„Widerrufsbelehrung“ – Versionsunterschied

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Aktualisierung, EU-Verbraucherrechterichtlinie
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Die '''Widerrufsbelehrung''' ist eine [[Belehrung (Recht)|Belehrung]] über das [[Widerrufsrecht]] eines [[Verbraucher]]s bei bestimmten [[Verbrauchervertrag|Verbraucherverträgen]] (Verträge zwischen einem [[Unternehmer#Unternehmerbegriff_im_BGB|Unternehmer]] und einem [[Verbraucher]]).
Die '''Widerrufsbelehrung''' ist eine [[Belehrung (Recht)|Belehrung]] über das [[Widerruf (Recht)|Widerrufsrecht]] eines [[Verbraucher]]s bei bestimmten [[Verbrauchervertrag|Verbraucherverträgen]].


Mit der [[Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechte-Richtlinie)|EU-Verbraucherrechterichtlinie]] wurden die formalen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zum 13. Juni 2014 EU-weit vereinheitlicht. Die Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der zur [[BGB-Informationspflichten-Verordnung|BGB-InfoV]] herausgegebenen Muster-Widerrufsbelehrung der Bundesregierung gehören seitdem der Vergangenheit an.<ref>vgl. dazu Sören Siebert: [https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/197.html ''Die Musterwiderrufsbelehrung: Abmahnungen und kein Ende''] Abgerufen am 6. März 2017.</ref>
== Grundsätzliches ==
{{Veraltet|dieses Abschnitts|Muss auf neue EU-weite Rechtslage angepasst werden – Widerruf u. a. nicht mehr (nur) in Textform möglich, usw.|seit=2014}}
Verbraucher verfügen in Verträgen mit [[Unternehmer]]n über ein Widerrufsrecht nach {{§|355|bgb|juris}} BGB. Dieses ist auf 14 Tage nachdem der Verbraucher über sein Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt worden ist, befristet (→ Widerrufsbelehrung). Erst mit dem Zugang (z. B. per E-Mail, Fax oder Post) einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung setzt der Unternehmer die [[Widerrufsrecht#Widerrufsfrist|Widerrufsfrist]] in Gang. Kommt der Unternehmer dieser Pflicht zur Widerrufsbelehrung nicht oder nicht vollständig nach, beginnt die Frist nie und der Verbraucher kann sich von dem geschlossenen [[Vertrag]] jederzeit ohne Begründung lösen. Dies kann entweder in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen, wobei das Absenden innerhalb der Frist genügt.


== Bedeutung ==
Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss bestimmten formalen und inhaltlichen Anforderungen genügen. Dazu gehört der Zugang in [[Textform]] (z. B. per E-Mail, Fax oder Post), weshalb eine bloße Darstellung auf der Webseite nicht ausreicht.
Verbraucher verfügen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei [[Fernabsatzvertrag|Fernabsatzverträgen]] ([[Elektronischer Handel#Onlineshop|Online-Handel]]) über ein Widerrufsrecht nach {{§|312g|bgb|juris}}, {{§|355|bgb|juris}} BGB, über das der Unternehmer den Verbraucher informieren muss (Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB).


Die Informationspflicht erstreckt sich insbesondere auf
Die Widerrufsbelehrung muss verständlich als solche formuliert sein, so dass aus ihr hervorgeht,
* die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts sowie
* die Kosten, die der Verbraucher im Widerrufsfall für die Rücksendung der Waren zu tragen hat.


Der Unternehmer kann diese Informationspflichten dadurch erfüllen, dass er das in der Anlage 1 zu Art. 246 a EGBGB vorgesehene Muster für die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher zutreffend ausgefüllt in Textform übermittelt.<ref> [https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1.html ''Anlage 1 zu Art. 246 a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB''] Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen, BGBl. I 2013, S. 3663 – 3664</ref>
* dass ein Widerrufsrecht besteht
* dass es keiner Begründung bedarf und Widerruf in Textform oder durch Rücksendung der Sache erklärt wird
* der Name des Unternehmers und an welche ladungsfähige Anschrift der Widerruf zu richten ist
* Dauer und Beginn der Frist und dass rechtzeitiges Absenden zur Fristwahrung genügt.


Der Unternehmer muss dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen.
== Probleme ==
Je nach Geschäftsart können weitere Angaben notwendig sein. Problematisch war bislang in diesem Zusammenhang, dass der amtliche Mustertext der Bundesregierung in verschiedenen gerichtlichen Entscheidungen<ref>[http://cms.justiz.rlp.de/justiz/sub/455/45570c76-fb27-0011-33e2-dc6169740b3c,,,fff70d73-d8a9-51fc-889b-3bb63b81ce4a.htm z.B. LG Koblenz, Urteil vom 20. Dezember 2006, Az. 12 S 128/06]</ref> als unzureichend angesehen wurde<ref>Kaiser in: [[Julius von Staudinger|Staudinger]], Kommentar zum BGB, Art. 245 EGBGB, Rdnr. 3</ref>. In der Folge riskierten Unternehmer neben [[Abmahnung]]en auch, dass die Widerrufsfrist nicht begann und die Verträge vom Verbraucher auch noch nach Jahren widerrufen werden konnten, solange kein Fall der [[Verwirkung (Deutschland)|Verwirkung]] vorliegt. Daraufhin hat das [[Bundesministerium der Justiz]] eine neue Widerrufsbelehrung veröffentlicht.
Auch wurden diese Probleme ausgeräumt, da seit dem am 11. Juni 2010 eingefügten {{§|355|bgb|juris}} BGB in Abs. 3 S. 1 die Verwendung des Mustertexts unabhängig von eventuellen Ungenauigkeiten als ausreichend festgelegt wurde.


== Rechtsfolgen ==
Am 13. Juni 2014 trat ein neues Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Dieses Gesetz hat die Informationspflichten bei Verbraucherverträgen deutlich verändert und unter anderem auch ein neues Widerrufsrecht definiert. Mit der Gesetzänderung stellt der Gesetzgeber auch eine neue Muster-Widerrufsbelehrung zur Verfügung, die als rechtskonform angesehen wird, wenn sie 1:1 umgesetzt und dem Verbraucher formgültig übermittelt wird.<ref>[http://www.bmjv.de/DE/Themen/FinanzenUndAnlegerschutz/Musterbelehrungen/Musterbelehrungen_node.html]</ref>
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt in der Regel mit Erhalt der Ware, jedoch nicht vor Belehrung über das Widerrufsrecht ({{§|356|bgb|juris}} Abs. 2 und 3 BGB).


Mit dem Zugang (z. B. per E-Mail, Fax oder Post) einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung setzt der Unternehmer die [[Widerrufsrecht#Widerrufsfrist|Widerrufsfrist]] in Gang. Kommt der Unternehmer seiner Pflicht zur Widerrufsbelehrung nicht oder nicht vollständig nach, beginnt die Frist nicht<ref> [http://www.linksandlaw.info/Urteil-fernabsatz-2-teillieferung.html OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28. November 2001 - Az. 9 U 148/01]</ref> und der Verbraucher kann sich von dem geschlossenen [[Vertrag]] auch noch nach Ablauf von 14 Tagen lösen. Das Widerrufsrecht erlischt allerdings (außer bei Verträgen über Finanzdienstleistungen) spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB). Die nach § 355 in der vor dem 13. Juni 2014 geltenden Fassung<ref> [https://www.buzer.de/gesetz/6597/al43933-0.htm buzer.de]</ref> unendliche Widerrufsfrist wurde damit abgeschafft.<ref>vgl. [http://cms.justiz.rlp.de/justiz/sub/455/45570c76-fb27-0011-33e2-dc6169740b3c,,,fff70d73-d8a9-51fc-889b-3bb63b81ce4a.htm LG Koblenz, Urteil vom 20. Dezember 2006, Az. 12 S 128/06]; Kaiser in: [[Julius von Staudinger|Staudinger]], Kommentar zum BGB, Art. 245 EGBGB, Rdnr. 3</ref>
== Geltung ==
Die Pflicht des Unternehmers zur Erteilung einer Widerrufsbelehrung gilt für folgende Verträge:


Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer, die nicht begründet zu werden braucht. Aus der Erklärung muss lediglich der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Diese Erklärung muss etwa von der Geltendmachung von [[Gewährleistung|Gewährleistungsrechten]] wegen [[Mangel (Recht)|Mängeln]] der Ware unterscheidbar sein.<ref> Yvonne Gasch: [https://www.haendlerbund.de/de/downloads/widerrufsrecht-im-online-handel-faq.pdf ''FAQ zum Widerrufsrecht im Online-Handel''] Händlerbund.de, Stand: 9. Oktober 2015, S. 2</ref> Sie kann entweder in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen, wobei das Absenden des Widerrufs innerhalb der Frist genügt ({{§|355|bgb|juris}} Abs. 1 BGB).
* „[[Haustürgeschäft]]e“ {{§|312|bgb|juris}} BGB,

* [[Fernabsatzvertrag]] {{§|312b|bgb|juris}} BGB und {{§|312d|bgb|juris}} BGB,
Es kommt bei den Rücksendekosten nicht darauf an, welchen Warenwert der Artikel hat. Nach {{§|357|bgb|juris}} Abs. 6 BGB trägt grundsätzlich der Verbraucher die Kosten der Rücksendung, wenn der Unternehmer den Verbraucher entsprechend vorab unterrichtet hat und der Unternehmer sich nicht bereit erklärt hat, diese Kosten zu übernehmen,<ref> Sabine Heukrodt-Bauer: [http://res-media.net/fileadmin/Dateien/ebooks/eBook_Widerrufsrecht_2014.pdf ''Das neue Widerrufsrecht ab 13.06.2014: Was ändert sich für Onlinehändler durch die Verbraucherrechterichtlinie?''] Februar 2014, S. 10</ref> insbesondere in seinen [[Allgemeine Geschäftsbedingungen|AGB]].
* Teilzeit-Wohnrechtevertrag {{§|481|bgb|juris}} BGB und {{§|484|bgb|juris}} BGB, siehe dazu [[Ferienwohnrecht]],
* [[Verbraucherdarlehensvertrag]], {{§|491|bgb|juris}} BGB und {{§|492|bgb|juris}} BGB und
* [[Ratenlieferungsvertrag]] {{§|505|bgb|juris}} BGB.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [[Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz|Bundesjustizministerium]]: [http://www.bmjv.de/DE/Themen/FinanzenUndAnlegerschutz/Musterbelehrungen/Musterbelehrungen_node.html ''Musterbelehrungen''] Stand: 14. September 2015
* [https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1.html ''Anlage 1 zu Art. 246 a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB''] Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen, BGBl. I 2013, S. 3663 – 3664
* Christos Paloubis: [http://www.paloubis.com/2012/08/eu-verbraucherrechte-richtlinie-aenderungen-online-haendler-teil-2/ ''EU-Verbraucherrechterichtlinie: Was ändert sich für Onlinehändler?''] Teil 2: Widerrufsrecht des Verbrauchers, 2. August 2012
* [https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_2.html ''Anlage 2 zu Art. 246 a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2 EGBGB''] Muster für das Widerrufsformular, BGBl. I 2013, S. 3665
* [https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_2.html ''Anlage 2 zu Art. 246 a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2 EGBGB''] Muster für das Widerrufsformular, BGBl. I 2013, S. 3665
* [https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_3.html ''Anlage 3 zu Art. 246 b § 2 Absatz 3 EGBGB''] Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen, BGBl. I 2013, S. 3666 – 3667
* [https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_3.html ''Anlage 3 zu Art. 246 b § 2 Absatz 3 EGBGB''] Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen, BGBl. I 2013, S. 3666 – 3667
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[[Kategorie:Schuldrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Schuldrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Wirtschaft und Recht]]
[[Kategorie:Verbraucherschutz]]
[[Kategorie:Verbraucherschutz]]
[[Kategorie:Wirtschaft und Recht]]

Version vom 6. März 2017, 14:31 Uhr

Die Widerrufsbelehrung ist eine Belehrung über das Widerrufsrecht eines Verbrauchers bei bestimmten Verbraucherverträgen.

Mit der EU-Verbraucherrechterichtlinie wurden die formalen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zum 13. Juni 2014 EU-weit vereinheitlicht. Die Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der zur BGB-InfoV herausgegebenen Muster-Widerrufsbelehrung der Bundesregierung gehören seitdem der Vergangenheit an.[1]

Bedeutung

Verbraucher verfügen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (Online-Handel) über ein Widerrufsrecht nach § 312g, § 355 BGB, über das der Unternehmer den Verbraucher informieren muss (Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB).

Die Informationspflicht erstreckt sich insbesondere auf

  • die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts sowie
  • die Kosten, die der Verbraucher im Widerrufsfall für die Rücksendung der Waren zu tragen hat.

Der Unternehmer kann diese Informationspflichten dadurch erfüllen, dass er das in der Anlage 1 zu Art. 246 a EGBGB vorgesehene Muster für die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher zutreffend ausgefüllt in Textform übermittelt.[2]

Der Unternehmer muss dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen.

Rechtsfolgen

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt in der Regel mit Erhalt der Ware, jedoch nicht vor Belehrung über das Widerrufsrecht (§ 356 Abs. 2 und 3 BGB).

Mit dem Zugang (z. B. per E-Mail, Fax oder Post) einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung setzt der Unternehmer die Widerrufsfrist in Gang. Kommt der Unternehmer seiner Pflicht zur Widerrufsbelehrung nicht oder nicht vollständig nach, beginnt die Frist nicht[3] und der Verbraucher kann sich von dem geschlossenen Vertrag auch noch nach Ablauf von 14 Tagen lösen. Das Widerrufsrecht erlischt allerdings (außer bei Verträgen über Finanzdienstleistungen) spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB). Die nach § 355 in der vor dem 13. Juni 2014 geltenden Fassung[4] unendliche Widerrufsfrist wurde damit abgeschafft.[5]

Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer, die nicht begründet zu werden braucht. Aus der Erklärung muss lediglich der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Diese Erklärung muss etwa von der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten wegen Mängeln der Ware unterscheidbar sein.[6] Sie kann entweder in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen, wobei das Absenden des Widerrufs innerhalb der Frist genügt (§ 355 Abs. 1 BGB).

Es kommt bei den Rücksendekosten nicht darauf an, welchen Warenwert der Artikel hat. Nach § 357 Abs. 6 BGB trägt grundsätzlich der Verbraucher die Kosten der Rücksendung, wenn der Unternehmer den Verbraucher entsprechend vorab unterrichtet hat und der Unternehmer sich nicht bereit erklärt hat, diese Kosten zu übernehmen,[7] insbesondere in seinen AGB.

Einzelnachweise

  1. vgl. dazu Sören Siebert: Die Musterwiderrufsbelehrung: Abmahnungen und kein Ende Abgerufen am 6. März 2017.
  2. Anlage 1 zu Art. 246 a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen, BGBl. I 2013, S. 3663 – 3664
  3. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28. November 2001 - Az. 9 U 148/01
  4. buzer.de
  5. vgl. LG Koblenz, Urteil vom 20. Dezember 2006, Az. 12 S 128/06; Kaiser in: Staudinger, Kommentar zum BGB, Art. 245 EGBGB, Rdnr. 3
  6. Yvonne Gasch: FAQ zum Widerrufsrecht im Online-Handel Händlerbund.de, Stand: 9. Oktober 2015, S. 2
  7. Sabine Heukrodt-Bauer: Das neue Widerrufsrecht ab 13.06.2014: Was ändert sich für Onlinehändler durch die Verbraucherrechterichtlinie? Februar 2014, S. 10