Suffragandiözese

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Eine Suffragandiözese bezeichnet einen Verwaltungsbezirk der römisch-katholischen Kirche. Der Name bezieht sich auf den Begriff Suffragan und zeigt somit, dass diese spezielle Diözese Teil einer Kirchenprovinz ist, aber im Gegensatz zur Erzdiözese dieser Kirchenprovinz keine leitende Funktion darin hat.

Wappenmuster eines Erzbischofs als Metropolit; besonderes Kennzeichen des Metropoliten ist das Pallium

Der Vorsteher einer Kirchenprovinz heißt Metropolit; er steht der Erzdiözese dieser Kirchenprovinz als Diözesanbischof vor und trägt den Titel Erzbischof. Die übrigen Diözesen der Kirchenprovinz werden als "Suffragandiözesen der Kirchenprovinz" bezeichnet. Der Bischof einer Suffragandiözese wird daher auch Suffraganbischof genannt, doch verwaltet jeder Diözesanbischof seine eigene Diözese selbständig und unabhängig vom Metropoliten.

Die beschriebene Verwaltungsstruktur der römisch-katholischen Kirche gilt weltweit. In Deutschland bilden beispielsweise das Bistum Trier und das Bistum Münster Suffragandiözesen des Erzbistums Köln.

Deutschland

Katholische Diözesen in Deutschland

Den deutschen Erzdiözesen sind heute folgende Suffragandiözesen zugeordnet:[1]

Erzbistum Köln:

Erzbistum Freiburg:

Erzbistum Paderborn:

Erzbistum München und Freising:

Erzbistum Bamberg:

Erzbistum Berlin:

Erzbistum Hamburg:

Diese Einteilung geht weithin auf die Neuumschreibung der katholischen Diözesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress zurück. Zuvor waren etwa Mainz und Trier jahrhundertelang Sitz eines Erzbischofs gewesen, Freiburg hingegen nicht einmal einfacher Bischofssitz. Auch die Grenzen der Bistümer verschoben sich damals, oftmals entsprechend den damals aktuellen politischen Grenzen. Schon mit der Reformation waren Erzbistümer verschwunden, so das Erzbistum Bremen.

Österreich

Die österreichischen Kirchenprovinzen

Den österreichischen Erzdiözesen sind heute folgende Suffragandiözesen zugeordnet:

Großbritannien

Die Church of England (anglikanische Kirche) ist der Sache nach ähnlich strukturiert: Den Metropoliten, die auch die Titel eines Primas führen, von Canterbury und York, unterstehen Diözesanbischöfe. Diesen wieder unterstehen einige Weihbischöfe. Die Begriffe werden dort allerdings anders verwendet: „Suffraganbischof“ bezeichnet die Weihbischöfe, und für die Stellung der Diözesanbischöfe gegenüber ihren Metropoliten gibt es keine eigene Bezeichnung.

Einzelnachweise

  1. Diözesen Deutschland. In: www.pfarrei-deutschland.de. Abgerufen am 8. November 2016.