Kindschaftsrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. Mai 2024 um 08:31 Uhr durch RoBri (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von 2003:DA:7F2E:9D7B:E932:3DC0:FBB3:E0F1 (Diskussion) auf die letzte Version von Andreas75 zurückgesetzt).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Kindschaftsrecht ist eine Zusammenfassung der Rechtsnormen, die das Eltern-Kind-Verhältnis betreffen.

Grundlagen des Kindschaftsrechts sind Rechtsgrundsätze der Grundgesetze der einzelnen Staaten und internationale Übereinkünfte sowie zwischenstaatliche Abkommen, wie jene über Kinderrechte, Kinderschutz, Jugendschutz und die soziale Absicherung des Kindes.

Zu nationalen Regelungen siehe: