Benutzer Diskussion:R2Dine

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Letzter Kommentar: vor 19 Tagen von Johanna Strodt (WMDE) in Abschnitt Kleine Umfrage: Wie findest du die Technische-Wünsche-Reparaturhilfe?
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Aus Reparatursommer wird Reparaturhilfe: Unterstützung bei kaputten Community-Werkzeugen

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Hallo, du erhältst diese Nachricht, weil du den Newsletter der Technischen Wünsche abonniert hast.

Du erinnerst dich bestimmt daran, dass wir letztes Jahr aufgrund einer kurzen Pause in unserem Themenschwerpunkt „Wiederverwendung von Einzelnachweisen vereinfachen“ den Reparatursommer gestartet haben. Die Initiative war als kurzfristige Unterstützung gedacht, in der die Technische-Wünsche-Entwickler*innen bei Wikimedia Deutschland zusammen mit den jeweils zuständigen Ehrenamtlichen versucht haben, Probleme mit „Community-Werkzeugen“ zu lösen. In der Zwischenzeit hat das Team der Technischen Wünsche die Arbeit am aktuellen Themenschwerpunkt wieder aufgenommen. Dort liegt der Fokus der Arbeit des Teams. Weil der Reparatursommer aber gezeigt hat, dass es Bedarf an Unterstützung bei „Community-Werkzeugen“ gibt, soll das Angebot in geringerem Umfang fortgeführt werden. Aus dem Reparatursommer wird die Reparaturhilfe.

Was bedeutet das? Bei kaputten Helferlein, Bots, Benutzerskripten und Tools wendest du dich, wie schon immer, an die entsprechenden Stellen innerhalb der Wikipedia-Community, wie zum Beispiel die Technik/Werkstatt. Solltest du dort nicht weiterkommen, dann hast du nun die Möglichkeit, dich an die Reparaturhilfe zu wenden:

Generell gilt, dass das Team nichts ohne Austausch mit den verantwortlichen ehrenamtlichen Aktiven verändert. Mehr Informationen zu der Reparaturhilfe findest du auf der Projektseite. Kommentare und Rückmeldungen sind auf der Diskussionsseite willkommen. Gerne weitersagen!

Für das Team der Technischen Wünsche, Thereza Mengs (WMDE) 11:42, 19. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Staatsstrukturprinzipien - Erklärung

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Hallo, ich habe gesehen, dass du einer der Hauptautoren des Wikipedia-Artikels über Artikel 20 GG bist.

Könntest du mir die einzelnen Prinzipien in je 1-2 Sätzen erklären? Also z.B.: Republik, d.h. Ausschluss einer Monarchie (lateinisch res publica - öffentliche Angelegenheit); Demokratie, d.h. es gibt Wahlen, Minderheitenschutz etc.

Wäre sehr dankbar, schreibe nämlich bald Abitur. --Süffisante Miene (Diskussion) 09:04, 12. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo, Süffisante Miene, 1-2 Sätze zu den einzelnen Prinzipien stehen doch im Artikel :) Du wirst Art. 20 GG und die freiheitlich-demokratische Grundordnung umso besser verstehen, je mehr Du sie mit dem Nationalsozialismus vergleichst, den das Grundgesetz im Jahr 1949 ja ausdrücklich überwinden wollte (Stichwort:"Nie wieder!"). Es wird am 23. Mai übrigens 75 Jahre alt: 75 Jahre Grundgesetz: 23. Mai 1949: Verfassungstag – Das Grundgesetz hat Geburtstag!. Viel Erfolg für Dein Abitur wünscht Dir R2Dine (Diskussion) 10:35, 12. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Danke Dir. Ich meinte allerdings das Demokratieprinzip, Republikprinzip, Sozialstaatsprinzip, Rechtsstaasprinzip und Bundesstaatsprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 GG. Die sind nämlich leider nicht kurz erklärt in dem Artikel zu Artikel 20 GG (Absatz 1). Das sind die Staatsstrukturprinzipien oder?
Die fdGO dagegen umfasst die Gewaltenteilung, die Volkssouveränität, die Unabhängigkeit der Gerichte, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (?), die Menschenwürde als vorstaatliches Recht (oder Achtung der Menschenrechte), Mehrparteienprinzip, Minderheitenschutz (durch Recht auf Opposition?) und Mehrheitsprinzip, und zuletzt die Verantwortlichkeit der Regierung (?). Also die fdGO ist nicht dasselbe wie die Staatsstrukturprinzipien oder?
Wenn ja, worin besteht der Unterschied? Manche Dinge der fdGO stehen nicht explizit in Artikel 20 Absatz 1. --Süffisante Miene (Diskussion) 14:55, 13. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Hast Du kein Schulbuch dazu? - Also jeweils in einem Satz: Demokratieprinzip: Staatliche Macht bedarf der Legitimation durch Wahlen. Republikprinzip: Staatliche Macht wird nicht vererbt (wie in der Monarchie), sondern ist Ergebnis von Wahlentscheidungen der Wahlberechtigten. Sozialstaatsprinzip: Der Staat muss für soziale Gerechtigkeit bzw. sozialen Ausgleich sorgen. Rechtsstaatsprinzip: Staatliche Macht bedarf der Legitimation durch Gesetze, an die sie gebunden ist. Bundesstaatsprinzip: Staatliche Macht ist geteilt zwischen Bund und Ländern, die grundsätzlich die Gesetzgebungszuständigkeit haben und für den Gesetzesvollzug zuständig sind. Die fdGO umfasst in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht „unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsform auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit“. Im Gegensatz zum totalen Staat stellt die fdGO den Schutz von Freiheit und Gleichheit des Individuums ins Zentrum staatlichen Strebens (so im Urteil zum Verbot der Sozialistischen Reichspartei 1952). Die fdGO beschreibt das politische System der Bundesrepublik als Gegenteil von dem, was den NS-Staat ausgemacht hat. Die einzelnen Staatsstrukturprinzipien benennen die wesentlichen verfassungsrechtlichen Aspekte, siehe Strukturprinzipien des Grundgesetzes. R2Dine (Diskussion) 23:10, 13. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Danke. --Süffisante Miene (Diskussion) 12:28, 14. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Hier mal in Kürze ein kleiner Vergleich:
  • Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Im NS-Staat gab es keine freien Wahlen und keinen Föderalismus. Adolf Hitler als „Führer“ übte eine Alleinherrschaft im gesamten Deutschen Reich aus und bestimmte „von oben herab“. Zu den Reichstagswahlen war letztlich nur noch die NSDAP zugelassen, alle anderen Parteien waren verboten und ihre Politiker verhaftet worden. Damit gab es keine politische Opposition mehr. Die Bundesrepublik will kein Kaiserhaus und keine Erb-Monarchie mehr, sondern wechselnde politische Mehrheiten im Bundestag und den Landtagen, über die das Wahlvolk bestimmt.
  • Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Der Führerwille war in der NS-Zeit „Gesetz“. Die Gesetzgebung im Reichstag war seit dem „Ermächtigungsgesetz“ ausgehebelt. Die Verwaltung (Behörden) entschied willkürlich nach politischen (ideologischen) Vorgaben, nicht aufgrund von mehrheitlich verabschiedeten Parlamentsgesetzen. Eine unabhängige Rechtsprechung durch die Gerichte gab es nicht mehr, da Adolf Hitler auch beanspruchte, „oberster Gerichtsherr“ zu sein. Die Gewaltenteilung und damit eine gegenseitige Kontrolle und Begrenzung staatlicher Institutionen war abgeschafft.
  • Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Die Weimarer Verfassung mit ihren Grundrechten war seit der Reichstagsbrandverordnung von Februar 1933 praktisch aufgehoben. „Gesetz und Recht“ gab es nicht mehr. Alles, was der Staat tat, vor allem die allmächtige Polizei, war gerichtlicher Kontrolle entzogen. Damit waren die einzelnen Bürger der staatlichen Willkür ausgeliefert.
  • Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Das Grundgesetz will dafür sorgen, dass die in den ersten drei Absätzen dargelegten Grundsätze nicht noch einmal preisgegeben, sondern unter gewissen Voraussetzungen aktiv verteidigt werden.

123recht.de

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Moin R2Dine, Du erinnerst Dich vielleicht an die Diskussion im Portal Recht in der es um verschiedene Onlinebelege die als nicht vereinbar mit den Richtlinien erachtet wurden ging. Mittlerweile gibt es eine Portalunterseite dafür, siehe Portal:Recht/Weblinks und Belege. Ich arbeite ab und zu mal eine paar Einträge der Beobachtungsliste ab und bin gerade auf diesen Edit von Dir gestoßen. Könntest Du diesen Einzelnachweis bitte fachkundig ersetzen? Davon abgesehen, vielleicht hast Du ja auch Lust, ab und an mal ein paar Einträge der Beobachtungsliste zu überarbeiten. Danke und Grüße --Millbart talk 13:06, 14. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo, Millbart, EN ist ersetzt :) Ich überarbeite im wesentlichen Einträge aus dem Portal der Redaktion Recht. Wo steht denn die Beobachtungsliste? Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) 16:05, 15. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Super! Die laufend aktualisierte Beobachtungsliste ist unter der o.g. Portalseite verlinkt (wo man auch die alte Diskussion findet), aber auch gerne hier. Grüße --Millbart talk 16:13, 15. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Moin, ich habe mal wieder ein paar Bearbeitungen von Dir in diesem Zusammenhang gefunden. Möchtest Du, dass ich Dir diese hier verlinke damit Du ggf. den Einzelnachweis selber, vor allem aber (im Gegensatz zu mir) fachkundig ersetzt, oder soll ich das einfach ignorieren und auf der Beobachtungsliste stehen lassen? Grüße --Millbart talk 12:34, 7. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Hallo, Millbart, Du kannst mir die betreffenden Stellen gerne verlinken, dann bringe ich es selbst in Ordnung. Grüße, R2Dine (Diskussion) 14:46, 7. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Prima, dann hier die ersten. Ich spare mir künftig Kommentare und hänge sie einfach unten ran. Du kannst ja einfach ein kurzes "erl." oder so dahinter schreiben. Grüße --Millbart talk 14:11, 8. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Betriebsverfassungsgesetz

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Hallo R2Dine, Du hast den Artikeltext von Betriebsverfassung nach Betriebsverfassungsgesetz kopiert, was leider nicht lizenzkonform war. Bitte dafür sorgen, dass die VG erhalten bleibt, am besten vermutlich durch Rückgängigmachung und anschließender Verschiebung (wodurch die VG mitverschoben wird). Siehe auch Wikipedia:Urheberrechte beachten. Danke & Gruß --Invisigoth67 (Disk.) 14:38, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Ich hatte mich schon gewundert, warum Betriebsverfassunsgesetz auf der BKS rot unterlegt ist. R2Dine (Diskussion) 15:31, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Danke für die prompte Erledigung! Viele Grüße und schönes Wochenende, --Invisigoth67 (Disk.) 14:21, 18. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Gern geschehen. Dir auch ein schönes verlängertes Wochenende. Grüße von R2Dine (Diskussion) 15:29, 18. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Frage zu Weimarer Reichsverfassung 1919

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Hallo, ich habe gesehen, dass Du einer der Hauptautoren des Artikels zur Weimarer Reichsverfassung bist. Ich machen in 3 Tagen mündliches Abitur in Geschichte und wäre sehr dankbar, wenn du mir folgende Frage(n) beantworten könntest: Ich verstehe nicht ganz, in welcher Wechselwirkung Reichstag und Reichsregierung stehen. Also heutzutage ist es ja so, dass man den Bundestag wählt, und dann bildet sich eine Koalition bestehend aus mehreren Parteien, die die Mehrheit im Parlament haben. Das ist dann die Regierung. Wenn die Koalition sich einig ist, kann sie ja quasi alleine regieren. In der Weimarer Reichsverfassung geht die Reichsregierung eigentlich nicht aus dem Parlament hervor, oder? Ist das demokratischer als heute?

Die Präsidialkabinette von 1930 bis 1933 funktionierten ja so, dass die Regierung zum Beispiel ein Gesetz vorschlägt, das der Reichstag allerdings nicht annimmt. Dann macht der Präsident vom Artikel 48 gebrauch und erlässt für die Regierung eine Notverordnung. Falls das Parlament die mit einfacher Mehrheit nochmal ablehnen würde, käme Artikel 25 ins Spiel, oder?

Danke im Voraus für eine Antwort, wäre sehr nett, wenn du es mir kurz erklären könntest. --Süffisante Miene (Diskussion) 23:16, 16. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo, Süffisante Miene,
nach der Weimarer Verfassung wurde der Reichskanzler vom Reichspräsidenten ernannt (Art. 53 WRV). Weder Reichspräsident noch Kanzler brauchten dazu eine parlamentarische Mehrheit. Heute wird der Bundeskanzler vom Bundestag gewählt (Art. 63 GG). Er bedarf dazu einer Stimmenmehrheit der Abgeordneten. Heute kann der Bundestag dem Kanzler auch nicht mehr - wie in Weimar - einfach das Vertrauen entziehen mit der Folge, dass der Kanzler zurücktreten muss. Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er einen Nachfolger wählt (konstruktives Misstrauensvotum). So ist gewährleistet, dass es immer einen von vornherein demokratisch legitimierten Regierungschef (amtierenden Kanzler) mit Parlamentsmehrheit gibt.
Die Präsidialkabinette waren Regierungen, die vom Reichspräsidenten ernannt worden waren, sich aber nicht auf eine parlamentarische Mehrheit stützen konnten. Deshalb war auch eine demokratische Gesetzgebung mit den Stimmen der Mehrheit im Reichstag nicht möglich. Stattdessen wurden auf Initiative der Kanzler vom Reichspräsidenten nach Art. 48 der Weimarer Verfassung zahlreiche Notverordnungen erlassen. Der Reichstag konnte zwar die Aufhebung der Notverordnungen verlangen, aber nur mit der Mehrheit der Abgeordneten. Um dem bereits ernannten Kanzler im Nachhinein eine parlamentarische Mehrheit und damit demokratische Legitimation zu verschaffen, konnte der Reichspräsident den Reichstag auflösen, was zu Neuwahlen führte (Art. 25 WRV). Ein Beispiel ist die Reichstagswahl im März 1933.
Viel Erfolg wünscht R2Dine (Diskussion) 09:58, 17. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Danke, du hast mir sehr geholfen. Ich habe es jetzt verstanden. :) --Süffisante Miene (Diskussion) 11:06, 17. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Das freut mich. Toi, toi, toi für's Mündliche. R2Dine (Diskussion) 11:10, 17. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Danke nochmal. Mir ist eben noch eine Frage eingefallen: Warum gibt es mittlerweile das personalisierte Verhältniswahlrecht, anders als 1919 das reine Verhältniswahlrecht, was war daran problematisch? Und der Reichsrat spielte 1919 eine kleinere Rolle als heute oder? --Süffisante Miene (Diskussion) 00:11, 18. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo, nochmal, bei den Reichstagswahlen hatte jeder Wähler eine Stimme für eine Wahlkreisliste. Bei der personalisierten Verhältniswahl hat er zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme) und stimmt zusätzlich für einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis. Die reine Verhältniswahl hatte zu einer Parteienzersplitterung im Reichstag geführt, was Koalitionen erschwerte. Die personalisierte Verhältniswahl soll nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts "dem Wähler die Möglichkeit zu geben, Persönlichkeiten im Rahmen einer Verhältniswahl zu wählen. Mit diesem Anliegen verfolgt der Gesetzgeber das staatspolitische Ziel der Parlamentswahl, die Verbindung zwischen Wählern und Abgeordneten, die das Volk repräsentieren, zu stärken; aus diesem Grund erhält jeder Wähler die Möglichkeit, einem der in „seinem“ Wahlkreis kandidierenden Bewerber ein Bundestagsmandat zu verschaffen."
Der Reichsrat konnte nur von der Reichsregierung einberufen werden, der Bundesrat entscheidet selbst über seine Einberufung. Der Bundesrat hat auch nicht nur ein Einspruchsrecht im Gesetzgebungsverfahren, sondern kann den Vermittlungsausschuss anrufen. So kann er eine inhaltliche Änderung von Gesetzen erreichen. Er kann auch zustimmungsbedürftige Gesetze ablehnen und damit verhindern.
Du schaffst das schon! R2Dine (Diskussion) 08:40, 18. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo noch ein letztes Mal. Habe ein 1,1 Abi heute geschafft, nochmal vielen Dank an dich für die Erklärung, wurde tatsächlich abgefragt. --Süffisante Miene (Diskussion) 20:28, 19. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) 21:48, 19. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Kleine Umfrage: Wie findest du die Technische-Wünsche-Reparaturhilfe?

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Ein Mensch sitzt auf einer Wolke und notiert Verbesserungsideen und Wünsche

Hallo! Seit Anfang 2024 gibt es die Technische-Wünsche-Reparaturhilfe, bestehend aus einer Wikiseite, auf der du Probleme notieren kannst, und einer virtuellen Sprechstunde. Das Team Technische Wünsche wüsste gerne: Hast du diese Angebote schon mal genutzt? Findest du sie hilfreich? Hast du Feedback?

Wir würden uns freuen, wenn du dir 5 Minuten Zeit nehmen könntest, um dazu eine kleine Umfrage auf Lamapoll auszufüllen. Alle Angaben sind anonym. Die Umfrage ist bis zum 25. Juli offen. -- Herzlichen Dank und beste Grüße, Johanna Strodt (WMDE) Diskussion Projekt Technische Wünsche 14:40, 27. Jun. 2024 (CEST)Beantworten