Suffragandiözese

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. Oktober 2017 um 00:52 Uhr durch ViennaUK (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Katholische Diözesen in Deutschland

Eine Suffragandiözese bezeichnet einen Verwaltungsbezirk der römisch-katholischen Kirche. Der Name bezieht sich auf den Begriff Suffragan und zeigt somit, dass diese spezielle Diözese Teil einer Kirchenprovinz ist, aber im Gegensatz zur Erzdiözese in der Kirchenprovinz keine leitende Funktion hat.

Mehrere Diözesen bilden eine Kirchenprovinz. Deren Vorsteher heißt Metropolit; er ist Diözesanbischof einer der Diözesen und trägt den Titel Erzbischof. Die übrigen Diözesen der Kirchenprovinz sind die Suffragandiözesen innerhalb der Kirchenprovinz. Jeder Diözesanbischof verwaltet seine eigene Diözese selbständig und unabhängig vom Metropoliten. Der Bischof einer Suffragandiözese wird auch Suffraganbischof genannt.

Die Verwaltungsstruktur der römisch-katholischen Kirche gilt weltweit. In Deutschland bilden beispielsweise das Bistum Trier und das Bistum Münster Suffragandiözesen des Erzbistums Köln.

Deutschland

Den deutschen Erzdiözesen sind heute folgende Suffragandiözesen zugeordnet:[1]

Erzbistum Köln:

Erzbistum Freiburg:

Erzbistum Paderborn:

Erzbistum München und Freising:

Erzbistum Bamberg:

Erzbistum Berlin:

Erzbistum Hamburg:

Diese Einteilung geht weithin auf die Neuumschreibung der katholischen Diözesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress zurück. Zuvor waren etwa Mainz und Trier jahrhundertelang Sitz eines Erzbischofs gewesen, Freiburg hingegen nicht einmal einfacher Bischofssitz. Auch die Grenzen der Bistümer verschoben sich damals, oftmals entsprechend den damals aktuellen politischen Grenzen. Schon mit der Reformation waren Erzbistümer verschwunden, so das Erzbistum Bremen.

Österreich

Die österreichischen Kirchenprovinzen

Großbritannien

Die Church of England (anglikanische Kirche) ist der Sache nach ähnlich strukturiert: Den Metropoliten, die auch die Titel eines Primas führen, von Canterbury und York, unterstehen Diözesanbischöfe. Diesen wieder unterstehen einige Weihbischöfe. Die Begriffe werden dort allerdings anders verwendet: „Suffraganbischof“ bezeichnet die Weihbischöfe, und für die Stellung der Diözesanbischöfe gegenüber ihren Metropoliten gibt es keine eigene Bezeichnung.

Einzelnachweise

  1. Diözesen Deutschland. In: www.pfarrei-deutschland.de. Abgerufen am 8. November 2016.