Komplexmittel

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Komplexmittel sind homöopathische Arzneimittel, die eine Mischung zweier oder mehrerer homöopathischer Einzelmittel verschiedener oder gleicher Potenzierung bzw. Verdünnung darstellen. Die meisten homöopathischen Fertigarzneimittel sind solche Komplexmittel. Ihre Zusammensetzung wird auf einzelne Krankheitsbilder (z.B. Heuschnupfen) abgestimmt. Wie andere homöopathische Arzneimittel auch, können Komplexmittel in Deutschland mit einer Indikation zugelassen (§25 AMG) oder ohne Indikation registriert (§§38,39 AMG) werden.

Komplexmittel sind im Gegensatz zu den homöopathischen Einzelmitteln nicht am gesunden Menschen durch eine Arzneimittelprüfung nach den Regeln der klassischen Homöopathie untersucht worden. Sofern sie zugelassen sind, mussten sie jedoch beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ihre Wirksamkeit auf andere Weise (z. B. mit klinischen Studien) belegen (§25 AMG).

Über die Gabe von Mitteln, die aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzt sind, wurde bereits zu Hahnemanns Zeit diskutiert. Hahnemann wandte sich in der 6. Auflage des Organon gegen die Anwendung von Komplexmitteln, weil immer nur ein Stoff nach dem Symptomenbild auszuwählen und das Zusammenwirken mehrerer Stoffe "unmöglich vorauszusehen" (Organon §274 6. Aufl.) sei. Klassische Homöopathen handeln meist heute noch nach diesem Grundsatz.

Literatur