Diskussion:Joseph Kohnen

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 84.135.155.190 in Abschnitt Habilitationsschrift
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Habilitationsschrift

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1982 habilitierte er sich an der Universität Nancy II (Docteur d´État), nachdem keine deutsche Universität Interesse an dem Königsberger Thema bekundet hatte. Dieser Satz macht etwas ratlos. Es hört sich so ähnlich an wie von einem Schriftsteller, der nicht publizieren kann, weil kein Verleger Interesse bekundet. Ich denke, bei einer Habilitationsschrift liegen die Verhältisse doch anders. Jeder Wissenschaftler kann doch bei einer einschlägigen Fakultät eine solche Schrift einreichen, die Fakultät muss doch nicht erst um ihr Interesse gefragt werden. Ohne eine komplett vorliegende Schrift lässt sich sowieso kein sinnvolles Urteil abgeben. Zu vermuten ist hier eher, dass eine Schrift aus formalen oder qualitativen Mängeln abgelehnt wurde. Dass eine Universität eine Schrift einfach deshalb ablehnen würde, weil sie von Th.Hippel oder überhaupt einen Königsberger Schriftsteller handelt, erscheint mir unglaubwürdig. Verdächtig ist auch "keine deutsche Unversität", das bedeutet doch im Extremfall, dass alle (!) abgelehnt haben, zumindest doch eine erhebliche Anzahl. Haben die sich alle verschworen, oder sind vllt. doch Qualitätsmängel im Spiel? Gibt es für die Behauptungen dieses Satzes überhaupt einen Beleg? --84.135.155.190 00:34, 31. Jul. 2013 (CEST)Beantworten