Schadenersatz außergerichtlich vereinbart wurde.

Grüßken --Rob 04:02, 25. Jul 2006 (CEST)

Entschuldige meine etwas gereizte Reaktion zum Thema. Ich hab halt was gegen die immer wieder in Umlauf gebrachten Gerüchte. Gerade gestern berichtet wieder RTL2 es habe in D aktuell mehrere tausend Verurteilungen zu Haftstrafen(!) gegeben. Vom Cottbuserfall hatte ich auch schon gelesen, dass er im Artikel war, hatte ich übersehen. Gut, dass du für diesen Fall Quellen gefunden hast. Dass es die ein oder andere Verurteilung gegeben hat, nehme ich auch an, es wird dann aber nichts solides bekannt. Da solls ja noch "den Lehrer" geben und nen Fall in Hamburg.

Auf jeden Fall sollten wir den Bereich mal ausbauen, denn es gibt ja auch Massnahmen gegen Release-Groups und natürlich die zivilrechtliche Schiene (Logistep). --SchallundRauch 13:30, 27. Jul 2006 (CEST)


Was mich jetzt aber interessieren würde, kann man als downloader denn jetzt verklagt /verurteilt werden oder nicht? Wiel einerseits heißt es doch im Arikel es sei verboten, gleichzeitug aber auch irgendwie nicht strafbar und könne ndeshlab nicht strafrechtlich verfolgt werden. Stimmt das nun oder macht man siich als Downloader von geschützten Inhalten nun doch Strafbar?18:17, 19. Jul 2007 (CEST)
Folgende weiterfuehrende Links koennen helfen, die aktuelle Lage besser zu beurteilen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/93376 und Punkt 1.17 der FAQ http://www.gulli.com/filesharing/abmahnung-faq/abmahnung-faq-allgemeine-fragen/#117_rechtsprechung_filesharing 212.23.126.12 20:27, 15. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
  • Die Rechtslage dazu ist zugegeben kompliziert und gerade im Umbruch. Nach dem neuen Urheberrechtsgesetz ist auch der Download aus Tauschbörsen definitiv strafbar, da es sich dabei in der Regel um eine erkennbar rechtswidrig angebotene Quelle handeln dürfte. Bei kleineren Delikten wird wohl die Staatsanwaltschaft auch in Zukunft das Verfahren einstellen, weil dies aufwandstechnisch ansonsten für die Gerichte nicht handhabbar sein dürfte (insbesondere im Vergleich zum erwarteten Strafmaß - mehr als ein paar Tagessätze Geldstrafe kommen da im nichtkommerziellen Umfeld nicht zusammen). Dies ist der strafrechtliche Teil (d. h. der Staat gegen dich aufgrund eines verbotenen Verhaltens). Dazu gibt es aber auch den zivilrechtlichen Teil (die Firma, die die Nutzungsrechte vertreibt gegen dich, wegen "Leistungserschleichung"). Hier können zivilrechtliche Ansprüche in Höhe des Wertes der von dir heruntergeladenen und genutzten Software/Musik/... geltend gemacht werden (hinzu kommen allerdings die eventuell wesentlich höheren Verfahrenskosten). Allerdings wird auch hier nur begrenzt prozessiert werden: der Streitwert wird zu gering sein, als dass es für die Anwälte lohnend ist. Außerdem muss die Gegenseite hier zunächst die Gerichtskosten vorstrecken und erst mit dem Urteil wird das Gericht die Kosten auf dich verlagern. Wenn du allerdings gar kein Geld hättest, bliebe die Gegenseite letztlich auf den Kosten sitzen - da ist also auch für die Gegenseite ein Prozessrisiko vorhanden, was die einklagbaren Bagatellbeträge kaum rechtfertigt (außer eventuell zur öffentlichen Abschreckung mit viel Medien-Tamtam, aber auch das wird selten sein und höchstens ein paar Exempel).
  • Das größere Problem ist aber die Nebenwirkung dieser Tauschbörsensoftware. Du lädst ja nicht nur herunter, sondern bietest gleichzeitig urheberrechtlich geschützte Inhalte an (nur dadurch geht es ja einigermaßen fix, weil alle neben dem Herunterladen auch gleichzeitig anbieten und man so von vielen Leuten parallel herunterladen kann). Hier machst du dich also definitiv in jedem Fall (auch bisher schon) einer Urheberrechtsverletzung strafbar. Allerdings gibt es im strafrechtlichen Teil auch hier kaum Auswirkungen, weil es oftmals trotzdem ein Bagatelldelikt ist und regelmäßig das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wird (wenn doch nicht, dann meist nur geringe Geldstrafen). Das eigentliche Problem sind die zivilrechtlichen Ansprüche. Hier kommen die aberwitzigen 1000ender-Beträge zusammen. Es werden einfach pauschale Annahmen gemacht, wieviele Leute das heruntergeladen haben könnten und wie hoch dadurch die Verluste für den Rechteinhaber sind. Allerdings wird hier selten vor Gericht gezogen. Oftmals werden Vergleiche geschlossen (so in etwa in der Hälfte der ursprünglichen Forderungen) - der Rechteinhaber umgeht das Prozessrisiko und kritische Beweispflichten (es könnte nämlich durchaus die Höhe der Forderung hinterfragt werden, was sehr interessante Erkenntnisse zu Großhandelspreisen für Onlinemusikshops o. ä. ergeben könnte, die als Firmengeheimnis gehütet werden - in den USA wird/wurde dieser Versuch gerade unternommen), der Urheberrechtsverletzer spart Gerichtskosten, Aufwand und an der Höhe der Entschädigung.
  • Ansonsten siehe Hinweistext oben - ich bin kein Rechtsexperte auf dem Gebiet.--Innenrevision 21:09, 19. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Verschiedene Arten von Tauschbörsen

Wieso müssen bei "Bekannte Tauschbörsen" so viele stehen? Kann man da nicht eine kurze und knappe Auswahl treffen? --Reeno 13:16, 19. Aug 2004 (CEST)

Ich finde sowieso, dass zu wenig zwischen Clientprogrammen und Netzwerkprotokoll unterschieden wird. Sprich, man koennte statt der Liste von Clients, ne Liste von Netzen bringen:

  • edonkey2000 + nachfolger
  • gnutella
  • fasttrack
  • napster

Mit diesen vier hat man schon die Haelfte der Clients erschlagen. Ne Liste an clients koennte dann bei den entsprechenden subpages stehen. --Sgop 14:15, 19. Aug 2004 (CEST)

gute idee... hauptseite listet alle netze auf und verweist dann auf entsprechende netz-artikel. netz-artikel listet jeweils alle gut bekannten clients auf und verlinkt dorthin... ausserdem kann man so die historie der einzelnen netze auf diesen netz-seiten besser und breiter darstellen... nur mal sehen, wie wir uebergreifende clients unterbringen (shareaza), oder clients, die das netz gewechselt haben (morpheus)... Tsukasa 16:50, 26. Dez 2004 (CET)


Da hat Sgop vollkommen recht, es liest sich im Augenblick nicht gut (chaotisch). Man hat bei "Netzwerken" alleine für Gnutella:
  • Gnutella
  • "LimeWire"
  • "BearShare"
Shareaza allerdings nicht - das taucht dafür weiter unten als scheinbar eigenes Netz auf. --Sonnentier

der artikel-absatz scheint nun eine gute qualitaet zu haben... den link zu mehr details fand man eh schon bei den weblinks, ich entfernte jetzt diese dopplung und raeumte die weblinks etwas auf... der erste link war nicht nur der schlechteste sondern auch wirklich wirklich schlecht... ausserdem denke ich da gulli.com im prinzip eine gute uebersetzung von slyck.com darstellt dass ich diesen dink nun auch addieren muessen... die linksektion sieht jetzt denke ich besser aus... das kleinere thema um die rechtliche lage sollte ihre links hinten anstellen, gut. Tsukasa 02:47, 11. Mär 2006 (CET)


Gefängnis?

Dass man mit Gefängnisstrafen rechnen muss ist soweit ich informiert bin absolut nicht korrekt. Mit Gefängnisstrafen haben nur Leute zu rechnen, die illegale Dateien verkaufen, nicht aber die, die durch Tauschbörsen Dateien herunterladen. Es wäre auch noch mehr zu der rechtlichen Grundlage erwünscht. Darouler 00:24, 13. Jun 2005 (CEST)

Lemma und fehlende Einleitung

Der Artikel sollte wohl eher Filesharing heißen, da es so im Deutschen verwendet wird. Außerdem hat der Artikel keinen Einleitungssatz, wie es sich eigentlich gehört. --ChristianErtl 22:05, 19. Sep 2005 (CEST)

Genau. ich habe gerade in der Historie gesucht, ob irgendwann mal eine Einleitung dazu stand, weil der Artikel so aussieht, als hätte diese jemand aus Versehen gelöscht, aber ich konnte keine finden. Der Artikel fängt an mit Im Zusammenhang mit dem Internet sind auch Tauschbörsen-Computernetzwerke zu nennen...'; was heißt denn hier auch? Als erster Satz? Sieht aus, als wäre der Text völlig zusammenhanglos irgendwo rauskopiert worden und fängt dann hier praktisch im Nirvana an. --Der sich nen Wolf tanzt 11:21, 3. Nov 2005 (CET)
Done. --SchallundRauch 00:16, 31. Dez. 2006 (CET)Beantworten

"P2P-Popularität"? (Grafik)

Was soll das denn für eine Statistik sein - "Popularität" verschiedener "Technologien" gemessen an "News Postings"?? Quelle? Wieso nach bestimmten Clients (Emule, Limewire) aufgeschlüsselt statt nach Netzen (Edonkey, Gnutella)? Gibt es denn wirklich keine Traffic-Zahlen?--84.188.147.214 03:57, 14. Jan 2006 (CET)

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 22:17, 29. Jan 2006 (CET)


Verschieben

Sollten wir den Artikel nicht besser nach Tauschbörse (Internet) verschieben? Ich vermute, dass mit dem englischen Begriff viele nichts anfangen können, während Tauschbörsen ja in aller Munde sind. Stern 23:46, 10. Mär 2006 (CET)

Im Gegenteil, der Begriff Tauschbörse, erst Recht Internet/Dateitauschbörse, ist mir überhaupt nicht geläufig, wohingegen in meinem Bekanntenkreis praktisch nur von Filesharing gesprochen wird. Filesharing ist zudem bei weitem das korrektere Lemma, getauscht wird ja nicht, ein deutsches Äquivalent gibts halt nicht. Ausserdem wird im Artikel Tauschbörse hierher verwiesen, das sollte reichen. --SchallundRauch 17:42, 24. Jul 2006 (CEST)
Ich finde den Vorschlag nicht schlecht, denn letztendlich handelt es sich ja hierum: eine Tauschbörse. In jedem Fall sollten wir statt File Sharing besser das deutsche Denglisch Filesharing verwenden... --Ardo Beltz 12:07, 8. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Nein, es wird eben nicht getauscht. Und es ist auch keinerlei Börse. Es sind Computer-Netzwerke und es wird kopiert. Lies doch den Artikel. Ob File sharing oder Filesharing ist mir wurscht. --SchallundRauch 06:56, 18. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Allerdings ist "Tauschbörse" der in den Medien geläufige Begriff, also für die meisten Besucher wohl der bekanntere. Für Filesharing spricht, dass es erklärt, was eigentlich passier (Dateien miteinander teilen ohne sie zu verlieren). -ArneBab 14:07, 24. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe unter sehr moderater Anwendung von WP:WEB die Weblinks aufgeräumt. Wenn euch die Regeln der WP nicht gefallen, dann verlasst das Projekt. Wenn sich jetzt "jemand ungerecht behandelt fühlt", nach dem Motto wieso darf X bleiben wenn Y raus muss, darf er/sie gern mit kurzer Begründung weitere links entfernen ;-) --SchallundRauch 07:23, 10. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Liste von Filesharing-Diensten

Nachdem anscheinend jetzt von Liste von Filesharing-Diensten auf File Sharing redirected wird, sollte der link in File Sharing auf Liste von Filesharing-Diensten ganz unten herausgenommen werden.

Danke! --Noddy93 23:28, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich bemerke gerade das hier ständig die Links zu anderen Artikeln entfernt werden, mit der Begründung das der Artikel bereits weiter oben verlinkt ist. Mal davon abgesehen das ich die Begründung nicht so sonderlich verstehe, ist es etwas kontraproduktiv die Links in den Listen zu entfernen mit dem Verweis darauf das der selbe Artikel irgendwo mitten in einem riesigen Textblock weiter oben verlinkt wäre. In den Listen ist die Verlinkung mit Sicherheit wesentlich nützlicher als im Text. Auch sollte man sämtliche gelisteten Clients/Netzwerke zu denen Artikel bestehen verlinkt lassen, auch wenn sie in mehreren Listen auftauchen. Ich glaube kaum das irgendwer per Suche nachschaut ob vielleicht ein Artikellink weiter oben existiert wenn er einen Client/Netzwerk in einer Liste findet. Entweder der Artikel ist dort verlinkt oder die meisten werden annehmen das kein Artikel zu dem Client/Netzwerk existiert.--85.178.160.243 01:53, 9. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Habe nun die Links wieder hinzugefügt und dabei hierher verwiesen damit irgendwer diesen Beitrag hier überhaupt bemerkt.--85.178.160.243 16:59, 9. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Mache dich doch bitte mit den in WP üblichen Regeln vertraut. Der Artikel ist nicht für Leute gedacht, die nach einem alternativen Client suchen, sonden für solche, die oben anfangen zu lesen und internen links folgen, weil sie das Wort nicht kennen oder sich dafür interessieren. Deshalb wird jeder Begriff nur einmal, bei der ersten Nennung, verlinkt. Eventuell könnte man noch einmal bei der ersten Liste, in der der Client auftaucht, verlinken, aber dann ist wirklich Schluss. Eigentlich sollten diese überbordenden Listen aber sowieso rausfliegen, denn sie sind im enzyklopädischen Sinn für das Lemma "Filesharing" nicht informativ. Wikipedia:Verlinken --SchallundRauch 14:32, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn der Leser dann bei einer der Listen ankommt und dort irgendwas zu einem bestimmten Client wissen will, erwartest du das er per Suche nach dem Namen weiter oben sucht? Weder der normale Leser noch jemand der diesen Artikel in deinen Augen falsch nutzt (in dem er ihn zum finden anderer Clients nutzt) wird das normalerweise tun.
Mal davon abgesehen das die Verlinkungsregeln die "nur ein Link pro Artikel und Wort" Regel nur empfehlen und durchaus Ausnahmen zulassen, trifft auf diesen Artikel meiner Meinung nach prinzipiell auch Wikipedia:Listen zu. Denn dieser Artikel ist im Prinzip eine Mischung aus einer Erklärung und einer Client-Liste, letztere ist ohne Links recht sinnfrei.
Es wäre vielleicht sinnvoll die Listen aus dem Artikel auszugliedern und sie in einen neuen Artikel einzubauen, der einer Wikipedia Liste entspricht. Aber solange sollten Clients innerhalb der Listen meiner Meinung nach auch verlinkt bleiben.--85.178.150.201 19:03, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Vierte Generation?

> Die vierte P2P-Generation: Streams über P2P

> Neben dem traditionellen Filesharing gibt es auch Dienste, die anstatt Dateien Streams über ein P2P-Netzwerk verschicken.

Ich sehe diese Dienste nicht als zusätzliche Generation.

Im Gegenteil ist es bereits mit den aktuellen Netzwerken möglich Dateien zu streamen.

Ein Beleg dafür findet sich auf http://draketo.de/deutsch/p2p/licht/gnutella-streaming-video

Ein (erfolgreicher) Test von streaming über Gnutella.

Diese Art von Netzen würde ich nicht "neue Generation", sondern nur "weitere Anwendung" von p2p nennen. -ArneBab 14:04, 24. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ja, das ist sowieso unsauber, von Generationen zu sprechen, ich überarbeite das mal. Chronologisch ist der Artikel eh auch nicht. --SchallundRauch 22:40, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
ähäm..also ich hab mir den link mal angesehen..streaming ist was anderes. Neenee. Eine Datei ist kein Stream. Und ob du die Teile rechtzeitig hast, ist total File-abhängig und eher die Ausnahme. Zudem kann nicht jedes Format abgespielt werden, bevor es vollständig übertragen ist. Fazit:Glücksfall. --SchallundRauch 22:55, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

edonkey server

die einstweilige Verfügung und Wegfall der bigbang und edonkey 1-6 sollten wir dann demnächst mal bei Rechtliches einarbeiten, aber da das wohl noch im Fluss ist: Quellen dazu hier sammeln? --SchallundRauch 01:00, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

neuste Entwicklungen

Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten mittels der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei "der Bagatellkriminalität zuzuordnen", erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07)

(http://www.heise.de/newsticker/meldung/93376)

sowie Holger Voss

Damit ist dieses Schlupfloch für die Filesharerjagd wohl vorerst erledigt. --SchallundRauch 03:12, 16. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Internet Service Provider und IPs

Bei einer Strafanzeige gegen den Internetnutzer ist normalerweise die IP bekannt, man will vom Provider aber erfahren, welche Person diese IP zum Tatzeitpunkt verwendete. Die Provider müssen der Staatsanwaltschaft NICHT die IP-Adresse überliefern (diese ist schon bekannt) sondern die tatsächliche Adresse.

in der Tat. repariert. --Robin Goblin 16:03, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Mal eine persönlice Frage

Hi, wie gefährlich ist es jetzt, sich z.B. mit utorrent Serien (z.B. supernatural) von eztv runterzuladen? Also nicht Musik oder Filme, sondern Serien, die in den USA schon im TV gelaufen sind? Glaubt ihr dass das verfolgt wird, worauf sollte man achten? LG, --Diana-Komplott 17:37, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Anonymous P2P

Gibt es einen besonderen Grund warum die Infos zu Anonymus P2P etwas dürftig sind? Oder gibt es schlicht und ergreifend Niemanden der dzu etwas schreiben kann? Im Zuge der neuen Gesetze wird die Nachfrage danach, ob jetzt berechtigt oder nicht ist eine andere Frage, mit Sicherheit steigen. --Lastwebpage 20:41, 10. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Es ist schwer dazu etwas substantiell zu schreiben. Natürlich könnte man frei assoziieren, aber wirklich allgemeine Fakten zu Anonymous P2P zusammenzutragen, ist deutlich schwerer. Dazu unterscheiden sich die Ansätze einfach zu deutlich. Nebenbei ist es halt so, dass sich kein einziges System bisher wirklich durchsetzen konnte und dies wird auf absehbare Zeit wohl auch so bleiben.
Zum einen besteht für alle entsprechenden Dienste das Henne-Ei-Probleme: momentan wird nur sehr wenig angeboten, dadurch fühlen sich neue User nicht angesprochen und damit bleibt es weiterhin bei dem geringen Angebot. Da es halt mit Bittorrent und EDonkey zwei bewährte Systeme mit riesigem Angebot gibt, fehlt auch einfach der Umstiegsdruck. Einzig die relativ abstrakte Unsicherheit bei Urheberrechtsverletzungen erwischt zu werden, reicht wohl nicht aus, um zu Umstieg zu bewegen. Zum anderen bleibt das Bandbreitenproblem bestehen. Anonymität erfordert mehr Bandbreite. Wenn Daten über n Zwischennodes geleitet werden, wird n mal mehr Bandbreite im gesamten P2P-Netz benötigt als ohne diesen Umweg. Da die Bandbreite der Internetanschlüsse der Nutzer aber im Durchschnitt nur langsam ansteigt (insbesondere der Upload ist der kritische Punkt), sinkt einfach die Übertragungsrate auf den Faktor 1/(n+1). Damit sind all diese anonymen P2P-Netze chronisch überlastet und extrem langsam. Sie skalieren nicht vernünftig mit den immer mehr steigenden Datenmengen.
Nebenbei geht der Trend momentan auch in eine andere Richtung. So werden Filehoster wie Rapidshare benutzt, um dort Dateien verschlüsselt abzulegen und in mehr oder weniger geschlossenen Foren die URLs zu den Dateien zusammen mit den Schlüsseln zu verteilen. Ähnlich dazu ist die Wiederbelebung des Usenet zu beobachten, wo ebenfalls über die Server bestimmter Anbieter Abonnements für Newsgroups mit entsprechenden Daten bezogen werden können.
Ich bezweifle daher, dass Anonymous P2P tatsächlich steigender Nachfrage unterliegen wird. Die Nachteile werden dort auf absehbare Zeit wohl nicht gelöst werden.--Innenrevision 18:56, 11. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Hinweis zu Rechtsthemen! - Wie sieht es mit rapidshare aus?

In den Hinweisen heißt es, man würde sich ja auch immer strafbar machen da bei den ganzen Tauschbörsen automatisch auch hochgeladen wird. Wie sieht es denn mit sowas wie rapidshare aus? da lädt man ja wirklich ausschließlich runter. Macht man sich da acuh beim download von urheberrechtlich geschützter Software strafbar oder nicht?

Inkonsistenz - Die eigentliche Haftung

Der Abschnitt "Die eigentliche Haftung" weist eine Inkonsistenz auf. Ein Satzt wurde dahingehend verändert, dass das Dowloaden nun verboten sei, der Rest bezieht sich alledings noch die gegenteilige Aussage. Die Aussage, dass der Download nun verboten sei ist imo nicht aus den genannten Quellen ersichtlich. Da ich allerdirgs selbst über kein Fachwissen verfüge, möchte ich eine kompetente Person bitten, den Sachverhalt zu prüfen.--Erlba zifra 07:18, 11. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Stimmt, das ganze ist nun etwas unverständlich. Ich kann mich daran erinnern, daß vor Jahresbeginn die Rechtspraxis so aussah, daß Filesharing, egal ob Up- oder Download, als Antragsdelikt identisch zur Ruhestörung gehandhabt wurde (solange außer dem Urheberrecht keine anderen Rechtsgüter betroffen waren): Wo kein Kläger, da kein Richter (und auch kein vorauseilender Gehorsam im präventiven Sammeln von Verbindungsdaten), sprich man kann solange laute Musik hören, bis ein Nachbar sich gestört fühlt. Hat sich an dieser Handhabung analog zur Ruhestörung jetzt etwas geändert oder nicht? --TlatoSMD 19:01, 1. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Es hat sich durch die Gesetzesänderung dort nichts geändert. Das Downloaden und damit Aneignen von Daten bzw "Werken" ist nicht verboten - macht man ja auch sonst im Internet ständig. Verboten sind Urheberrechtsverletzungen. Und hier taucht dann die Aussage auf, dass aufgrund der "Unübersichtlichkeit oder so des Internets" der Download nur illegal sei, wenn er erkennbar Urheberrechtsverletzung ist. Ob er das ist beim Filesharing, da lässt sich vortrefflich streiten. Das ist auch insofern plausibel, als man ja wirklich an X Ecken Musik/Filme laden oder anhören kann, widerspricht ansonsten aber doch allgemeinen Rechtsprinzipien. Passend dazu wurde allerdings bisher noch nie jemand fürs Downloaden via Filesharing belangt. Wesentlicher mag hier aber das Sammeln von Beweisen sein - wie beweist du, dass jemand was (ganz) heruntergeladen hat (ohne Hausdurchsuchung)? Ist der Download von nur einem Viertel der Datei illegal, wenn man noch gar nicht prüfen kann, ob Dateiname und Inhalt auch übereinstimmen? Beim Upload ist es einfacher, denn Uploaden darfst du nur, wenn du der Urheberrechtsinhaber bist, was du natürlich nicht bist und auch weisst. Das Prüfen, was du da hochlädst, wird dann über Hash gemacht, so dass ein Chunk Upload schon reicht - wobei auch hier völlig unklar ist, ob ein Dateiteil, oder gar ein Log, plus "Zeugen" vor Gericht als Beweis gilt. Das wurde bisher aus gutem Grund von Musikindustrie und Co vermieden, sogar in USA. Fazit: Auf absehbare Zeit wird dir fürs Downloaden weder Staat noch Zivil ans Bein pinkeln, illegal ist es aber sehr wohl. Eine Quelle für eine der beiden Aussagen fehlt allerdings. --SchallundRauch 16:34, 6. Mär. 2008 (CET)Beantworten

ICQ

Warum steht ICQ unter "Andere Netzwerke oder Clients"? Wenn damit gemeint ist das man mit ICQ auch Dateien tauschen kann, das kann man mit MSN, AIM, Yahoo, Jabber, IRC.. auch. --Lastwebpage 18:24, 6. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

beitrag bei golem

http://www.golem.de/0804/58850.html