Erbkämmerer
Der Erbkämmerer trug als Erbamt bei der Krönung eines Kaisers oder Römischen Königs als Vertreter seiner Familie in Stellvertretung der Kurfürsten einen Teil der Insignien. Er trug das Reichszepter und reichte beim Krönungsmahl dem Kaiser einen Krug mit Wasser und ein Tuch zum Hände waschen.
Dieses Hofamt war innerhalb einer Familie erblich.[1]
Wichtige Amtsinhaber
- Hans IX. von Gültlingen († 1514), württembergischer Erbkämmerer