Suffragandiözese
Eine Suffragandiözese bezeichnet einen Verwaltungsbezirk der römisch-katholischen Kirche. Der Name bezieht sich auf den Begriff Suffragan und zeigt somit, dass diese spezielle Diözese Teil einer Kirchenprovinz ist, aber im Gegensatz zur Erzdiözese dieser Kirchenprovinz keine leitende Funktion darin hat.
Der Vorsteher einer Kirchenprovinz heißt Metropolit; er steht der Erzdiözese dieser Kirchenprovinz als Diözesanbischof vor und trägt den Titel Erzbischof. Die übrigen Diözesen der Kirchenprovinz werden als "Suffragandiözesen der Kirchenprovinz" bezeichnet. Der Bischof einer Suffragandiözese wird daher auch Suffraganbischof genannt, doch verwaltet jeder Diözesanbischof seine eigene Diözese selbständig und unabhängig vom Metropoliten.
Die beschriebene Verwaltungsstruktur der römisch-katholischen Kirche gilt weltweit. In Deutschland bilden beispielsweise das Bistum Trier und das Bistum Münster Suffragandiözesen des Erzbistums Köln.
Deutschland
Den deutschen Erzdiözesen sind heute folgende Suffragandiözesen zugeordnet:[1]
Erzbistum München und Freising:
Diese Einteilung geht weithin auf die Neuumschreibung der katholischen Diözesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress zurück. Zuvor waren etwa Mainz und Trier jahrhundertelang Sitz eines Erzbischofs gewesen, Freiburg hingegen nicht einmal einfacher Bischofssitz. Auch die Grenzen der Bistümer verschoben sich damals, oftmals entsprechend den damals aktuellen politischen Grenzen. Schon mit der Reformation waren Erzbistümer verschwunden, so das Erzbistum Bremen.
Österreich
Den österreichischen Erzdiözesen sind heute folgende Suffragandiözesen zugeordnet:
- Österreichische Militärdiözese (kein Suffraganstatus)
Schweiz
Die Organisation der römisch-katholischen Kirche der Schweiz ist weltweit einmalig, da sie keine Suffragandiözesen kennt und alle sechs römisch-katholischen Bistümer unmittelbar Rom unterstellt sind (vgl. AP 2013).
Anglikanische Kirche
Großbritannien
Die Church of England (anglikanische Kirche) ist der Sache nach ähnlich strukturiert: Den Metropoliten, die auch die Titel eines Primas führen, von Canterbury und York, unterstehen Diözesanbischöfe. Diesen wieder unterstehen einige Weihbischöfe. Die Begriffe werden dort allerdings anders verwendet: „Suffraganbischof“ bezeichnet die Weihbischöfe, und für die Stellung der Diözesanbischöfe gegenüber ihren Metropoliten gibt es keine eigene Bezeichnung.
Einzelnachweise
- ↑ Diözesen Deutschland. In: www.pfarrei-deutschland.de. Abgerufen am 8. November 2016.