A-Jugend
Die A-Jugend (auch A-Junioren oder U19 genannt) ist die älteste Gruppe von Jugendsportlern, beispielsweise im Fußball oder Handball. Bis in die 1960er Jahre war in manchen Sportarten für die männliche A-Jugend die Bezeichnung Jungmannen gebräuchlich, teilweise war es die offizielle Bezeichnung (z. B. im Fußball).
Allgemeine Regel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Regel beträgt das Alter dieser Sportler 17 bis 19 Jahre. In der aktuellen Saison (2023/2024) sind dies die Jahrgänge 2005 und 2006.
Die jüngeren Sportler teilen sich, je nach ihrem Alter, in die B-, C- oder D-Jugend (im Fußballsport hinuntergehend bis G-Jugend bzw. „Minikicker“ oder „Bambini“) ein.
In vielen Sportarten wird statt der Buchstabenbezeichnungen der Begriff U für unter in Verbindung mit dem maximalen Alter der Sportler verwendet, beispielsweise U19 (entspricht der A-Jugend). In einigen Sportarten wird diese Bezeichnung auch nur bei den weiblichen Jugendlichen verwendet.
Differierende Bezeichnung in verschiedenen Sportarten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]A-Jugend im Fechtsport
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die A-Jugend im Fechtsport beschreibt die Altersklasse der 14- bis 16-jährigen Jugendlichen.
A-Jugend im Fußball
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]A-Junioren (U19/U18): A-Junioren einer Spielzeit sind Spieler, die im Kalenderjahr, in der das Spieljahr beginnt, das 17. oder das 18. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben. In dieser Altersklasse sind auch Juniorinnen-Mannschaften zulässig.[1] In der Schweiz sind auch gemischte Juniorenmannschaften in allen Altersstufen zulässig. Im früheren DDR-Fußball wurden die A-Jugendspieler als "Junioren" kategorisiert und umfassten die Altersklassen 17 und 18, während die B-Jugend als "Jugend" bezeichnet wurde und die 15- und 16-jährigen Kicker hier spielberechtigt waren.
A-Jugend in der Leichtathletik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Leichtathletik bezeichnet A-Jugend die 17- bis unter 19-Jährigen.
A-Jugend im Radsport
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Radsport war die Bezeichnung A-Jugend noch bis in die 1980er Jahre gebräuchlich. Dann wurde sie durch die international übliche Bezeichnung U19 abgelöst. Parallel wird die Bezeichnung Junioren verwendet.
A-Jugend im Volleyball
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Volleyball bezeichnet A-Jugend die unter 20-Jährigen (U20).
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ § 5 der Jugendordnung des DFB. In: Deutscher Fußball-Bund. Abgerufen am 25. Februar 2023.