Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2018/11

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Jergen in Abschnitt Bebauungsplan
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File:Wikimedia_movement_DE_EN.pdf (erl.)

File:Wikimedia_movement_DE_EN.pdf ist mMn eine mehrfache Urheberrechtsverletzung, weil bei den Logos (und dem Satelitenbild):

  • Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen: fehlt komplett,
  • ob Änderungen vorgenommen wurden: fehlt
  • to the extent reasonably practicable, the URI, if any, that Licensor specifies to be associated with the Work[1]: fehlt

@Ziko: antwortete: Wo genau mache ich Urheberrechtsverletzungen?

mMn ist es doch offensichtlich eine Urheberrechtsverletzung, dass User:Ziko bei folgenden Bilder:

sich selbst als Urheber nennt. Meines Wissens hat er kein einziges davon erstellt und das Satelitenbild vermutlich auch nicht.
Eine Argumentation es wäre nur ein Beiwerk, trifft auch nicht zu. (Sonst könnte der nächste die Logos als Beiwerk unter Public Domain veröffentlichen und nachher schneidet jeder die Logos unter Public Domain wieder heraus.)

 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 21:17, 10. Nov. 2018 (CET)

JoKalliauer, ja, dürfte sich allerdings ja recht einfach beheben lassen. Die Logos hat die Foundation schließlich vor einiger Zeit der CC-by-sa-3.0-Lizenz unterstellt, insofern werden eben auf der Bildbeschreibungsseite die erforderlichen Angaben zu ergänzen sein (Titel der verwendeten Logos [praktischerweise in Form eines Wiki-Links auf die Bildbeschreibungsseiten], Hinweis auf die Lizenz, Wiedergabe der Urheberschafts-/Rechtsinhaberbezeichnung bzw. des Zuschreibungsempfängers – jeweils wie auf der Bildbeschreibungsseite der Logos angegeben). Beiwerk liegt nicht vor. Gruß, — Pajz (Kontakt) 22:16, 10. Nov. 2018 (CET)
Beiwerk wird nicht zu gemeinfrei, wenn man es ausschneidet. Und der WP-Ball ist nicht ordentlich lizenziert, da keine natürliche Person als Urheber genannt wird. Hier ist also einiges im Argen. Das Satelitenbild ist wahrscheinlich gemeinfrei, muß aber nicht sein. --M@rcela 22:42, 10. Nov. 2018 (CET)
@Pajz: Ich weiß nicht welche Logo-Version (die logos gibt es in vielen Sprachversionen, von wo das PNG?) Ziko verwendet hat, zumindest sehe ich keine Angabe, die oben verlinken Bilder sind von File:Wikimedia_movement_DE_EN.svg, weil Ziko die Bilder nur als Raster(große Dateigröße bei geleichzeitig schlechterer Auflösung) eingebettet hatte, daher musste ich das ohnehin reparieren. Ich weiß nicht von wo Ziko das Satelitenbild hat, das konnte ich nicht finden.
Es geht mir nicht um fixen einer Datei, mir geht es um einen sorgsameren Umgang mit Urheberrechten (mir passieren da auch Fehler) und den Ziko aufmerksam machen, dass nicht ich überempfindlich bin, sondern, dass er sich strafrechtlich strafbar gemacht hat, mit einer Summe im vermutlich 4-Stelligen Euro-Bereich. (Auch wenn die Rechteinhaberin "Wikimedia Foundation", ihn kulanterweise nicht verklagen wird, solange er sich einsichtig zeigt.)
Danke Benutzer:Ralf Roletschek für die Information
 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 23:01, 10. Nov. 2018 (CET)
Zivilrechtlich, nicht strafrechtlich ;) </klugscheiß> --M@rcela 23:03, 10. Nov. 2018 (CET)
Die Nennung einer natürlichen Person ist für die „ordentliche“ Lizenzierung gem. CC-by-sa 3.0 nicht erforderlich (Umkehrschluss aus Abschnitt 4(c) CC-by-sa 3.0: „You must […] provide […] the name of the Original Author (or pseudonym, if applicable) if supplied“; Unterstreichung durch mich). Zum Satellitenbild: Ja, dessen Provenienz wird auch noch zu klären sein. JoKalliauer, na ja, ob das jetzt nötig war, das gleich hierher zu tragen, wirst du selbst wissen müssen. Ich hätte vermutlich einfach mal abgewartet, wie der Hochlader reagiert :). Gruß, — Pajz (Kontakt) 23:11, 10. Nov. 2018 (CET)
Verstehe ich nicht. Zumindest nach DACH-Recht kann eine juristische Person nur durch Erbe Urheber werden. --M@rcela 23:18, 10. Nov. 2018 (CET)
Das ist auch richtig, aber daraus folgt nicht, dass ein Werk ohne Angabe des Namens des Schöpfers nicht korrekt lizenziert wäre. Ein Urheber hat zwar das Recht, nicht aber die Pflicht, seine Nennung zu fordern, § 12 UrhG. Die CC-Lizenz bietet ihm u.a. explizit die Möglichkeit, einen Zuschreibungsempfänger zu bestimmen, dessen Namen – neben seinem eigenen oder an dessen statt – zu nennen ist. Außerdem befindet sich der Lizenzgeber hier bekanntlich in den USA. Nicht nur kann er dort als juristische Person selbst Urheber sein (Work-for-hire-Doktrin); er kann sich auch das Namensnennungsrecht vom Urheber rechtsgeschäftlich übertragen lassen. (Nebenbei: Abgesehen davon, dass mir kein Grund ersichtlich ist, warum die fragliche PDF-Datei nach deutschem Recht zu beurteilen sein soll, unterliegen urhebervertragsrechtliche Abreden auch grundsätzlich nicht dem Schutzlandprinzip.) Die Tatsache, dass nur die Wikimedia Foundation genannt ist, lässt auf keinen lizenzrechtlichen Mangel schließen. Gruß, — Pajz (Kontakt) 08:12, 11. Nov. 2018 (CET)

Hier die notwendigen Autoreninformationen (/Namensnennug falls du {{Credit line}} unbedingt verwenden willst, um damit den richtigen Terminus zu treffen):

In the left Box (logos from left to right):

Rest is ineligible for copyright or created by Ziko van Dijk.

Angst vor einer Klage muss der Ziko wahrscheinlich nicht haben, da er von dem Rechteinhaber aller Logos (die WMF) wahrscheinlich nicht verklagt wird.

Habitator terrae 23:35, 10. Nov. 2018 (CET)

PS: Und zur vollen Information des Lesers vielleicht noch ein {{Wikimedia trademark}} dazu setzen. Habitator terrae

Die Urheber der Logos haben in den meisten Fällen auf die Namensnennung etc. schriftlich verzichtet, um den Zweck als Symbol für die einzelnen Projekte der WM-Foundation zu gewährleisten. Darüber hinaus sind einige Logos, wie z. B. das WMF-Logo selbst, urheberrechtlich in der Public Domain (geringe Schöpfungshöhe). Das Wikivoyage-Logo wird beispielsweise in der Wikivoyage-Broschüre von WMDE als einziges Bild nicht mit einem Lizenzhinweis versehen. Dasselbe geschieht mit dem WLM-Logo, das auf Buttons, Plakaten etc. abgebildet ist. Meiner Meinung nach ist die Verwendung der Logos auf Zikos Schaubild ganz im Sinne dieses Agreements und der Trademark-Bestimmungen der WMF. Man kann aber sicherheitshalber beim Legal Department der WMF anfragen. --Regiomontanus (Fragen und Antworten) 04:25, 11. Nov. 2018 (CET)
WIkivoyage Logo habe ich ja auch extra ausgelassen und nur die möglichen geschützten Logos genannt. Die Trademark Bestimmungen lese ich so, dass es sich hierbei ums Markenrecht geht und das Urheberrecht trotzdem beachtet werden muss. Habitator terrae 10:16, 11. Nov. 2018 (CET)

Hab mir mal die Mühe gemacht:

Habitator terrae 14:53, 11. Nov. 2018 (CET)

Außer dem Wikipedia-Ball und vielleicht dem Wikisouce-Eisberg ist keines der Logos wirklich schützbar mangels Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D 14:58, 11. Nov. 2018 (CET)

Sehe ich auch so, habe aber sicher ist sicher bei allen Logos, wo nicht explizit {{PD-ineligible}} drunter stand die Autoren angegeben. Habitator terrae 15:01, 11. Nov. 2018 (CET)

Satelitenbild

@Ziko, Habitator terrae, Pajz, Regiomontanus: Das Satelitenbild ist eine Urheberrechtsverletzung es wurde unter Creative Commons 4.0 BY-NC veröffentlicht und ist daher nicht mit Wikipedias Lizensen vereinbar. Korrektur der Lizenz zu {{self|cc-by-nc-sa-3.0}} wäre ein Schnelllöschantrag, weil nichtkommerzielle Lizenen nicht erlaubt sind, aber ich hab vorläufig nur mal einen Löschantrag gestellt.
Das Bild wurde bereits in einer besseren Qualität File:Wikimedia_movement_DE_EN.svg (Logos als Vektor) und kleineren Dateigröße ersetzt, in den anderen Sprachversionen, werde ich das Bild entfernen.
 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 14:36, 11. Nov. 2018 (CET)
@JoKalliauer: Du hast bei den Autoren vergessen zu schreiben wer welches Logo gemacht hat. Dies ist aber als Abänderungshinweis bei CC BY-SA nötig. Habitator terrae 14:41, 11. Nov. 2018 (CET)
PS: LAE: c:File:Earth Western Hemisphere.jpg - Bild ist gemeinfrei, darf also jeder unter jeder Lizenz veröffentlichen. Habitator terrae 14:43, 11. Nov. 2018 (CET)
@Habitator terrae: Danke für die Info, ich hoffe es ist jetzt richtig  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 15:49, 11. Nov. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von:  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 15:49, 11. Nov. 2018 (CET)

Foto aus der NS-Zeit

Darf man dieses Foto hochladen? --Andrea (Diskussion) 10:39, 11. Nov. 2018 (CET)

@Andrea014: Welches meinst du den? Habitator terrae 11:00, 11. Nov. 2018 (CET)
Wenn es um das Foto von 1942 geht: Es ist zwar mehr als 70 Jahre alt. Das heißt nicht, dass der Fotograf mehr als 70 Jahre tot ist. Der Nachweis dürfte wegen des fehlenden Namens schwerlich gelingen. Gruß --Parvolus 11:03, 11. Nov. 2018 (CET)
Ja, es geht um das Foto vom Wiesengrund (1942). Diese Idylle würde ich gern für meine Überarbeitung des Artikels Städtische Nervenklinik für Kinder und Jugendliche Wiesengrund verwenden. <offtopic> Da muss ich wohl etwas an mich halten. Diese reizenden Damen durften sich ungehindert am Kindermord beteiligen und der reizende Fotograf durfte sich ungehindert an einer brutalen Lüge beteiligen, aber seine Rechte müssen gewahrt bleiben! <scnr> Ich weiß, dass das Eine nix mit dem Anneren zu tun hat! --Andrea (Diskussion) 11:16, 11. Nov. 2018 (CET)
Eine Lössung gibt es, egal ob wir Fotografen kennen oder nicht. Denn nach den copyright Angaben beim Bild „© Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin, Charité – Universitätsmedizin Berlin“, darf man davon ausgehen, dass das Bild im Auftrag der Charite gemacht wurde. Denn die beanspruchen das Recht daran, und das ist plausibel. Also da Nachfragen ob sie es unter einer für uns brauchbaren Lizenz Freigeben.--Bobo11 (Diskussion) 12:57, 11. Nov. 2018 (CET)
Urheber kann nur eine natürliche Person sein. Und Unternehmen/Institutionen beanspruchen gerne, irgendwelche Rechte an Fotos zu haben, die sie gar nicht haben. -- Chaddy · D 14:55, 11. Nov. 2018 (CET)
Ihnen kann aber eine vollumfängliches Nutzungsrecht eingeräumt worden sein. Habitator terrae 15:06, 11. Nov. 2018 (CET)
Richtig – und der Inhaber des vollumfänglichen Nutzungsrechts kann das Foto unter einer freien Lizenz veröffentlichen. (Ist ja schön, wie hier stets auf § 29 Abs. 1 UrhG hingewiesen wird. Die Diskussion bringt es aber in aller Regel nicht voran.) --Gnom (Diskussion) 15:57, 11. Nov. 2018 (CET)
Ja, Gnom, so isses. Aber <Achtung: TF!> ich wette, dieses vollumfängliche Nutzungsrecht ist nie eingeräumt oder übertragen, sondern angeeignet worden. </TF-Ende> Egal. Da ich mich inzwischen frage, in welche Nesseln ich mich hier mal wieder setzen musste, gebe ich meinen Plan mit dem Foto lieber auf. Herzlichen Dank an alle, die sich mühten und auch für den Link! 💐 Schönen Sonntagabend wünscht --Andrea (Diskussion) 19:10, 11. Nov. 2018 (CET)
Ich weis ja nicht was in deinem Arbeitsvertrag steht. Aber an Fotos die im Auftrag des Auftraggebers mache (Also Teil meines Arbeit sind), muss ich ihm die vollen Rechte abtreten. Denn bei allem was ich während der Arbeit an Material für die Firma anfertige, auf denen urheberrechtliche Rechte liegen, gehen die vollen Verwertungsrechte automatisch an den Arbeitgeber. --Bobo11 (Diskussion) 22:03, 12. Nov. 2018 (CET)
Nachtigall TF, ik hör Dir trapsen? Und woher wissen wir, dass der Fotograf in der Klinik einen Arbeitsvertrag hatte? Außerdem stimmt das nicht. Ich habe zwei Forschungsarbeiten im Auftrag meines Arbeitgebers gemacht, die veröffentlicht wurden und da hat der Arbeitgeber nicht das Urheberrecht. --Andrea (Diskussion) 10:56, 13. Nov. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Andrea (Diskussion) 19:10, 11. Nov. 2018 (CET)

Erbschaft

Ich bitte um Auskunft bzw. Unterstützung (Verweis, wo dieses Vorgehen bzw. die rechtlichen Fragen dazu erläutert sind) zu folgendem Problem: Ich habe in einer Erbschaft (von meinem Vater - falls das von Bedeutung ist) zahlreiche Fotos geerbt, teils als Dias, teils digital. Da ich dieses Erbe in den nächsten Monaten aufarbeiten möchte folgende Frage: Unter welchen Bedingungen und mit welchen Angaben kann ich davon Fotos von allgemeinem Interesse auf de.wikipedia oder auf commons hochladen. (Es geht vor allem um Landschafts- und Städtefotos aus der Steiermark und Österreich aus den Jahren 1946 bis 2010.) --TheRunnerUp 08:42, 14. Nov. 2018 (CET)

Hier gilt §23 UrHG, du mußt ev. (4) beachten. --M@rcela 12:06, 14. Nov. 2018 (CET)
Wenn du der alleinige Erbe bist oder die Zustimmung der anderen Erben hast, kannst du Fotos deines Vaters, die du für interessant/relevant für Commons hältst, mit einem geeigneten Lizenzbaustein aus der Kategorie License tags for transferred copyright hochladen. Beispielsweise mit {{Cc-by-sa-4.0-heirs}}, wenn du sie als Erbe unter die CC-BY-SA 4.0 stellen möchtest. Manchmal wird auf Commons hinterfragt, dass man wirklich der Erbe ist und die Rechte an den Bildern hat, eine zusätzliche Bestätigung an das Support-Team per Mail kann daher nicht schaden. Gestumblindi 12:16, 14. Nov. 2018 (CET)
Oder mittels {{Heirs-license|1={{...}}}}, wobei du anstelle der Punkte die gewünschte Lizenz einträgst. --M@rcela 12:55, 14. Nov. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Danke, das sind genau die Infos die ich selbst erst mühsam hätte zusammensuchen müssen. --TheRunnerUp 12:51, 14. Nov. 2018 (CET)

Lizenzangaben betr. Bilder für Schautafel

Hallo zusammen, unser Heimatverein hat 3 Schautafeln aufstellen lassen. Zwei sind relativ unproblematisch, die dritte mit etwa 20 Vögeln ein Fehlkauf, im Gebiet kommen nur 2 Arten vor. Da die Kriegskasse leer ist, kam die Idee auf, aus "freien Fotos" (möglichst Commons) ene eigene Zusammenstellung vorzunehmen und diese drucken zu lassen und zu verwenden.

  • wie müssen die Lizensangaben der einzelnen Fotos auf der Schautafel plaziert werden, ohne das Gesamtbild und den Zweck der Tafel zu „zerschießen“?
  • es gibt sicher Bilder, bei denen die Anforderungen zur Deklaration besonders niedrig sind. Auf welchem Weg / mit welchem Filter kann ein des Programmierens Unkundiger diese aus einer Kategorie herausfiltern ?

Danke und viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 16:37, 13. Nov. 2018 (CET)

@Wilhelm Zimmerling PAR: Am einfachsten sind alle Bilder, die gar keiner Bedingung unterliegen, die sind unter der commons:Category:CC-PD bzw. noch allgemeiner unter commons:Category:Public Domain gelistet. Das Tool ist Petscan. Du kannst da eine Schnittmenge zwischen der Kategorie "Birds" und "CC-PD" beispielsweise machen: Link für diese Abfrage. Beachte, dass es zu viele Dateien in der Kategorie Birds ist, daher solltest du dir eine Unterkategorie aussuchen und die Einstellung für Tiefe / Depth dann schrittweise erhöhen. Falls eine Fehlermeldung kommt: zurückgehen und die Tiefe wieder senken. Vorteil CC-0 bzw. PD-Bilder: du brauchst nix angeben, keine Quelle, keinen Urheber, gar nix.
Zur anderen Frage: die Lizenzangaben auf solch einer dauerhaften Tafel kannst du beispielsweise unten rechts in ein Kasten machen. Es muss nur die Zuordnung zwischen Urheber-/Lizenzangabe und dem Bild klar sein. Man könnte die Bilder durchnummerieren oder vor jede Lizenzangabe einfach den Vogelnamen schreiben. --Quedel Disk 19:45, 13. Nov. 2018 (CET)
Herzlichen Dank, auch für die genannten Lizensen, das hilft weiter. Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 20:22, 13. Nov. 2018 (CET)
@Quedel: Greift bei einer dauerhaften Aufstellung nicht die Panoramafreiheit und stellt diese nicht eine Unterlizensierung dar? Habitator terrae 21:24, 13. Nov. 2018 (CET)
Das wollte ich auch gerade einwerfen. --M@rcela 21:45, 13. Nov. 2018 (CET)
Darf ich den Hinweis auf den Lizenzhinweisgenerator einwerfen? Gruss --Nightflyer (Diskussion) 22:02, 13. Nov. 2018 (CET)
Sehr weite Ausdehnung des Begriffes, es würde dies aber vermutlich treffen. Da allerdings bei CC-0 / PD-Bildern der Rechteinhaber eine Nutzung für jedermann erlaubt hat, dürfte es hier keine Probleme geben. Bei CC-Lizenzen könnte man sich drüber streiten. Wobei aber das Problem aber hunderte bis tausende der nicht-baulichen Panoramafreiheitbilder betreffen dürfte, denn hier hat der Fotograf sicherlich auch keine entsprechende Crops und Einzelverwendung als Folge der Panoramafreiheit angedacht.
Aber spannend ist das mal grundsätzlich, denn die CC-by-sa/3.0/de-Lizenz erlaubt „den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich zu zeigen und zu verbreiten;“ wobei „'Verbreiten' im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder Abwandlungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.“ Würde das damit Ausschlussrechte bedeuten - ja oder nein. Und heißt unser Bild-frei Text dann zukünftig auch „Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat ein unentgeltliches, eingeschränktes Nutzungsrecht für jedermann ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung eingeräumt. “ (Änderung siehe Hervorhebung)? Daher mal @Habitator terrae, Ralf Roletschek, Pajz:. Das wird eine lange Diskussion :) --Quedel Disk 22:03, 13. Nov. 2018 (CET)
Ja, ich fürchte auch, daß das eine lange Disk. wird. Und ich weiß noch garnicht, welche Meinung ich habe ;-) --M@rcela 22:07, 13. Nov. 2018 (CET)
Und, tschuldigung dafür, dass ich die um noch eine Punkt erweitere: Hier eine noch unfertige Zusammenfassung zu den Vorschaubilder I, II und III, diese sagen aus, dass mit der Zustimmung zu einer Nutzung im Internet auch zu einer Nutzung durch Thumbanails in Bildersuchen die Zustimmung gegeben wird. Ist die Zustimmung zu Nutzung im (für Suchmaschinen offenen) Internet auch bei CC BY-SA-Werken, a) die offline oder b) die von Suchmaschinen nicht gefunden werden können (Beispiel), gegeben. Habitator terrae 22:28, 13. Nov. 2018 (CET)
PS: @Wilhelm Zimmerling PAR: Nimm einfach die empfohlenen PD-Bilder; Das wird, wie schon gesagt eine lange TF von Urheberrechtsjunkies. Habitator terrae 22:33, 13. Nov. 2018 (CET)
Ja, sehe ich ebenso. Nimm PD-Bilder, damit hast du keinen Streß. Den Rest der Diskussion hier vergiß einfach. Lauter Laienjuristen beim Diskutieren ;) --M@rcela 00:37, 14. Nov. 2018 (CET)
Noch ein Tipp an Wilhelm (da ich bei zweimaliger Falschschreibung nicht mehr an einen Tippfehler glaube): Wenn das Wort Lizenz auf der Schautafel vorkommen sollte, dann richtig (mit zweimal z) schreiben. --TheRunnerUp 08:48, 14. Nov. 2018 (CET)
Hmm, Danke. Dort gibt es das Wort nicht, prüfe das aber noch mal. Diese Disk ist schon o.k. und nicht wirklich verwirrend oder gar abschreckend, und man lernt ja auch Meinungen kennen. Ich weiss jedenfalls was ich wissen wollte und hiermit nochmal Danke. Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 10:56, 14. Nov. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wilhelm (Diskussion) 10:28, 15. Nov. 2018 (CET)

Bibliographic details for File: NASA-Apollo8-Dec24-Earthrise.jpg

Sehr geehrtes Team, ich habe mich soeben neu angemeldet und € 15.-- gespendet. Ich möchte für mein Buch das einmalige Foto der aufgehenden Erde 1968 vom Astronauten Bill Anders gerne downloaden. Welche Quelle muss ich im Buch dafür angeben? Gefunden habe ich bei Ihnen unter Permanent URL: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=File:NASA-Apollo8-Dec24-Earthrise.jpg&oldid=326048811 Ist das ok?

In einem wissenschaftlichen Buch vom Febr. 2017 habe ich einen ähnlichen Link zu diesem Foto gefunden. Ist der oben genannte richtig? Oder wie ist die genaue Quellenangabe?

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mit freundlichem Gruß

Ruth Steinmann 82131 Gauting (nicht signierter Beitrag von Ruthi39 (Diskussion | Beiträge) 15:52, 15. Nov. 2018‎)

Hallo, da das Bild gemäß des Lizenzbausteins nicht urheberechtlich geschützt ist, braucht im Grunde gar keine Quelle angegeben werden. Wenn du das trotzdem möchtest, solltest du aber die Originalquelle angeben (etwa Quelle: NASA/Bill Anders, http://www.hq.nasa.gov/office/pao/History/alsj/a410/AS8-14-2383HR.jpg), nicht Wikimedia/Wikipedia. --Magnus (Diskussion) 16:01, 15. Nov. 2018 (CET)

Sehr geehrtes Team,

ich bin seite heute neu hier und habe € 15.-- gespendet. Ich möchte das berühmte Foto s. og. Link downloaden.

Vor wenigen Minuten habe ich Sie auf dieser Ebene schon einmal angeschrieben. Bitte nennen Sie mir, wie ich das Foto vom Astronauten Bill Anders der aufgehenden Erde in meinem Buch zitieren darf. Ob der o.g. Link im Betreff richtig wäre.

Dabei habe ich vergessen zu fragen, ob ich das Foto für die Titelseite auch bearbeiten darf. Nur die Erde, ohne den Mond am unteren Rand? Auf der Innenseite möchte ich das Originalfoto verwenden. Nur für den Aussentitel, wenn sie es genehmigen, ohne den Mond. Wie muss ich dann das Bild zitieren?

Wenn Sie es nicht erlauben, nehme ich das Originalfoto als Titelbild auf meinem Buch.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

Mit freundlichem Gruß

Ruth Steinmann

Wie schon geschrieben dürfen sie mit diesem Bild alles machen, was sie wollen, da dieses Bild gar nicht von uns ist, sondern von der NASA, und die erlaubt allen ihre Bilder ohne irgendwelche Beschränkungen zu nutzen. Dies ist aber natürlich nicht bei allen Bildern so, wie Sie andere Bilder, die nicht von der NASA erstellt worden sind nutzen können, können Sie hier nachlesen. Habitator terrae 18:23, 15. Nov. 2018 (CET)

Bibliographic details for File:NASA-Apollo8-Dec24-Earthrise.jpg

Sehr geehrtes Team, gerade habe ich entdeckt, dass ich schon eine Antwort zur Quellenangabe bekommen habe. Vielen Dank dafür !

Mit freundlichem Gruß

Ruth Steinmann

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitator terrae 19:05, 15. Nov. 2018 (CET)

File:600k.svg

Die Datei File:600k.svg ist Doppellizensiert

  1. cc-by-sa-4.0 auf der Bildbeschreibungsseite
  2. http://artlibre.org/licence/lal in den Metadaten

Falls wer nicht weiß wie man sich den Quelltext/die Metadaten einer SVG anschaut, bitte folgendne Code in den Browser kopieren view-source:https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/ed/600k.svg

Zweite Lizensierung ist nicht kompatibel mit der Lizensierung von File:Wikipedia-logo-v2.svg

  <metadata id="metadata7210">
    <rdf:RDF>
      <cc:Work rdf:about="">
        <dc:format>image/svg+xml</dc:format>
        <dc:type rdf:resource="http://purl.org/dc/dcmitype/StillImage" />
        <dc:title></dc:title>
        <cc:license rdf:resource="http://artlibre.org/licence/lal" />
      </cc:Work>
      <cc:License rdf:about="http://artlibre.org/licence/lal">
        <cc:permits rdf:resource="http://creativecommons.org/ns#Reproduction" />
        <cc:permits rdf:resource="http://creativecommons.org/ns#Distribution" />
        <cc:permits rdf:resource="http://creativecommons.org/ns#DerivativeWorks" />
        <cc:requires rdf:resource="http://creativecommons.org/ns#ShareAlike" />
        <cc:requires rdf:resource="http://creativecommons.org/ns#Notice" />
        <cc:requires rdf:resource="http://creativecommons.org/ns#Attribution" />
      </cc:License>
    </rdf:RDF>
  </metadata>

Sollen die Metadaten zu

 <metadata>
  <rdf:RDF xmlns:cc="http://creativecommons.org/ns#" xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#">
   <cc:Work xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
    <dc:format>image/svg+xml</dc:format>
    <dc:type rdf:resource="http://purl.org/dc/dcmitype/StillImage" />
    <dc:title>600k Logo</dc:title>
    <cc:license rdf:resource="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/" />
    <cc:attributionName rdf:resource="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Albedo-ukr"/>
    <cc:attributionName rdf:resource="Wikimedia Foundation"/>
    <cc:attributionURL rdf:resource="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:600k.svg"/>
   </cc:Work>
   <cc:License rdf:about="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/">
    <cc:permits rdf:resource="http://creativecommons.org/ns#Reproduction" />
    <cc:permits rdf:resource="http://creativecommons.org/ns#Distribution" />
    <cc:permits rdf:resource="http://creativecommons.org/ns#DerivativeWorks" />
    <cc:requires rdf:resource="http://creativecommons.org/ns#ShareAlike" />
    <cc:requires rdf:resource="http://creativecommons.org/ns#Notice" />
    <cc:requires rdf:resource="http://creativecommons.org/ns#Attribution" />
   </cc:License>
  </rdf:RDF>
 </metadata>

geändert werden? (Ich würde die Datei gleichzeitig valide machen.)

 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 16:13, 11. Nov. 2018 (CET)

JoKalliauer, wenn du das im Interesse des Nachnutzerschutzes ändern willst, sehe ich jedenfalls keinen rechtlichen Grund, der dagegen spricht, die Art-Libre-Lizenz einfach aus den Metadaten zu entfernen. Hochlader und Lizenzgeber sind ja identisch. Ein Abändern von Attributionsangaben ist mitunter eher problematisch mit Blick auf die CC-Lizenz. — Pajz (Kontakt) 20:05, 12. Nov. 2018 (CET)
Eine Notwendigkeit dafür sehe ich nicht wirklich:
// Martin K. (Diskussion) 20:23, 12. Nov. 2018 (CET)
Stopp kurz mal: CC BY-SA 4.0 ist nur mit FAL-1.3 kompatible nicht mit FAL-1.2 oder 1.1. Habitator terrae 20:59, 12. Nov. 2018 (CET)
Womit wir beim Problem wären, dass hier überhaupt keine Version angegeben ist. Allerdings entsprechen die Lizenzspezifikationen (permits, requirements) ziemlich genau CC-BY-SA. Und das Logo steht ja unter CC-BY-SA 3.0 und nicht unter 4.0. // Martin K. (Diskussion) 21:25, 12. Nov. 2018 (CET)
Sind zwar enstsprechend aber nicht umbedingt kompatible, also nur FAL-1.3. Bezüglich CC BY-SA 3.0 steht in der Lizenz: "Sie dürfen eine Abwandlung ausschließlich unter den Bedingungen [...] der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts oder [...] verbreiten oder öffentlich zeigen." (4. b. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode.de) --Habitator terrae 21:53, 12. Nov. 2018 (CET)

@JoKalliauer: Da das jetzt schon zum zweite Mal irgendwelche Grafiken "meldest", die Wikipedia/Wikimedia-Logos verwenden weil sie für irgendwelche Projekte mit Wikipedia Bezug gedacht sind und bei denen man nur mit sehr viel Spitzfindigkeit Lizenzprobleme feststellen kann, frag ich einfach mal gerade heraus:

  • Was genau versprichst Du Dir davon?
  • Wieso sprichst Du nicht einfach zunächst die Urheber dieser Dateien an und weist sie auf diese Probleme hin?

Ist ja nicht so, als hätten wir in diesem Projekt keine Dateien mit echten Lizenz- oder Urheberrechtsproblemen. Da müssen wir doch eigentlich nicht auch noch künstlich irgendwelche schaffen, wo in der Praxis keine sind. Die WMF handhabt die Verwendung ihrer Markenzeichen und Logos aus gutem Grunde sehr liberal. Und sie wird ganz sicher nicht jemanden, der so ein Logo für Wikipedia-interne Zwecke nutzt, nur wegen irgendwelcher Ungereimtheiten im Quelltext belangen. // Martin K. (Diskussion) 20:17, 12. Nov. 2018 (CET)

Für mich stellt sich die Frage, ob die Lizenzangaben im Quelltext im rechtlichen Sinne überhaupt irgendwelche Relevanz haben. Im Normalfall, auch wenn man die Datei bearbeitet (Ausnahme direkt das XML), bekommt man die Lizenzangaben gar nicht zu Gesicht. Also wie soll sowas dann überhaupt eine rechtliche Wirkung entfalten, wenn man als Nachnutzer die Lizenzbedingungen gar nicht sieht. Und für mich sieht die Angabe der FAL im XML schlicht wie Copy&Paste aus. Da hat jemand irgendeine Datei genommen, die diese Angabe bereits enthielt und entsprechend geändert. Dass der Ersteller der Datei keinerlei Gedanken daran verschwendet hat, irgendwelche Lizenzen direkt im XML zu ändern, zeigt doch dass diese Angaben rechtlich nicht besonders sinnvoll sein können. Gruß Finanzer (Diskussion) 10:16, 13. Nov. 2018 (CET) P.S. Falls meine Vermutung zutreffen sollte, dann ist diese Anfrage natürlich gegenstandslos.

@Pajz: Warum Nachnutzerschutz? Wenn User:Albedo-ukr ein Bild unter Lizens XY veröffentlich, darf jeder Nachnutzer diese Datei unter der Lizenx XY verwenden (außer es ist augenscheinlich eine Copyleftvio/Copyrightvio). Rechtlich hat doch der Nachnutzer alles richtig gemacht.
@Habitator terrae:Danke, da die Lizensen sehr ähnlich sind, wäre es mMn nur eine "geringefügige" Copyrighvio, deshalb werde ich das so lassen wie es ist User:Albedo-ukr muss das verantworten.
@Martin Kraft: Ich hab die Daten gemeldet, weil ich sie verwendet habe/bzw. verwenden werde und da schaue ich darauf dass ich selbst keine Copyrightvio mache. (Wenn ich aber eine Copyrightvio sehe gehe ich dem nach ob ich eine Lücke in meinem Wissen habe, oder ob es eine Copyrightvio ist.)
User:Ziko schien mir auf seiner Diskseite der Meinung zu sein alles korrekt gemacht zu haben, deshalb habe ich es hier her getragen.
Erfahrenen Nutzer wie User:Ziko, die 10.000Edits auf commons haben, sollten keine so offensichtlichen Urheberrechtsverletzungen machen (oder zumidest gleich erkennen wenn man sie darauf aufmerksam macht), bei der Schöpferhöhe gibt es einen Graubereich wo ich schon einige Male nachher doch lieber einen Löschantrag gestellt hatte. Es ist nicht Habitator terrae Aufgabe Urheberrechtsverletzungen zu beheben.
Mir ist wegen Löschung von Metadaten schon eine copyvio vorgeworven worden, jetzt wollte ich wissen wie das rechtlich ist, ich bearbeitete tausende SVG-Dateien und viele davon beinhalten Metadaten, das hat nichts mit dem Bild zu tun.
@Martin Kraft: Wenn man ein Bild (über der Schöpferhöhe) das unter CC-BY-SA 3.0 steht in einem PDF hochlädt und es als das eigene Deklariert dann ist das doch wohl eine unstrittige Urheberrechtsverletzung, wo siehst du da eine Spitzfindigkeit?
@Martin Kraft:Auf Commons wird alles gelöscht was keine gültige Lizenz hat darunter fallen auch explizit Begründungen wie
  • das ist im Interesse des Urhebers (z.B. Werbung)
  • das Bild gehört niemanden, es ist überall im Internet
  • der Urheber wird das nicht verklagen
Du argumentierst gerade mit ersterem/letzterem (Zitat: „Die WMF handhabt die Verwendung ihrer Markenzeichen und Logos aus gutem Grunde sehr liberal.“)
@Finanzer:Wenn ich eine Datei habe, finde ich es praktisch wenn die Copyright-Information gleich darin gespeichert hat, damit brauche ich keine Textdatei unter der ich die dazugehörigen Lizenangaben dazuspeichere. Also um @Glrx: zu zitieren: Es werden viel zu selten die Metadaten angeben. Wenn ich im Internet eine SVG finde, steht selten auf der Webseite Autorenangaben des Bildes, deshalb ist es unabdingbar in die Metadaten des SVGs hineinzuschauen. Bei Rastergrafiken werden auf Commons die Metadaten auch auf der Bildbeschreibugsseite dargestellt z.B. File:EJ_(Copyright_Johannes_Zinner).jpg#metadata, dies ist bei SVGs leider nicht umgesetzt, obwohl es dort im Klartext steht. Ich verwende Inkscape und da werden die Metadaten angezeigt, bei AdobeIllustrator ist das sicher auch so (die speichern ja "alles" in den Metadaten ab). (In welchen SVG-Programm ist das nicht so, das ist wohl eher ein Randgruppe.)
 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 18:29, 14. Nov. 2018 (CET)
In diesem Fall darfst du gerne die FAL aus den Metadaten entfernen, da der Urheber es selber unter CC BY-SA 4.0 gestellt hat und diese nur vorschreibt, die vorliegende Lizenz zu nennen, also nicht eine, die für die Weiternutzung gar nicht nötig ist. Wenn du die Datei unter CC BY-SA 4.0 nutzt kannst du den FAL-Hinweis in den Metadaten getrost streichen, nur jegliche Angaben zum Autor, Abänderungen u. s. w. solltest du sicher ist sicher stehen lassen (, obwohl ich deren lizenzrechtliche Wirkung aufgrund der schlechten Auffindbarkeit bezweifle). --Habitator terrae 18:46, 14. Nov. 2018 (CET)
@JoKalliauer: Dir ist aber schon klar, dass WP:UrheberrechtsFRAGEN keine Meldestelle für CopyVios ist, sondern ein Ort an dem echte Urheberrechtsfragen behandelt werden sollen?
Wenn Du also auf Commons etwas findest, was Deiner Meinung nach eine Urheberrechtsverletzung ist, dann informiere bitte den Uploader und/oder stell einen Löschantrag, in dem dann auch etwaige Unklarheiten diskutiert werden können. // Martin K. (Diskussion) 18:43, 14. Nov. 2018 (CET)
Ich dachte Ziko hätte vl. mehr Erfahrung als ich und ich weiß vl. eine Sonderbestimmung zu Wikipedialogos nicht. (Ich bin bei manchen Dingen bin ich auch etwas langsam.) Deshalb wollte ich wissen wer Recht hat.
@Martin Kraft: Zurück zu meiner eigentlichen Frage: Wenn man in den Metadaten eine Lizens angegeben ist, heißt das man darf es prinzipiell unter der Lizens verwenden? (Hatte ich immer so angenommen, konnte ich aber bis jetzt noch nicht klar so bestätigt sehen.) Anders herum die etwas kniffligere Frage: Reicht es wenn man die Namensnennung in den Metadaten macht? (Hintergrund z.B. in zwei Wochen mache ich einen Grafikworkshop für die Wikimedia dafür verwende ich SVGs, wenn ich die den TeilnehmerInnen am USB weitergebe reicht es wenn ich es in den Metadaten hineinschreibe? Wenn ich auf github einen Bug melde, reicht es wenn ich die Namensnenung in den Metadaten der SVG habe? Ich bin vermutlich der die meisten SVG-Bugs bei scour, svgcleaner als auch bei svgo gemeldet hat, also ich brauche das "ständig".)
 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 19:01, 14. Nov. 2018 (CET)
  • Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass auch eine bewusst in den Meta-Daten gesetzte Lizenz eine Ausreichende Grundlage für eine entsprechende Nachnutzung ist. Wobei hier (wie bei jeder anderen Freigabe-Angabe auch) natürlich jeder Nachnutzer das Risiko möglicher Falschlizensierungen trägt. Eine Lizenzangabe (egal wo) ist eben kein Vollkasko-Schutz vor Rechtsansprüchen Dritter.
  • Eine CC-BY-SA-konforme Attribution würde solch ein Meta-Daten-Eintrag allein aus meiner Sicht aber nicht darstellen - schon allein weil die nicht gleuchwertig zu den übrigen Copyright-Vermerken in derselben Publikation wäre. Hier würde ich daher eindeutig zu einer menschenlesbaren Attribution raten.
  • Da Urheber- und Nutzungsrechte nur im Fall von Veröffentlung und Verwertung wirklich eine Rolle spielen, greifen auch nur in diesen Fällen die Lizenzbestimmungen. Die Weitergabe von Dateien im privaten Rahmen ist aus meiner Sicht daher unproblematisch.
  • Das mit dem Bug-Report auf github versteh ich nicht ganz. Die SVG-Snippets, die Du dabei postest, dürften doch praktisch nie Schöpfungshöhe erreichen?! // Martin K. (Diskussion) 23:01, 14. Nov. 2018 (CET)
Danke, für die Informationen, vieles davon wusste ich noch nicht.
Auf Github habe sind auch viele über der Schöpferhöhe um drei Bsp zu nennen: [2], [3], [4] auch das Scour-Manual wird von mir geschrieben.
Danke jedenfalls  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 20:53, 17. Nov. 2018 (CET)
(Witziger Weise ist so gut wie jedes deiner Beispiele vollkomen ungefährlich: File:CIA WorldFactBook-Political world.svg ist PD, da von CIA; File:Na+H2O.svg ist auch PD, da Schöpfungshöhe; File:LageplanStrasse.svg ist von dir und somit vollkomen ungefährlich; nur File:Oxygen15.04.1-application-x-bzip.svg hat, meiner Einschätzung nach, mit 20% Wahrscheinlichkeit Schöpfungshöhe;). --Habitator terrae 21:02, 17. Nov. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von:  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 20:53, 17. Nov. 2018 (CET)

Bibliographic details for File: NASA-Apollo8-Dec24-Earthrise.jpg

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe das bekannte Foto (s.oben) für mein Buch heruntergeladen. Die Quellenangabe haben Sie mir bereits mitgeteilt. Vielen Dank !

Darf ich dieses Foto für das Titelbild schneiden, d.h. ohne den Mond ? Und wie muss ich es dann zitieren? Auf der Seite 4 im Buch werde ich dieses Foto 1 : 1, mit dem Mond einfügen.

Wenn die Bearbeitung des Fotos nicht gestattet ist, werde ich das Foto auf dem als Titelbild selbstverständlich mit dem Mond drucken lassen.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Einen schönen Abend wünscht Ihnen Ruth Steinmann

Wie schon gesagt dürfen Sie in diesem Fall mit dem Bild alles machen, was sie wollen, da das Bild von der NASA ist, und die allen erlaubt ihre Bilder in jeglicher Weise zu nutzen, also auch zugeschnitten.
Falls sie weitere Bilder benutzen wollen verwenden sie einfach den https://lizenzhinweisgenerator.de/
Habitator terrae 19:15, 18. Nov. 2018 (CET)

Bibliografische Angaben für "Internationale Raumstation"

Liebes Team,ich schreibe ein Gedicht über den blauen Planeten zum Thema Wasser. In ein paar Zeilen steckt das Wissen von Wikipedia. Welchen jeweiligen Link muss hierfür angeben? Oder wo finde ich diesen? Es geht mir auch um die Namensangabe Ihrer Autoren

Meine Zeilen im Gedicht lauten wie folgt, in Großbuchstaben für Sie geschrieben.

DIE HIMMELSKUNDE FRÜH BEGANN IN DER STEINZEIT, IRGENDWANN Entnommen bei Ihnen unter/ Geschichte der Astronomie.

EINMAL DIE ERDE NUR UMRUNDEN ES DAUERT NICHT EINMAL ZWEI STUNDEN Entnommen bei Ihnen unter/ Internationale Raumstation

ES SIND NICHT EINMAL DREI PROZENT WIR BRAUCHEN'S ABER PERMANENT bei Ihnen entnommen unter Wasserverfügbarkeit.

Wenn Sie mir für die Quellenangabe im Buch jeweils den Links dafür nennen könnten wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Einen schönen Start in die neue Woche wünscht Ihnen

Ruth Steinmann

Die Autoren können Sie immer in der Versionsgeschichte einsehen (z. b. Versionsgeschichte von "Geschichte der Astronomie"). Da es sich bei ihrem Gedicht um eine Schöpfung handelt, die nur die Fakten aus der Wikipedia entnimmt und nicht etwas urheberrechtlich Schutzfähiges aus der Wikipedia (Ihr Gedicht ist aber mMn schon Schutzfähig) müssten sie prinzipiell keine Lizenzbestimmungen einhalten. Falls sie es doch wollen, finden Sie die Beschreibung einer korrekten Weiternutzug unter Wikipedia:Weiternutzung. Habitator terrae 11:47, 19. Nov. 2018 (CET)

Meine Fragen zum Urheberrecht bzw. Fotobearbeitung

Sehr geehrtes Team, ich bin noch nicht lange Mitglied, möchte mich aber für Ihre so schnellen Antworten zu meinen Fragen herzlich bedanken. Ein großes Kompliment an Sie. Weiß nicht, auf welcher Ebene ich meinen Dank noch zum Ausdruck bringen kann, da ich mich noch nicht so auskenne. Ich habe gerade € 25.-- gespendet, da es zusätzlich auch wunderbar ist, was man bei Ihnen alles nachschauen kann. Einen schönen Tag wünsche ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Ruth Steinmann aus Gauting

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitator terrae 19:08, 19. Nov. 2018 (CET)

Vielen Dank !

Ich möchte mich heute nochmals für die schnelle und korrekte Antwort bei Ihnen bedanken. Sie haben mir sehr damit geholfen.

Einen schönen Abend wünscht Ihnen Ruth Steinmann

Gemälde

Hallo. Ich habe eine Frage zur Fotos der Gemälde. Darf man die Bilder mit den Gemälden auf eigenen Webseiten verwenden? Falls ja, gibt es da irgendeine Bedingungen zu berücksichtigen? Vielen Dank für die Antwort. (nicht signierter Beitrag von 194.44.197.201 (Diskussion) 08:42, 8. Nov. 2018 (CET))

FYI: c:Commons:Forum#Gemälde --Magnus (Diskussion) 08:44, 8. Nov. 2018 (CET)
Um welche Gemälde geht es den? Einzelheiten sollten normalerweise unter Weitere Einzelheiten zu finden sein. Bei Bildern die mit wo irgendetwas von offizieller Standpunkt der Wikimedia Foundation steht, haben wir zwar nichts gegen die Weiternutzung, aber möglicherweise andere. Dazu führt aktuell die Wikimedia Foundation einen Rechtsstreit. Also bei solchen Bildern vorsichtig sein. Habitator terrae 10:29, 8. Nov. 2018 (CET)
Grundsätzlich ist eben zu bedenken, dass potenziell zwei Rechte existieren: das am Foto und das am Gemälde selbst. Die Lizenz des Gemäldes muss auf jeden Fall eingehalten werden; sie sollte aus der Bildbeschreibungsseite hervorgehen („Weitere Einzelheiten“). Meistens sind die in Wikipedia gezeigten Gemälde allerdings gemeinfrei (Künstler schon über 70 Jahre tot) – in diesem Fall müssen hinsichtlich des Gemäldes keine Bedingungen berücksichtigt werden. Was das Foto selbst betrifft, so geht die Wikimedia Foundation davon aus, dass dieses keinem Urheber- oder Leistungsschutz unterliegt. In der Fachwelt (Deutschland/Österreich) wird diese Ansicht ganz überwiegend nicht geteilt, dies insbesondere auch von fast allen bisher damit befassten Gerichten (Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Zweidimensionale Reproduktionsfotografie). Wie vom Vorredner erwähnt, bahnt sich für Deutschland eine Klärung dieser Frage durch den Bundesgerichtshof an. Wenn man mit dem überwiegenden Teil der Fachwelt davon ausgeht, dass die Lichtbilder eben doch geschützt sind, ist leider weitgehend unklar, ob/wie du diese nutzen kannst. Das, was aus Museumskatalogen abgescannt wurde, wäre dann nicht nutzbar; das, was von Museumswebseiten kopiert wurde, manchmal nicht, manchmal schon (wenn vom Museum schon frei lizenziert); das, was Wikimedia-Nutzer selbst fotografiert haben, wird wohl oftmals nicht nutzbar sein, weil man es (wenig geschickt) aufgrund der angesprochenen Wikimedia-Position bislang gänzlich versäumt hat, von diesen Nutzern Lizenzen zu fordern. Das müsste man mithin jeweils am Einzelfall prüfen. Gruß, — Pajz (Kontakt) 22:18, 10. Nov. 2018 (CET)

Gerhard_Klammet_Portrait.jpg und Gerhard_Klammet_Crystal_Peak.jpg

Liebes Wikipedia-Hilfeteam,

ich habe einen Beitrag über den verstorbenen Fotografen Gerhard Klammet unter Wassertropfen007/Klammet angelegt. Dies ist mein erster Beitrag mit Bildern. Mir wurden die Bilder von der Rechteinhaberin (Tochter) zur Verfügung gestellt in Form eines Familienalbums, aus dem ich einige Fotos ausgewählt habe.

Die Rechteinhaberin hat selbst keinen Internetzugang, sodass sie auf die in den Regeln vorgeschlagene Weise keine Rechtefreigabe geben kann (kann unter eigener Adresse keine email versenden). Ich könnte eine entsprechende Vollmacht/ Lizenz drucken und im Origial unterschreiben lassen, einscannen und dann irgendwie an Wikipedia übermitteln. Ich würde eine Veröffentlichung im deutschsprachigen Raum bevorzugen.

Es wäre sehr nett, wenn Sie mir Tipps geben können, wie und ob ich das so umsetzen kann. Die entsprechenden Informations-Seiten (umfangreich, habe ich selbstverständlich bereits studiert)

herzlichen Dank und beste Grüße --Wassertropfen007 (Diskussion) 21:09, 8. Nov. 2018 (CET)

@Wassertropfen007: Danke für Dein Engagement.
Nimm einfach unsere Textvorlage, durck Sie aus und bitte die Rechteinhaberin, sie zu unterschreiben. Dabei sollte aber ihre Adresse/Telefonnummer zur identifizierung angeben werden. Den Scan kannst Du dann ganz normal an permissions-de@wikimedia.org schicken.
Mir ist nicht ganz klar, was genau Du mit "eine Veröffentlichung im deutschsprachigen Raum" meinst, aber alle Inhalte der Wikipedia müssen grundsätzlich unter einer Lizenz stehen, die jedem eine frei Nutzung gestattet. Und das natürlich auch international. Ausnahmen und Einschränkungen sind da nicht möglich. // Martin K. (Diskussion) 22:32, 8. Nov. 2018 (CET)

Vielen Dank lieber Martin Kraft. Ich werde dies wie von Dir vorgeschlagen umsetzen, damit alles seine Richtigkeit hat. Ich bin dankbar für die Hilfe. Mit Bildrechten kenne ich mich schon etwas aus, habe mir in diesem Fall jedoch mit dem Prozedere etwas schwer getan, beim nächsten Beitrag kenne ich mich dann schon aus. Super, dass es hier so einen freundlichen Umgang gibt. --Wassertropfen007 (Diskussion) 19:27, 12. Nov. 2018 (CET)

Hallo. Bitte beachte, dass der Rechteinhaber nicht derjenige ist, der die Papierabzüge in seinem Besitz hat, sondern der Fotograf bzw. dessen Erben. Das heißt gerade auch für Datei:Gerhard Klammet Portrait.jpg das wir den Fotografen wissen müssen, mit unbekanntem Fotografen hat auch die Tochter keinerlei Rechte an dem Bild und kann es daher nicht freigeben. --Quedel Disk 22:55, 8. Nov. 2018 (CET

)Lieber Quedel, Danke für Deinen Hinweis. In diesem Fall hat die Tochter die Rechte, das ist mir bekannt. Ich werde mir dei Lizenzen unterzeichnen lassen und wegen des Portraits werde ich noch klären, wer hier die Rechte hat und sollte dies nicht eindeutig sein, entscheide ich mich für ein Bild, wo dies rechtlich einwandfrei ist.Danke sehr für Deine Unterstützung.--Wassertropfen007 (Diskussion) 19:27, 12. Nov. 2018 (CET)

SH einer einfachen Karte

Hallo, möchte gerne diese skizzierte Karte (die auf dieser Karte basiert) auf Commons hochladen. Schöpfungshöhe vorhanden oder nicht? Pan Tau (Diskussion) 16:51, 22. Nov. 2018 (CET)

Leider muss bei Karten immer von Schöpfungshöhe ausgegangen werden. Gerade wenn der Inhalt zusammen gekürzt (generalisiert) wurde, wird eine eigen Leistung der Kartenerstellers nicht abgestritten. Allerdings ist ein ähnliches Werk immer möglich (Fakten sidn frei). Also selber zeichnen (oder zeichnen lassen => Wikipedia:Kartenwerkstatt), und gut ist.--Bobo11 (Diskussion) 17:51, 22. Nov. 2018 (CET)
Okay, vielen Dank! Pan Tau (Diskussion) 14:17, 24. Nov. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Pan Tau (Diskussion) 14:17, 24. Nov. 2018 (CET)

Auslagerung eines gößeren Teils der Biografie von Bayume Mohamed Husen in den Artikel Die Akte Vaterland. Gereon Raths vierter Fall

Erfolgte die Auslagerung eines gößeren Teils der Biografie von Bayume Mohamed Husen in den Artikel Die Akte Vaterland. Gereon Raths vierter Fall regelkonform? Ein Link auf die entsprechende Version auf der Diskussionseite fehlt. Eine Eigenleistung ist durch das Kopieren (s. kompletter Abschnitt Die Akte Vaterland. Gereon Raths vierter Fall#Bayume Mohamed Husen) meiner Ansicht nach nicht erkennbar, und dann ist die Person nichtmal verlinkt. In der Form ist das für mich eine URV. Wie seht ihr das? --IgorCalzone1 (Diskussion) 16:31, 6. Nov. 2018 (CET)

Falls der EUGH-Anwalt nicht recht bekommtNur für regelmäßige Leser der Seite zu verstehen, ist das auch für mich ein URV, da der Benutzer:NobbyR den betreffenden Text [5] in keinster Weise selbst verfasst hat [6]. Habitator terrae 21:59, 6. Nov. 2018 (CET)
Auch an anderen Stellen des Artikels und ebenso bei Der stumme Tod. Gereon Raths zweiter Fall erkenne ich die Eigenleistung des gleichen Benutzers nicht wirklich. --IgorCalzone1 (Diskussion) 16:42, 7. Nov. 2018 (CET)

@NobbyR: Ich glaube da sollte sich der betroffene Benutzer mal erklären. --Habitator terrae 19:09, 7. Nov. 2018 (CET)

@Habitator terrae: Es stimmt, der Abschnitt enthält auch Passagen aus dem Wikipedia-Eintrag über Bayume Mohamed Husen. Dieser wurde jedoch auch entsprechend verlinkt. IMHO sollte dies innerhalb von Wikipedia legitim sein. Eine Urheberrechtsverletzung sehe ich insofern darin nicht, als dass Wikipedia-Artikel innerhalb der GNU-Lizenz für freie Dokumentation veröffentlicht werden, die Autoren nicht namentlich gekennzeichnet werden und in diesem Fall die übernommenen Inhalte auf Wikipedia selbst und nicht anderswo publiziert sind, so dass eine Quellenangabe sich spätestens durch den Link zum Ursprungsbeitrag erübrigt. Es handelt sich lediglich um eine Redundanz. --NobbyR

@NobbyR: Erstens sollten auch wir das geltente Recht beachten, einer vereinfachten Nutzung in der Wikipedia haben die Autoren nicht zugestimmt. Ein einfacher Link auf den Artikel reicht als Namensnennung nicht aus, da nicht angegeben wird, wer genau die Beiträge verfasst hat und was verändert worden ist. Siehe dazu Hilfe:Artikelinhalte auslagern. Habitator terrae 17:36, 15. Nov. 2018 (CET)
@Habitator terrae: Bei jeder namentlich gekennzeichneten oder zuordenbaren Quelle wie zum Beispiel einem Zeitschriftenartikel oder Buch oder einer externen Internetquelle würde ich vorbehaltlos zustimmen. Hierzu dienen die Referenzen. Wenn man aber in einem Wikipedia-Artikel einen anderen quasi zitiert, würde eine Namensnennung gegebenenfalls ein Fass ohne Boden aufmachen, da die Beiträge prinzipiell anonym sind und jeder x-beliebige, auch nicht angemeldete User sie bearbeiten kann, was sich nur durch den - im Einzelfall komplizierten - Versionsverlauf ansatzweise (da auch die Autoren anonym sind) nachvollziehen lässt. Durch einen Link auf den Ursprungsbeitrag ist gewährleistet, dass man dies bei Interesse einsehen kann. Aber einen anderen Wikipedia-Beitrag in den Einzelnachweisen aufzulisten halte ich persönlich für absurd (und wen soll man in diesem Fall als Autor nennen?), da Wikipedia als Urheberrechtsinhaber aller Inhalte schlecht seine eigenen Urheberrechte verletzen kann. Wichtiger finde ich, dass man bei der Auslagerung von Inhalten die Originalquellen ebenfalls auflistet. Anders sieht dies alles natürlich aus, wenn man einen Wikipedia-Artikel an anderer Stelle zitiert. Dann muss man dies zweifellos kenntlich machen. Aber auch da kann man eigentlich nur Wikipedia als solches als Quelle nennen und nicht die Autoren an sich, oder? --NobbyR
@NobbyR: Im genannten Hilfe-Artikel wird erklärt: Auslagerungen sollen (außer wenn jemand ausschließlich von ihm selbst erstellte Textteile verschiebt) nicht durch einfaches Kopieren und Einfügen vorgenommen werden, da sonst der falsche Eindruck entstehen könnte, derjenige, der die Auslagerung vornimmt, sei Autor des ausgelagerten Textteils, und sich der Vorwurf einer Lizenzverletzung konstruieren ließe. Alle Wikipedia-Artikel stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation oder der Creative-Commons-Lizenz. Beide Lizenzen verlangen, dass die Information über die Originalautoren eines Textes erhalten bleiben muss. Gleiches, also das Vorgehene, auf das dich Habitator terrae hingewiesen hast, müsste dann auch für folgende Abschnitte erfolgen:
* Die Akte Vaterland. Gereon Raths vierter Fall#Haus Vaterland
* Die Akte Vaterland. Gereon Raths vierter Fall#Preußenschlag
* Die Akte Vaterland. Gereon Raths vierter Fall#Weltwirtschaftskrise
* Der stumme Tod. Gereon Raths zweiter Fall#Ermordung Horst Wessels
* Der stumme Tod. Gereon Raths zweiter Fall#Vom Stummfilm zum Tonfilm
* Der stumme Tod. Gereon Raths zweiter Fall#Konrad Adenauer und die Deutsche Bank
* Der stumme Tod. Gereon Raths zweiter Fall#Umzug der Ford-Werke nach Köln
Ist ein wenig kompliziert, das stimmt. Aber zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen ist dies im Einklang mit unseren Grundprinzipien einfach geboten. Eine andere Möglichkeit wäre, ein von dir selbst verfasster, kurzer Abschnitt zu den Personen, Gebäuden und Ereignissen mit einem Link zum Hauptartikel. Das würde die beiden Artikel nicht komplett entkernen, sie aber dennoch lesenswert bleiben lassen. --IgorCalzone1 (Diskussion) 12:57, 16. Nov. 2018 (CET)
+1; Außerdem ist eine lange Übernahme ohne wissenschaftliche Einordnung und ohne extra Kennzeichnung nicht durch das Zitatrecht gedeckt, falls du es nach der CC BY-SA 3.0 Lizenz (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode.de) korrekt machen möchtest kannst du einen Importwunsch stellen, anderenfalls müssen die entsprechenden Versionen gelöscht werden. Habitator terrae 17:37, 16. Nov. 2018 (CET)

Habe jetzt einen Haufen Nachimportwünsche gestellt [7] --Habitator terrae 18:38, 22. Nov. 2018 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitator terrae 16:55, 28. Nov. 2018 (CET)

@Habitator terrae: DANKE!. --NobbyR

https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Königsstuhl_und_Viktoria-Sicht.jpg

Hinweis bezüglich unlauterer Abmahnungen durch Photomedia Hallo, ich möchte die Wikipedia Community auf folgende Masche des Fotografen Thomas Wolf von Photomedia aufmerksam machen. Herr Wolf lädt Fotos bei Wikipedia und Wikimedia Commons hoch, die bei den Google Ergebnissen als "Zur Wiederverwendung und Veränderung" gekennzeichnet sind. Anschließend erhalten die User seiner Bilder Abmahnungen von einigen hundert Euro. Dieses unlautere Vorgehen von Thomas Wolf bzw. Photomedia ist hinreichend bekannt, siehe auch: https://abmahnung.sos-recht.de/abmahnung-von-tw-photomedia-thomas-wolf/ und http://www.kanzleikompa.de/2017/04/05/die-abmahnungen-und-lizenzforderungen-von-thomas-wolf-tw-photomedia-wegen-creative-commons-lizenzverstoessen-hoeren-einfach-nicht-auf/ Liebe Administratoren, bitte entfernt alle Fotos von Thomas Wolf bzw. Photomedia aus unserer Wiki Gemeinschaft. Viele Grüße! (nicht signierter Beitrag von Otto1701 (Diskussion | Beiträge) 18:51, 20. Nov. 2018‎ (CET))

(Gähn) --Magnus (Diskussion) 18:58, 20. Nov. 2018 (CET)
Google=Vertrauenswürdig..., wenn sich hierbei auf Google berufen wird können wir nicht weiterhelfen. Die Bilder werden wahrscheinlich eben nicht nach den Lizenzbedingungen konform genutzt (zu CC BY-SA Lizenzen gibt es eben nicht nur Lizenzgewährungen, sonderen auch Lizenzbedingungen), nur die Schadenssummen dürften übertrieben sein. Habitator terrae 21:36, 20. Nov. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitator terrae 16:57, 28. Nov. 2018 (CET)

Public domain Lizenz

Hallo, ich will dieses Bild von Flickr nach Commons kopieren. Ich bin allerdings auf diese Seite gestoßen, wo steht, dass eine Public domain Lizenz möglicherweise nicht geeignet ist. Kann mir jemand erklären ob ich das darf oder nicht? --Johannesfff (Diskussion) 21:46, 20. Nov. 2018 (CET)

Es sind zumindest andere Bilder der Fotografin mit der gleichen (Flickr-)Lizenz auf Commons vorhanden. Wenn dir was an dem Bild liegt, lad es bei Commons hoch und lass den FlickreviewR-Bot entscheiden, ob die Lizenz ok ist. --Magnus (Diskussion) 22:06, 20. Nov. 2018 (CET)
Der Bot "entscheidet" nichts, der prüft bloss darauf, ob auf flickr wirklich die beim Upload auf Commons verwendete Lizenz angegeben ist (ok, und ob es es sich um eine auf Commons überhaupt akzeptable Lizenz handelt, ja). Wenn man also ein PD-Bild von flickr nach Commons hochlädt und der Bot stellt fest "ja, das ist auf flickr als PD markiert", dann nickt er den Upload ab. Sogenanntes "flickr washing" oder "Lizenzwäsche", d.h. wenn Bilder auf flickr mit einer unzutreffenden Lizenz hochgeladen werden, kann er nicht erkennen. Grundsätzlich spricht auf Commons nichts gegen Bilder, deren Urheber sie wirklich als "public domain" freigegeben haben; der Hinweis in der englischen Wikipedia, auf den du dich hier beziehst, Johannesfff, verlinkt auf einen ziemlich spezifischen Fall und ich halte ihn dort mit "generally no" für unangemessen generalisiert; im konkreten Fall sollte es wohl keine Probleme geben. Gestumblindi 22:13, 20. Nov. 2018 (CET)
Habs gemacht und es wird eine Fehlermeldung gezeigt. Was jetzt? (Link)--Johannesfff (Diskussion) 22:28, 20. Nov. 2018 (CET)
Hm, ich wusste gar nicht, dass die "public domain mark" auf Commons so behandelt wird (obwohl ich dort Admin bin ;-) ), da es ja in vielen Fällen in der Tat in Ordnung sein wird (v.a. wenn vom Urheber selbst vergeben). Ich habe nun mal {{PD-author}} eingesetzt, das Foto ist ja wohl von Emma Forsberg, und sie hat es freigegeben. Kannst du es auf Commons noch passend kategorisieren? Gestumblindi 22:35, 20. Nov. 2018 (CET)
Nun ja, https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/ ist keine Lizenzierung, sondern Ausdruck einer Annahme eines rechtlichen Ist-Zustands („Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert“; meine Hervorhebung). Wenn keine weiteren Angaben gemacht werden, ist überhaupt nicht ersichtlich, wie diese Annahme zustande kommt. (Es ist ein Unterschied, ob man feststellt „Dieses Bild unterliegt keinem urheberrechtlichen Schutz“ oder ob man erklärt „Ich lizenziere dieses Bild wie folgt …“.) Die jetzige Kennzeichnung auf File:Fabaceae Trifoleae Trifolium repens purpurascens quadrifolium (3649836494).jpg entspricht daher jedenfalls nicht den Angaben auf Flickr. Die Behauptung „This work has been released into the public domain by its author, Emma Forsberg“ ist durch nichts belegt. — Pajz (Kontakt) 22:39, 20. Nov. 2018 (CET)
@Pajz: M.E. deutet alles darauf hin, dass das Foto von Emma Forsberg, die es auf flickr zur Verfügung stellt, aufgenommen wurde. Sie bezeichnet sich auf ihrer flickr-Seite als "amateur bird/plant photographer", das Foto liegt in hoher Auflösung und mit Kamera-Metadaten (EXIF) vor, so dass es m.E. keinen Grund zur Annahme gibt, dass es nicht von Emma Forsberg selbst stammt und diese selbst als Urheberin es als "public domain" freigegeben hat (was sie in ihrer Rechtsordnung kann, da sie laut besagter Seite in "Anchorage, USA" domiziliert ist). Wir akzeptieren ja sonst auch alle flickr-Fotos unter anderen freien Lizenzen unter der Annahme, dass sie von den Inhabern des Accounts stammen, wenn es keine Hinweise darauf gibt, dass etwas nicht stimmt - warum sollten wir das in diesem Fall anders handhaben? Gestumblindi 22:44, 20. Nov. 2018 (CET)
(Nicht angezeigter BK) Ich habe ich gerade einen Thread auf der Commons-"Urheberrechtsfragen"-Seite eröffnet, da ich gerne geklärt sehen möchte, ob mein Ansatz so in Ordnung geht. Aber ich denke wirklich, dass "PD Mark" eigentlich nur bei Werken Dritter problematisch ist; wenn es von jemandem vergeben wird, der das Foto offensichtlich selbst gemacht hat (und das ist erstmal die Basis-Annahme, sonst könnten wir kaum mehr mit flickr-Bildern arbeiten), sollte es in Ordnung gehen, insbesondere wenn die Person aus den USA kommt. Gestumblindi 23:07, 20. Nov. 2018 (CET)
Das Foto ist nicht frei lizenziert. Es ist überhaupt nicht lizenziert, weswegen die Nutzbarkeit auch fragwürdig ist. Wahrscheinlich ist die Lizenzkennzeichnung eben irgendeinem Versehen geschuldet, aber so ein Versehen kann viele Gründe haben, die nicht alle zum Ausdruck bringen, dass eine Einstellung in die public domain beabsichtigt war (zum Beispiel: Hochladerin hat sich verklickt, wollte eigentlich CC-by wählen, usw. usf.). Das haben die Hochladeformularformulierer auf Commons eben wohl auch erkannt. Gruß, — Pajz (Kontakt) 23:06, 20. Nov. 2018 (CET)

Wenn das Bild wirklich nicht unter einer freien Lizenz veröffentlicht sein sollte, kann ich deswegen irgendwelche rechtlichen Probleme bekommen? Falls das der Fall ist bitte das Bild schnellstmöglich löschen. --Johannesfff (Diskussion) 23:11, 20. Nov. 2018 (CET)

Meiner Überzeugung nach hat die Uploaderin das Bild (ihr eigenes Foto) bewusst als "public domain" markiert und Panikmache ist hier unangebracht. Wenn wir uns ihre anderen Uploads so anschauen, so handelt es sich teilweise um "alle Rechte vorbehalten", teilweise um "public domain". Das sieht mir so aus, als treffe sie die bewusste Entscheidung, gewisse Bilder freizugeben und andere nicht. Würden wir das hinterfragen, müssten wir ja bei allen flickr-Bildern, die unter der einen oder anderen freien Lizenz stehen, vermuten, dass sie vielleicht "nur versehentlich" so markiert wurden, das kann ja nicht sein. Es würde dir aber natürlich freistehen, bei Emma Forsberg nachzufragen. Gestumblindi 23:15, 20. Nov. 2018 (CET)
Erstens betreibe ich keine „Panikmache“ – keine Ahnung, wie du nun darauf kommst. Davon abgesehen hinkt der Vergleich gewaltig, denn, wie schon mehrfach geschrieben, ist der Punkt doch einfach, dass es keine „Freigabe“ unter irgendeine Lizenz / in die public domain gibt, auch wenn du das in deinen Beiträgen hier durchgehend voraussetzt. (Wenig sinnvoll, m.E., denn so dreht sich die Diskussion notgedrungen im Kreis.) https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/ ist eine Kennzeichnung für Inhalte, bei denen der, der sie nutzt, davon ausgeht, dass sie sowieso keinem Schutz unterliegen. Die Vorlage ist primär gedacht für Archive oder ähnliche Einrichtungen, die ihre als gemeinfrei vermuteten Bestände ins Internet einstellen wollen, zugleich aber zum Ausdruck bringen möchten, dass die Werke in anderen Ländern sehr wohl geschützt sein können und dass sie um Himmels willen selbst nicht dafür haften wollen, wenn doch ein Rechteinhaber auftauchen und den Nutzer in Anspruch nehmen sollte. Die Archive „lizenzieren“ die Werke damit nicht, sie entlassen sie auch nicht in die public domain – ganz im Gegenteil, sie wollen der Welt klarmachen, dass sie keine Rechte einräumen wollen, sondern einfach aus irgendeinem Grund von der Schutzlosigkeit der Werke ausgehen. Zum Beispiel weil die Werke sehr alt sind oder in ihrem Rechtskreis als amtliche Werke gemeinfrei sind. Die Vorlage passt nicht auf den Fall einer Hochladerin, die aktiv jedermann an jedem Ort das Welt das Recht geben möchte, ihre Werke frei zu nutzen. Das steht nirgendwo. Nun kann man natürlich vermuten, dass die Hochladerin diese Kennzeichnung im Irrtum gesetzt hat und eigentlich vorhatte, das Werk in die public domain zu übergeben (dafür gibt es auf Flickr eine eigene Option: CC-0). Genauso gut kann man vermuten, dass sie sich verklickt hat, oder dass sie, sagen wir, als Angestellte einer Behörde amtliche Werke schafft. Fakt ist jedenfalls, dass eine Lizenzierung fehlt. Da ich mich nur wiederhole, lasse ich es dabei mal bewenden, vielleicht kommt mein Argument ja dieses Mal an. (Praktische Bemerkung: Vermutlich ließe sich das Problem leicht durch eine Anfrage bei der Hochladerin lösen, meine Vermutung ist, dass sie sich damit einfach nie befasst hat und mit CC-0 völlig einverstanden wäre.) Gruß, — Pajz (Kontakt) 23:59, 20. Nov. 2018 (CET)
Ich denke, ich verstehe jetzt besser, was du meinst, aber halte es immer noch für am naheliegendsten, dass jemand, der für eigene Fotos eine Markierung mit der Bezeichnung "public domain" verwendet, auch wenn es eigentlich die falsche Kennzeichnung ist, damit halt im Sinne hat, diese als "public domain" zur Verfügung zu stellen. Und sie hat das ja in mehreren Fällen getan. Bin gespannt, was evtl. andere auf Commons noch dazu sagen. Selbstverständlich könnte man zur Klärung auch noch die Fotografin anfragen, ja. Gestumblindi 00:13, 21. Nov. 2018 (CET)
Ich bin gerne bereit die Fotografin zu kontaktieren, aber vorher würde ich gerne noch wissen was das für rechtliche Folgen für mich haben kann falls das Bild doch dem Urheberrecht unterliegt. Im Zweifel würd ichs vorher gerne erst mal löschen. Es gibt ja genug Fälle wo Fotografen ihre Bilder im Internet entdecken und dann ne Menge Geld rausholen wollen. --Johannesfff (Diskussion) 20:47, 21. Nov. 2018 (CET)
@Johannesfff: Das würde sehr wahrscheinlich keine juristischen Folgen haben, da du wahrscheinlich auch die Fotografin verklagen könnest, dass sie dir was Falsches erzählt (nämlich das die Schutzfristen abgelaufen sind oder es in anderer Weise gemeinfrei ist), und sie dich dann dafür, dass du es unter dieser Annahme benutzt abmahnt. Somit geht die Fotografin selber prinizipiel ein juristisches Risiko ein, wenn sie fälschlicherweise behauptet es sei PD und dann, ohne dem*r Weiternutzer*in mitzuteilen, dass dies falsch war, gegen diese*n vorzugehen. Also solange sie dir nicht mitteilt, dass ihre Behauptung falsch war, gehst du kein Risiko ein. Habitator terrae 20:59, 21. Nov. 2018 (CET)
Und was wenn dass Bild von einem ganz anderen Urheber stammt und sie selbst das ganze irrtümlich verwendet? Dann hat sie zwar ein Problem, ich aber auch. --Johannesfff (Diskussion) 22:43, 21. Nov. 2018 (CET)
@Johannesfff: Naja, das ist genau so eine hypothetische Annahme wie jene, dass sie vielleicht gar nicht "public domain", sondern etwas anderes wollte. Mit solchen Sorgen könnte man gar nichts mehr von flickr hochladen, denn "irrtümlich verwendet" kann theoretisch jedes Bild sein. Im konkreten Fall handelt es sich aber um eine von vielen Pflanzenfotografien einer Person, die sich selbst als "amateur bird/plant photographer" bezeichnet. Ausserdem entsprechen die Kameradaten (EXIF) jenen anderer Fotos aus der gleichen Zeit, die sie ebenfalls mit einer Sony DSC-H2 aufgenommen hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass ausgerechnet dieses Foto nicht von ihr stammt, scheint damit extrem gering. Es ist wichtig, auf Urheberrechte zu achten, aber wer an jeder Ecke mögliche Verstösse und Klagen fürchtet, kann hier gar nicht mehr arbeiten. Gestumblindi 13:11, 22. Nov. 2018 (CET)

Die Diskussion auf Commons (englisch) ist aufschlussreich. Ich versuche mal eine Zusammenfassung der Lage, wie ich sie jetzt verstehe: Auf Commons hat man grundsätzlich nichts gegen public domain (PD). Im Gegenteil, sehr viele Bilder auf Commons sind PD bzw. gemeinfrei, und es wird z.B. auch akzeptiert, wenn ein Urheber seine eigenen Dateien mit der Vorlage {{PD-self}} freigibt. Das Problem hier ist nicht PD an sich, sondern das spezifische Instrument "Creative Commons Public Domain Mark", das die Fotografin verwendet hat. Dieses ist eigentlich primär für Institutionen vorgesehen, die damit gemeinfreie Werke Dritter aus ihren Beständen markieren könnten (z.B. weil der Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben ist). Commons mag diese "Public Domain Mark" aber nicht, weil sie nicht angibt, warum etwas gemeinfrei sein soll. Also z.B.: Ist der Urheber vor mehr als 70 Jahren gestorben? Ist es vielleicht ein Werk einer Behörde der USA und darum PD? Für diese und viele weitere Fälle gibt es spezifischere Lizenzvorlagen. Die Vorgehensweise auf Commons ist es also, wenn diese "PD Mark" bei einem Transfer von flickr entdeckt wird, das Einsetzen einer passenden PD-Vorlage zu fordern. Die "PD Mark" war dabei nie dafür gedacht, dass Fotografen eigene Werke, die sie unter Public Domain freigeben wollen, damit kennzeichnen. Dafür gibt es passendere Instrumente wie z.B. {{Cc-zero}}. Die Commons-Vorlage {{PD-self}}, die aus Zeiten vor CC-zero stammt, enthält auch eine "Fallback-Lizenz", die ein unbeschränktes Nutzungsrecht für jedermann für Staaten, in denen eine Entlassung in die Gemeinfreiheit nicht möglich ist, einräumt. Einem solchen Instrument stimmt man als Urheber mit "PD Mark" nicht explizit zu, die Gleichsetzung mit PD-self ist also fragwürdig. Es ist diese Problematik, die mir bei meiner ersten Antwort an dich, Johannesfff, nicht bewusst war, und dafür möchte ich mich auch entschuldigen. Jedoch stimmt mir in der Commons-Diskussion der ebenfalls stark im Copyright-Bereich engagierte Benutzer Carl Lindberg zu, dass eine Urheberin, welche die "PD Mark" auf ein eigenes Werk anwendet, damit zweifellos soviel wie "I put these works in the public domain" zum Ausdruck bringen möchte. Ein weiterer Nutzer, Alexis Jazz, hat als mögliche allgemeine Lösung für dieses Problem eine spezifische Neuregelung auf Commons vorgeschlagen, für die es allerdings eine Art "Meinungsbild" (RfC) benötigen würde. Man könnte es also ausdrücklich so regeln: Wenn Urheber eigene Werke mit "PD Mark" markieren, dann setzen wir dies unter bestimmten Bedingungen mit PD-self gleich, allerdings eventuell ohne die Fallback-Option und nur für Werke aus Ländern, in denen keine solche benötigt wird, also z.B. die USA. Einen solchen Beschluss gibt es aber auf Commons bis jetzt noch nicht. Die "normale" Vorgehensweise wäre nun also, dass sieben Tage auf eine "richtige" Lizenz gewartet wird, und ist diese bis dann nicht eingangen, wird das Bild gelöscht. Es wurde ebenfalls vorgeschlagen, die Fotografin zu kontaktieren. In diesem Fall wäre es sinnvoll, ihr die Lizenz CC-zero für Bilder, die sie als "PD" freigeben will, vorzuschlagen. Du sorgst dich wegen möglicher "rechtlicher Folgen" - ich kann natürlich die Gedanken der Fotografin nicht lesen und ich kann dir hier auch nichts zusichern, aber persönlich würde ich mir keine Sorgen machen. Aber wir könnten auch so vorgehen, dass ich das Foto bereits lösche, wenn dich das beruhigt, und du könntest die Fotografin dann in aller Ruhe nach einer passenden Lizenz fragen. Was würdest du dazu meinen? Gestumblindi 21:13, 21. Nov. 2018 (CET)

Danke für die Zusammenfassung. Die Lage ist mir aber einfach zu Komplex und unübersichtlich. Ihr seid wahrscheinlich auch keine Juristen und bei Urheberrechtsfragen kann es sehr schnell um recht hohe Geldbeträge gehen. Deshalb wünsche ich mir eine Löschung, ich werde dann Morgen die Autorin bitten die Lizenz zu ändern. Weis jemand ob das auf Flickr überhaupt nachträglich noch möglich ist? --Johannesfff (Diskussion) 22:43, 21. Nov. 2018 (CET)
Ich habe das Bild somit mal gelöscht. Du kannst nun also die Rechte in aller Ruhe klären, wenn du magst. Fotografen können Lizenzen auf flickr jederzeit ändern - das ist übrigens auch ein Grund für den Einsatz des FlickreviewR-Bots auf Commons. Wenn eine Fotografie auf flickr unter einer geeigneten Lizenz hochgeladen und nach Commons übernommen wurde, hält der Bot fest, dass sie zu diesem Zeitpunkt wirklich unter dieser Lizenz auf flickr stand. Dies für den Fall, dass der Fotograf später eine restriktivere, für Commons ungeeignete Lizenz verwendet - davon ausgehend, dass freie Lizenzen unwiderruflich sind. Das heisst aber auch, dass die Fotografin ihre "public domain"-Lizenzen problemlos zu CC-zero ändern können sollte, was ihrer Intention entsprechen dürfte. Kann aber natürlich auch sein, dass sie wie so viele Leute keine Lust hat, sich irgendwelche Copyright-"Spitzfindigkeiten" anzuhören und meint "was soll der Quatsch, ich sage doch public domain, das muss reichen" - womit sie dann zwar eigentlich unrecht hätte und was dazu führen würde, dass wir das Foto aufgrund der hohen Ansprüche auf Commons nicht verwenden würden... Gestumblindi 13:18, 22. Nov. 2018 (CET)
Die Fotografin hat die Lizenz jetzt geändert. --Johannesfff (Diskussion) 17:29, 28. Nov. 2018 (CET)
Der FlickreviewR Bot hat das jetzt auch automatisch Überprüft. Nach dem ganzen Aufwand ist mir aufgefallen, dass es auf commons schon ein besseres Bild gibt, aber wenigstens hab ich was über Lizenzen gelernt. --Johannesfff (Diskussion) 17:41, 28. Nov. 2018 (CET)
@Johannesfff: Das ist doch ein erfreuliches Resultat :-). Interessant ist, dass die Fotografin nun die Lizenz CC-BY 2.0 gewählt hat, etwas restriktiver als PD, aber für Commons jedenfalls geeignet. Gestumblindi 22:13, 28. Nov. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Johannesfff (Diskussion) 17:41, 28. Nov. 2018 (CET)

Hilfe!

JETZT logo.svg

Ich möchte die Datei Datei:JETZT logo.svg nach Commons übertragen, weil sie nicht die nötige Schöpfungshöhe erfolgt, habe jetzt jedoch abgebrochen, weil ich nicht verstehe, wie das funktioniert. Kann mir da bitte jemand helfen und mir das fürs nächste Mal erkären? --FF-11 (Diskussion) 22:19, 20. Nov. 2018 (CET)

Ich wollte das Logo ursprünglich nicht auf die Commons hochladen, da es in der Wikipedia offenbar eine schizophrene Meinung darüber gibt, welche Logos geeignet sind und welche nicht. Meiner Meinung nach wäre das Bild geeignet, aber ich wollte das übliche Theater vermeiden. Habe es jetzt doch auf die Commons geladen, allerdings manuell, da mir der Exportierassistent zu umständlich ist. Gruß, tommy± 22:39, 20. Nov. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitator terrae 16:56, 28. Nov. 2018 (CET)

Schöpfungshöhe erreicht?

Erreicht das folgende Bild (ein Screenshot aus einem Spiel) Schöpfungshöhe?

https://en.wikipedia.org/wiki/File:A5200_Rescue_On_Fractalus.png

Wird nicht als Bild angezeigt, deshalb der Link.

Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 11:24, 24. Nov. 2018 (CET)

Schnurrikowski, würde ich annehmen, ja. Gruß, — Pajz (Kontakt) 18:51, 24. Nov. 2018 (CET)
Ich seh da auch Schöpfungshöhe, – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 19:33, 24. Nov. 2018 (CET)
Ich sehe keine SH. --M@rcela 00:45, 25. Nov. 2018 (CET)
die bildliche Anordnung der Elemente allein ist schon ausreichend hohe Schöpfung. Diese werden zudem in eine erdachte Szene gestellt. Klar ausreichend hohe Schöpfung, auch wenn pixelig, darauf kommt's aber nicht an. – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 06:01, 25. Nov. 2018 (CET)
Dieselbe bildliche Anordnung (Blick aus Raumschiff: Umgebung oben, Bedien- und Kontrollpult unten) benutzen hunderte, wenn nicht sogar tausende andere Spiele auch. Schützenswert kann m.E. Erachtens nur die künstlerische Ausführung der einzelnen Teile sein. Bei der Landschaft handelt es sich um etwas Computergeneriertes mit sehr viel Zufall. Man erkennt nur die Umrisse von "Bergen", es sind also z.B. keine Texturen vorhanden. Dieser Teil kann m.M.n. also nicht schützenswert sein. Bleibt nur die Kontrollanzeige. Aber hier sind doch nur pixelige Einzelelemente hingeklatscht (d.h. für mich steht dort Funktionalität in übersichtlicher Anordnung im Vordergrund), ohne dass da was Künstlerisches dabei wäre. Schaut man sich dagegen das Kontrollpult von Koronis Rift an (https://www.youtube.com/watch?v=qVsV9X7S4Sc): dort kann ich zweifelsfrei eine künstlerische "Leistung" erkennen. Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 09:36, 25. Nov. 2018 (CET)

Mal anders gefragt: Würde es jemals Ärger geben, wenn man diesen Screenshots in einem Wikipedia-Artikel verwendet? Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 09:38, 25. Nov. 2018 (CET)

So fragen wir hier aber nicht. Siehe auch Commons:Projektumfang/Vorbeugendes Prinzip - "Der Rechteinhaber wird uns nie finden" oder "Dem Rechteinhaber wird es egal sein" ist kein zulässiges Argument. Wir wollen hier – wie auch auf Commons – Bilder verwenden, bei denen wir davon überzeugt sind, dass sie gemeinfrei sind oder unter einer freien Lizenz stehen. Nicht "Bilder, bei denen wir wohl keinen Ärger kriegen". Die englische Wikipedia hat da, indem sie sich auf fair use beruft, eine etwas andere Situation. - Ich schliesse mich jedenfalls denen an, die das Bild als geschützt (Schöpfungshöhe erreicht) ansehen. Gestumblindi 14:58, 25. Nov. 2018 (CET)
Ich meine mich erinnern zu können, dass auch der schöpferische Anspruch des Urhebers bei der Bildkomposition eine Rolle für die Schöpfungshöhe spielt, natürlich in Fällen, die sich deutlich von der Herstellung computergenerierter, einfacher geometrischer Formen abgrenzen. Das ist hier ja gerade mit den "Bergen" im Hintergrund (die deutlich als solche zu identifizieren sind) schon nicht mehr gegeben. Dass so etwas hundertfach reproduziert wurde, ist kein Argument gegen die Schöpfungshöhe. Ich würd's nicht verwenden - oder bei Lucasfilm nachfragen.--Der Angemeldete (Diskussion) 15:23, 25. Nov. 2018 (CET)
Hat das schon mal jemand gemacht, so eine Anfrage gestellt? Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 16:56, 25. Nov. 2018 (CET)
Siehe Commons:E-Mail-Vorlagen --Habitator terrae 17:13, 25. Nov. 2018 (CET)
This page does not currently exist. :( Schnurrikowski (Diskussion) 17:15, 25. Nov. 2018 (CET)
der Link geht aber: c:Commons:E-Mail-VorlagenDoc TaxonDisk.Wikiliebe?! 17:22, 25. Nov. 2018 (CET)
Danke für den Link. Die Texte sind ausschließlich in deutscher Sprache. Soweit ich weiß, hat LucasArts keine deutsche Niederlassung. Und Juristendeutsch zu übersetzen, traue ich mir nicht zu. Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 19:12, 25. Nov. 2018 (CET)
Dann c:Commons:Email templates --Habitator terrae 19:14, 25. Nov. 2018 (CET)

Eine Frage am Rande: müssen die in einem Artikel verwendeten Bilder CC-Lizenz haben, oder geht auch was anderes? Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 19:18, 25. Nov. 2018 (CET)

Es gehen alle Lizenzen, die nach unseren Standards als frei gelten - also z.B. auch {{CC-zero}}, {{FAL}} und viele weitere mehr, sogar {{Beerware}}. Voraussetzung ist, dass die freie (auch kommerzielle) Weiternutzung und Bearbeitung durch jedermann möglich sein muss. Gestumblindi 19:25, 25. Nov. 2018 (CET)
Screenshots mit dem Recht auf kommerzielle Weiternutzung wird sicherlich kein größerer Publisher erlauben, egal wie alt das Zeug ist. :o( Und ein Videospielartikel ohne Screenshots ist reichlich witzlos. Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion)
<BK>Die ausführliche Version findest du unter c:Commons:Lizenzen</BK> Ein Versuch schadet aber nie (Beweis). --Habitator terrae 19:58, 25. Nov. 2018 (CET)
Ich will Artikel schreiben und nicht gegen Windmühlen kämpfen. Danke nochmals für alle Hinweise, Schnurrikowski (Diskussion) 20:15, 25. Nov. 2018 (CET)
Ist eine Frage der Priorität, ich kann aber aus Erfahrung auch sagen, dass ein Versuch nicht schadet. Viele Produktionsfirmen betrachten sowas als kostenlose Promo, egal wie alt das Spiel ist (wenn man nicht gerade mit Nintendo zusammenarbeiten will). --Der Angemeldete (Diskussion) 21:21, 25. Nov. 2018 (CET)
Hat schon jemand probiert (allerdings für einen Titel von 2003): https://lets-plays.de/forum/publisher-und-entwickler-e-mail-adressen.t1961/page-2 - LucasArts hat abgelehnt. Wenn es dennoch jemand probieren möchte... Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 12:57, 26. Nov. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitator terrae 16:57, 28. Nov. 2018 (CET)

Lizenzhinweis schon bei Thumbnails oder erst beim Vollbild?

Folgender Fall: auf einer Seite befindet sich eine kleine Gallerie mit Thumbnails. Bei Klick auf ein Thumbnail gelangt man zum Vollbild eines freien Commons-Bildes, unter dem die erforderlichen Lizenzhinweise aufgeführt sind (Namensnennung, Lizenz etc.). Frage: Gibt es eine verbindliche Regelung, wie die Thumbnails Lizenz-rechtlich zu behandeln sind? Müssen die Lizenzhinweise schon unter dem Thumbnail stehen, oder reicht die Kennzeichnung beim danach erscheinenden Vollbild? (nicht signierter Beitrag von Schimmelreiter2018 (Diskussion | Beiträge) 09:39, 13. Nov. 2018 (CET))

Wo wird das Bild verwendet? Auf einem Wikimedia-Projekt oder einer externen Seite? --Magnus (Diskussion) 09:53, 13. Nov. 2018 (CET)
Auf einer externen, privaten Seite. (nicht signierter Beitrag von 84.46.76.163 (Diskussion) 11:14, 13. Nov. 2018 (CET))
Eine verbindliche Antwort kann ich dir nicht geben. Ich kann aber sagen, dass es in solchen Fällen mehrfach Ärger (Abmahnungen) gegeben hat, wenn die gem. Lizenz verplichtenden Angaben, d.h. Lizenz + Verlinkung und Bildautorenname, nicht direkt am Bild angegeben waren. --Magnus (Diskussion) 11:16, 13. Nov. 2018 (CET)
Also die Lizenzhinweise direkt unter die Thumbnails, oder gesammelt am Ende der Seite?
@unbekannter Nutzer: Es heißt allgemein, dass die Angaben in üblicher Weise und/oder wie vom Urheber angebracht zu erfolgen haben. Dies ist nicht wahrlich hilfreich, aber die Lage. Für Internetseiten sehe ich (als private Meinung!) beide Möglichkeiten gegeben. Es kommt auch auf die Art und Weise der Galerie an, bei Vorschaubildchen von 200px sind die ANgaben schlichtweg zu groß um sie darunterschreiben zu können, bei dreispaltig in der vollen Bildschirmbreite aufgebaute Galerien wäre hingegen die Angabe nach zehnmal scrollen am Seitenende doch zu weit entfernt. Die zusätzliche Schwierigkeit ergibt sich, sofern die Vorschaubildchen auf deiner Seite gehostet sind und ohne die Galerie-Seite aufrufbar wären - hier würde dann der Lizenzhinweis nämlich gar nicht erscheinen. --Quedel Disk 10:38, 17. Nov. 2018 (CET)

Schautafel

Um das neu aufzumachen... Man nehme ein GFDL- oder CC- Bild und baue daraus eine Schautafel, die dauerhaft im öffentlichen Raum aufgestellt wird. Man nennt Urheber und Lizenz korrekt irgendwo, meinetwegen auch die komplette GFDL. Wir gehen davon aus, daß die Veröffentlichung unter freier Lizenz konform erfolgt. Wir gehen auch davon aus, daß die Veröffentlichung "auf Lebenszeit" erfolgt und das Ganze in Deutschland stattfindet. Die freien Lizenzen gehen davon aus, daß sie viral sind (außer CC0) und daß abgeleitete Werke auch unter der gleichen Lizenz stehen müssen. Das veröffentlichte Foto ist Kraft Gesetz in Deutschland ein Kunstwerk (deshalb D, in CH ist das nicht automatisch so).

Die Panoramafreiheit erlaubt eine Veröffentlichung von Fotos des Kunstwerkes. Wäre es eine Skulptur, würden wir anstandshalber den Namen des Künstlers dazuschreiben, zwingend erforderlich ist das aber nicht. Wie verhält sich das mit dem Kunstwerk Foto? Es ist urheberrechtlich geschützt. Es darf aber verbreitet werden, weil die Panoramafreiheit gilt. Muß das Foto die Lizenz erben? Man kann ja das Foto einer Staue von Miro unter eine beliebige Lizenz stellen, darf man das beim Foto vom Foto ebenfalls? Wir sind hier eine menge Laienjuristen und können darüber vortrefflich streiten. Wäre das nicht mal eine Frage, die Volljuristen klären sollten? Oder übersehe ich was und es ist ganz einfach? --M@rcela 00:55, 14. Nov. 2018 (CET)

Da die Panoramafreiheit eine Veröffentlichung von Fotos des Kunstwerkes (ohne Urhebernennung) erlaubt, darf ich eben ein GFDL- oder CC- Bild nicht für ein Kunstwerk verwenden, welches dauerhaft im öffentlichen Raum aufgestellt wird. Denn ich kann ja die Einhaltung der Lizenz durch dieses Vorgehen nicht garantieren. Das gilt bei der Gelegenheit für alle Urheberrechte: Auch wenn ich ein anderes Bild dazu nutzen will, muss der Urheber eine Lizenz erteilen, die faktisch der Gemeinfreiheit entspricht. --Karsten11 (Diskussion) 12:49, 14. Nov. 2018 (CET)
Ich dreh den Spieß mal um: woher leitet sich ab, dass ich als Lizenznehmer einer CC-Lizenz, die ausdrücklich ein Verbreiten und öffentliches Zeigen erlaubt, mein Bild nicht auf eine Schautafel stellen darf? Als Lizenznehmer würde ich der Lizenz vollkommen entsprechen und keinen Verstoß begehen. Urheberrechtlich seh ich da auch keinen Paragraphen, der mir das verbieten würde. Die weitere Nutzung des dann unter Panoramafreiheit fotografierten Bildes (welchem strenggenommen eine Urheberangabenpflicht beisteht) ist ja dann nichts mehr, was ich als Lizenznehmer/Tafelersteller beeinflussen kann oder für verantwortlich wäre. Oder kurzum: es ist ja ausdrücklich der Sinn von freien Lizenzen, dass sie für alle Zwecke veröffentlicht werden sollen. --Quedel Disk 23:47, 14. Nov. 2018 (CET)
Und noch ein Gesichtspunkt: die hier gekauften Schautafeln haben einen Verweis auf www.natur-im-bild.com. Ob die Firma nur gemeinfreie Bilder verwendet, erschließt sich nicht. Hätten alle dort angebotenen Schautafeln gemeinfreie Bilder, dürfte ich doch Bilder aus den Abbildungen von der Firmen-Website verwenden, was sicher nicht der Fall ist. Ich meine die einzelnen Fotos, da ja die Gesamtansicht als Zusammenstellung und Auswahl vielleicht Schöpfungshöhe besitzt. Und die Firmen, die damit Geld verdienen, sehen das bestimmt nicht lockerer als hier in der Disk argumentiert wird. Ist natürlich nur mein Laienstandpunkt . . . Viele Grüße --Wilhelm (Diskussion) 09:10, 15. Nov. 2018 (CET)
1. Vermittelndes Lichtbild(werk) und abgebildetes Lichtbild(werk) sind unterschiedliche Schutzgegenstände und als solche auch grundsätzlich unabhängig voneinander lizenzierbar. Ein Problem kann ich im beschriebenen Fall nicht erkennen. Denn die Umsetzung der Datei in ein dauerhaft aufstellbares Werkstück erfordert ohnehin eine urheberrechtsrelevante Handlung (Vervielfältigung). Insofern wäre es dem Urheber doch möglich gewesen, über seine Lizenz die zulässigen Vervielfältigungshandlungen entsprechend einzuschränken, wenn er eine solche Nutzung nicht wünscht. Da er dies nicht getan hat, sehe ich wie Quedel auch keinen Grund, sich hinterher über das zu beschweren, was er uneingeschränkt zugelassen hat. Das von dir skizzierte Szenario enthält im Übrigen auch einen sachlichen Fehler, wie schon von Quedel angemerkt: Der Urheber des abgebildeten Lichtbilds muss nämlich, wenn er angegeben ist, grundsätzlich zwingend genannt werden, um sich auf die Panoramafreiheit berufen zu können – siehe dazu Panoramafreiheit#Pflicht zur Quellenangabe (§ 63 UrhG) –; fehlt die Angabe hingegen schon auf der Schautafel, hat der für die Vervielfältigungshandlung Verantwortliche gegen die CC-Lizenz verstoßen und macht sich i.d.R. schadensersatz- und im Streitfall regresspflichtig. // 2. Das von dir beschriebene Problem besteht m.E. in Wahrheit nur dort, wo gar keine urheberrechtsrelevante Nutzungshandlung mehr erfolgen muss, weil der Urheber ein Werkstück in die Welt gegeben hat, das bereits als solches bleibend angebracht werden kann. Beispiel: Wenn der A dem B eine Statue unter ausdrücklichem Vorbehalt seines Urheberrechts verkauft, kann B die Statue aus seinem Eigentum – ohne irgendetwas tun zu müssen, das ausdrücklich vom Urheberrecht erfasst ist – in einen Sockel an seiner Grundstücksgrenze eingießen. Obwohl A nie ein urheberrechtliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, kann jetzt scheinbar jeder Fotos seiner Statue ins Internet einstellen und diese kommerziell auf Postkarten vermarkten.) Diese Konsequenz ist zumindest Teilen des Schrifttums auch nicht verborgen geblieben, siehe Panoramafreiheit#Verhältnis zum Eigentumsrecht und anderen Rechten, 2. Absatz (dort diskutiert im Kontext von unveröffentlichten Kunstwerken). Eine einheitlich vertretene Lösung dafür ist derzeit nicht ersichtlich, das Thema ist umstritten. Aber, wie gesagt, das ist nicht dein Szenario. // 3. Schließlich klingt in deinem Szenario an, dass du davon auszugehen scheint, dass man nach dem Aufstellen der Tafel das dort enthalten Lichtbild auch isoliert ohne Einhaltung der CC-Lizenz nutzen kann. Hierbei mag es sich zwar um einen Wikipedia-Konsens handeln; ich hingegen weise seit Jahren darauf hin, dass die hier praktizierten Ausschneideaktionen, bei denen Lichtbild(werk)e und Werke der bildenden Kunst aus (vermeintlich) bleibend aufgestellten Schautafeln fototechnisch ausgeschnitten und kontextisoliert hochgeladen werden, nach meiner Ansicht nicht zu den von der Panoramafreiheit privilegierten Verwertungshandlungen gehören, da dadurch die normale Werkauswertung gestört wird (Drei-Stufen-Test) (siehe in diese Richtung etwa auch u.a. Schricker/Loewenheim/Vogel, UrhG, 5. Aufl. 2017, § 59 Rn. 12: „Denkbar sind Fälle, in denen § 59 den konventionsrechtlich vorgegebenen Rahmen sprengt, etwa weil ein Werk der bildenden Kunst Hauptgegenstand der Abbildung ist.“, Quaedvlieg, Driestappentoets en panoramavrijheid, AMI 2018, 19, 25: „Bij ‚prominent‘ gebruik van het werk is de kans groot dat het werk te zeer naar voren wordt gehaald en het (ruime) straatbeeld te zeer is weggedrukt.“). Folgt man dem, halten sich die Konsequenzen aus der dauerhaften Anbringung auch in Grenzen. — Pajz (Kontakt) 09:57, 17. Nov. 2018 (CET)

FAL und CC BY-SA

Die FAL-1.3 [8] und die CC BY-SA 4.0 [9] sind miteinander "kompatible" [10]. Das heißt im CC-BY-SA-4.0-Sprech folgendes:

[11] Abwandlungslizenz bezeichnet die Lizenz, die Sie in Bezug auf Ihr Urheberrecht oder ähnliche Rechte an Ihren Beiträgen zum abgewandelten Material in Übereinstimmng mit den Bedingungen der vorliegenden Public License erteilen.
[...]
[12] Zusätzlich zu den Bedingungen in Abschnitt 3(a)] gelten die folgenden Bedingungen, falls Sie abgewandeltes Material weitergeben, welches Sie selbst erstellt haben:
1. Die Abwandlungslizenz, die Sie vergeben, muss eine Creative-Commons-Lizenz der vorliegenden oder einer späteren Version mit den gleichen Lizenzelementen oder eine BY-SA-kompatible Lizenz sein.
[...]

Heißt das, dass wenn ich ein CC BY-SA 4.0 Werk mit einem FAL-1.3 Werk kombiniere, dass die Abwandlungslizenz nur für die Beiträge des Abwandlungslizenzgeber gilt, für den rest aber nur CC BY-SA 4.0, und würde daraus nicht folgern, dass sozusagen ein Misch-Masch beider Lizenzen als Lizenz entsteht, bei dem alle Bedingungen beider Lizenzen für das Abgewandelte Material beachtet werden muss? Wäre dafür dann eine neue Lizenzvorlage nötig? Habitator terrae 20:03, 14. Nov. 2018 (CET)

Nein: "Abwandlungslizenz" bezeichnet hier nur die Lizenz, die Du für das abgewandelte Werk vergibst. Und diese kannst Du aus den kompatiblen Lizenzen frei wählen. Wobei die Urheber und Lizenzen der zu Grunde liegenden Werke sowie deren Bearbeitung natürlich zusätzlich dokumentiert werden müssen. // Martin K. (Diskussion) 23:05, 14. Nov. 2018 (CET)
@Martin Kraft: Nur falls du mich falsch verstanden hast: "Abwandlungslizenz bezeichnet die Lizenz, die Sie in Bezug auf Ihr Urheberrecht oder ähnliche Rechte an Ihren Beiträgen zum abgewandelten Material in Übereinstimmng mit den Bedingungen der vorliegenden Public License erteilen." ist ein wörtliches Zitat aus der Lizenz. Habitator terrae 13:31, 15. Nov. 2018 (CET)
Schon klar. Trotzdem ist das keine neu Art von Lizenz, sondern eine von den genannten. // Martin K. (Diskussion) 13:53, 15. Nov. 2018 (CET)
Und wie aus dem anderen Zitat "Zusätzlich zu den Bedingungen in Abschnitt 3(a) gelten die folgenden Bedingungen, falls Sie abgewandeltes Material weitergeben, welches Sie selbst erstellt haben: 1. Die Abwandlungslizenz, die Sie vergeben, muss eine Creative-Commons-Lizenz der vorliegenden oder einer späteren Version mit den gleichen Lizenzelementen oder eine BY-SA-kompatible Lizenz sein." hervorgeht, sind nur genannte, kombatible Lizenzen ("BY-SA-kompatible Lizenz bezeichnet eine unter creativecommons.org/compatiblelicenses genannte Lizenz, die Creative Commons als der vorliegenden Public License im Wesentlichen gleichwertig anerkannt hat.") und spätere Versionen als Abwandlungslizenzen zulässig. Jede "genannte" Lizenz, die vergeben werden kann ist somit eine Abwandlungslizenz. Habitator terrae 14:13, 15. Nov. 2018 (CET)
Ja. // Martin K. (Diskussion) 09:13, 16. Nov. 2018 (CET)
Und nun wieder zu meiner Ausgangsfrage: Gilt somit die Abwandlungslizenz (also eine kompatible Lizenz oder eine spätere Version) nur für die neuen Beiträge und somit nicht für das gesamte Werk? Habitator terrae 17:45, 16. Nov. 2018 (CET)
Nein, die Abwandlungslizenz gilt auch für die verwendeten Beiträge – so ist es jedenfalls gedacht. Das ist freilich in der Tat keineswegs selbstverständlich und eine Neuerung in der CC-by-sa 4.0, versteckt in Abschnitt 2(a)(5)(B): „Jeder, der abgewandeltes Material von Ihnen erhält, erhält automatisch vom Lizenzgeber ein Angebot, die lizenzierten Rechte am abgewandelten Material unter den Bedingungen der durch Sie vergebenen Abwandlungslizenz auszuüben.“ Beispiel: Wenn ich deine CC-by-sa-4.0-Grafik im Lizenzsinne „abwandle“ und dabei selbst ein lizenzfähiges Erzeugnis schaffe, das ich unter FAL 1.3 lizenziere, dann musst du jedem, der meine abhängige Schöpfung verwendet, deine Grafik unter FAL 1.3 anbieten. So soll verhindert werden, was unter CC-by-sa 3.0 der Fall war, dass man nämlich die CC-by-sa 3.0 „weiterreichen“ muss, obwohl man für die Abwandlung eine kompatible Lizenz wählt. Nach der Idee der CC-by-sa-4.0-Konstrukteure soll das Erzeugnis mithin einheitlich unter der vom Abwandelnden gewählten Lizenz verwendet werden können. Gruß, — Pajz (Kontakt) 23:52, 16. Nov. 2018 (CET) (Das ist, nebenbei bemerkt, auch die Antwort auf den Kollegen ein paar Abschnitte weiter oben, der gefragt hat, warum ich es für irreführend halte, bei einer Abwandlung/Sammlung eines CC-by-sa-3.0-Werks in den Metadaten anzugeben, die Datei sei unter der gewählten kompatiblen Lizenz nutzbar. Denn nur der „Zusatzbeitrag“ steht unter der kompatiblen Lizenz – die vorgenommen Vervielfältigung der Ursprungsgrafik kann weiter nur unter CC-by-sa 3.0 erfolgen. Diese Lizenz sollte daher nicht einfach unter den Tisch fallen.)
So ganz stimme ich dir nicht zu: "Jeder, der abgewandeltes Material von Ihnen erhält, erhält automatisch vom Lizenzgeber ein Angebot, die lizenzierten Rechte am abgewandelten Material unter den Bedingungen der durch Sie vergebenen Abwandlungslizenz auszuüben.", die lizensierte Rechte am Abgeandelten Material bezeichnet meiner Einschätzung nach die Rechte an den den neuen Beiträgen ("Abwandlungslizenz bezeichnet die Lizenz, die Sie in Bezug auf Ihr Urheberrecht oder ähnliche Rechte an Ihren Beiträgen zum abgewandelten Material in Übereinstimmng mit den Bedingungen der vorliegenden Public License erteilen."). Dies ist ja der große Unterschied zur CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode.de), sie sogar schreibt "Sie dürfen eine Abwandlung ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz, einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen, einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts (z.B. Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 US), der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts, oder einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz, verbreiten oder öffentlich zeigen.". dadurch kann praktisch ohne die Lizenz CC BY-SA 3.0 zu nennen das Werk unter CC BY-SA 4.0 verbreitet werden, da eine Abwandlung unter dessen Bedingungen verbreitet oder öffentlich gezeigt werden kann. Das ganze sieht mMn also vollkommen anders herum aus. In CC BY-SA 3.0 wurde ja auch der Begriff "Abwandlungslizenz" gar nicht benutzt. Die Frage zum Absatz weiter oben war mMn auch damit beantwortet, dass das ganze sowieso irrelevant ist, da das Bild unter CC BY-SA 4.0 steht. Habitator terrae 14:10, 17. Nov. 2018 (CET)
Es ist schon so wie von mir geschrieben. Schlage vor, du machst dir noch einmal klar, worauf sich der CC-by-sa-4.0-Vertrag bezieht, ggf. unter nochmaliger Konsultation der Definition von „Sie/Ihnen“. „[D]ie lizenzierten Rechte am abgewandelten Material“ kann sich schon rein logisch nicht auf die neuen Beiträge beziehen – die darf der CC-by-sa-4.0-Lizenzgeber natürlich nicht lizenzieren, außerdem gibt es die neuen Beiträge im Zeitpunkt des Lizenzangebots auch noch gar nicht. (Gleicher Ansicht wie ich: Kreutzer, Open content : Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen – auch online –, S. 37: „CCPL4 enthält eine neue Regel […] Der Nutzer eines bearbeiteten Werkes ist nur an die (letzte) ‚Bearbeiter-Lizenz‘ gebunden, die dieser Version des Werkes beigefügt war. Frühere Lizenzen, die für vorherige Versionen des Werks gültig waren, werden gegenstandslos.“ Dies war auch die Intention von Creative Commons, vgl. Peters, 4.0 draft 4 ready for comment — final consultation before publication, Creative Commons Blog, 12.09.2013: “Thus, while the original license continues to apply to the original, all copyrights in remixes of 4.0 SA-licensed works will be under a unified set of terms and conditions (those of the last SA license applied), even when a later version of the SA license is applied by a downstream remixer.”). Gruß, — Pajz (Kontakt) 16:25, 17. Nov. 2018 (CET)

Die Infografik File:Der Weg des gleichgeschalteten Staatsbürgers-lighter cropped etc.jpg habe ich in den Informationen zur politischen Bildung 266 aus dem Jahr 2000, S. 27, mit einem Copyright-Vermerk des Erich Schmidt Verlages gefunden. Ohne Copyright-Vermerk, aber mit der (m.E. irrigen) Angabe, es handle sich um ein „Nazi propaganda poster“, steht die Datei auf Commons, s.o. Ich habe sie wegen URV aus dem Artikel Gleichschaltung entfernt, sie wurde aber wieder eingesetzt. Was tun? --Φ (Diskussion) 18:44, 28. Nov. 2018 (CET)

Auf Commons einen Löschantrag stellen. --JuTa 18:55, 28. Nov. 2018 (CET)
Erledigt. --Φ (Diskussion) 19:13, 28. Nov. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitator terrae 15:03, 29. Nov. 2018 (CET)

Nutzung der LAGIS-Datenbank für Wikipediaartikel über hessische Geschichte

Das sog. landesgeschichtliche Informationssystem Hessen (LAGIS) stellt auf seinen Seiten umfassende Datenbanken von Bildern über hessische Beamte, Militärs, Gelehrte etc. vom 16. bis 20. Jahrhundert zur Verfügung. Es gibt sogar einen Professorenkatalog in Kooperation mit dem Universitätsarchiv Marburg. Die Schutzfristen sind bei vielen der Bilder ausgelaufen, aber wie bei vielen anderen Datenbanken auch besteht das Hessische Landesamt für geschichtliche Landeskunde auf das schriftliche Einverständnis zur Weiterverwendung seiner Digitaliste. Wenn ich nun viele dieser Bilder für Wikipedia nutzen will, müsste ich dort für jedes einzelne eine schriftliche Anfrage stellen. Soviel ist klar. Könnte man aber nicht, der Einfachheit halber, ein pauschales Nutzungsrecht dieser Datenbank für Wikipedia aushandeln? Vermutlich müsste das jemand machen, der zu sowas autorisiert ist, aber wenn das gehen sollte, könnte man solche Nutzungsfreigaben auch mit anderen Datenbanksystemen wie dem digitalen Portraitindex verhandeln. Das würde die Bildverwendung, gerade im Bereich Geschichte, enorm erleichtern.--Der Angemeldete (Diskussion) 03:45, 17. Nov. 2018 (CET)

Hallo Der Angemeldete, in den von Dir geschilderten Fällen, wenn also die Gemeinfreiheit eindeutig gegeben ist, brauchst Du überhaupt keine Anfrage stellen. Die Regeln zur Weiterverwendung sind nichts anderes als Copyfraud, auf deutsch Schutzrechtsberühmung. Sehr viel sinnvoller als ein "Nutzungsrecht dieser Datenbank für Wikipedia" wäre es, wenn alle Datenbanken die von Ihnen gespeicherten Medien anhand ihres Erstellungsdatums korrekt kennzeichnen würden, also Urheber > 70 Jahre verstorben=gemeinfrei. Grundsätzlich wären die richtigen Ansprechpartner für solche Gespräche auf unserer Seite unter Wikipedia:GLAM zu finden. Viele Grüße, --emha db 16:47, 19. Nov. 2018 (CET)
Nunja, nunja, das ist so eine Sache mit "gemeinfreien Inhalten". Das Urheberrecht schützt ja nur den Ersteller eines geistigen Werks, nicht den Inhalt des Werks an sich. Daher kennt das Urheberrecht ja auch keine "Gemeinfreiheit", sondern nur Schutzfristen und deren Ablauf. Wenn also jemand ein Bild eines urheberrechtlich nicht mehr geschützten Werks erstellt, ist es immer noch sein Bild, an dem er die Rechte hat. Häufig erlebe ich auch, dass diese Grauzone in punkto Copyfraud stark ausgereizt wird. Darauf gebe ich dann in der Regel nichts. Aber gerade bei wichtigen Projektdatenbanken mit einer aufwendigen Digitalisierung- und Recherchearbeit dahinter bin ich doch sehr bestrebt, wenigstens die Vorgaben der Projektmacher bei der Weiterverwendung zu respektieren. Danke auf jeden Fall für den Hinweis auf die richtige Seite!--Der Angemeldete (Diskussion) 18:39, 19. Nov. 2018 (CET)
Nicht ganz: Der Lichtbildschutz, der kein Schutz eines Werkes darstellt, könnte eine Reproduktionsfotografie rein theoretisch schützen, da diese offensichtlich keine Individuelle Schöpfung des Fotografen darstellt. Siehe dazu Reiss-Engelhorn-Museen#Auseinandersetzung mit Urheberrechten und c:COM:ART. Falls der Ersteller das Bild aber nur gescannt (c:COM:SCAN) hat besteht kein Lichtbildwerk- oder Lichtbildschutz, egal ob er Copyright drunter schreibt oder nicht. --Habitator terrae 19:06, 19. Nov. 2018 (CET)
Mhm, das war mir so gar nicht klar (dein letzter Satz) und ändert natürlich die Situation mit diesen Werken ein wenig (und meine Vorstellung davon). Dennoch wirft es auch Fragen auf. Zunächst geht ja aus der von dir verlinkten Seite vor allem hervor, dass die Rechtssituation beim Lichtbildschutz noch immer strittig ist. Ich persönlich finde den Umgang mit den Werken auf beiden Seiten unmöglich (wenn ein Museum nicht will, dass seine gemeinfreien Inhalte ins Netz gelangen, muss es sie heute wohl auf lange Zeit einfach wegsperren - aber was bringt sowas?). Zum anderen würde mich schon noch interessieren - bei der Digitalisierung bzw. Verfilmung von Objekten gibt es ja auch verschiedene Geräte, viele der günstigeren Großbildscannervarianten haben z.B. nur einfache Kameralinsen als Aufnahmegerät installiert. Spielt das für den Lichtbildschutz dann auch ein Rolle?--Der Angemeldete (Diskussion) 15:45, 25. Nov. 2018 (CET)

Kopien aus dem Karl-May-Wiki bzw. anders rum

Hallo! Ich hab mal eine Frage. In Wikipedia gibt es umfangreiche Übernahmen von Artikeln aus dem Karl-May-Wiki http://www.karl-may-wiki.de/index.php/Hauptseite ; dort gibt es aber auch umfangreiche Übernahmen von Artikeln aus der Wikipedia. Jetzt haben wir ja CC-by-sa und drüben kann ich nur die Lizenz GNU FDL lesen. Wie passt das zusammen, bzw. was muss passieren, damit diese Übernahmen den Lizenzen entsprechen und damit urheberrechtlich korrekt sind? Eine Nennung der Autoren ist noch nicht passiert, muss das aber in beide Richtungen passieren? Oder kommen diese beiden Lizenzen gar nicht zusammen? Ihr kennt Euch da sicher besser aus. Danke erst mal, – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 14:26, 23. Nov. 2018 (CET)

Doc Taxon, die scheinen selbst nicht so ganz sicher zu sein, wie sie lizenzieren. In der Fußzeile steht jedenfalls „GNU Free Documentation License 1.2“ (der Link zeigt dann aber auf GFDL 1.3 …). Unter der Annahme, dass die Inhalte unter GFDL 1.2 stehen, können sie in Wikipedia nicht (bzw. eben nur unter den gesetzlichen Schranken) genutzt werden. Diesbezüglich sind unsere Nutzungsbedingungen eindeutig: „Inhalte, die lediglich unter der GFDL verfügbar sind, sind nicht gestattet.“ (https://foundation.wikimedia.org/wiki/Terms_of_Use/de). Umgekehrt wäre eine Nutzung schon deshalb eher unproblematisch, weil die Wikipedia-Texte ja selbst auch unter der GFDL (ohne Versionsspezifizierung) stehen. Daher können sie gemäß Abschnitt 10 GFDL unter irgendeiner Lizenzversion – also auch GFDL 1.2 – genutzt werden. Letztlich ist es aber natürlich die freie Entscheidung des dortigen Betreibers, ob er das möchte oder nicht. — Pajz (Kontakt) 18:45, 24. Nov. 2018 (CET)
@Pajz: wieso „Umgekehrt wäre eine Nutzung schon deshalb eher unproblematisch“? Wir nutzen doch das ShareAlike-Attribut, wieso darf dann das Karl-May-Wiki Wikipedia-Inhalte unter GFDL only verwenden? @Itti, XenonX3: Ihr sagtet ja, dass eine Namensnennung ausreicht, wenn wir Inhalte aus dem Karl-May-Wiki übernehmen, das sieht Pajz hier aber anders. – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 19:41, 24. Nov. 2018 (CET)
Doc Taxon, die Textinhalte hier stehen grundsätzlich unter zwei Lizenzen: GFDL und CC-by-sa 3.0. Steht auch unter dem Bearbeitungsfenster („Mit dem Speichern dieser Seite versicherst du, dass du den Beitrag selbst verfasst hast bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt, und willigst ein, ihn unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0 und der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen.“). Der Nutzer kann sich dann eine aussuchen. Gruß, — Pajz (Kontakt) 19:53, 24. Nov. 2018 (CET)
@Pajz: (1) wenn er sich eine aussuchen kann, muss dann da nicht "oder" stehen? Ich lese "und" → "unter der Creative Commons Attribution/Share-Alike Lizenz 3.0 und der GNU-Lizenz für freie Dokumentation". (2) wir dürfen also keine Inhalte aus dem Karl-May-Wiki 1:1 übernehmen, ja? – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 22:58, 24. Nov. 2018 (CET)
Doc Taxon: (1) Hm? Der Textautor, der den Artikel in Wikipedia schreibt, lizenziert unter beiden Lizenzen („und“). So wie bei Fotos, die ja auch ganz häufig unter mehreren Lizenzen hochgeladen werden, kann der Textnutzer anschließend auswählen, an welche er sich halten will, wenn er den Text auf seiner Internetseite nutzt. Zu (2): Wenn wirklich die Lizenz für alle Inhalte gilt, die in der Fußzeile steht („GNU Free Documentation License 1.2“) – ich nehme das jetzt einfach mal an –, dann nein. Bzw., natürlich kann man kopieren wie man lustig ist, solange man nichts urheberrechtlich Geschütztes übernimmt. — Pajz (Kontakt) 08:52, 25. Nov. 2018 (CET)
Vielen Dank, ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/zwinker Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 10:02, 25. Nov. 2018 (CET)
Das stimmt aber nicht so ganz, es sind immer wieder Texte, die Nur-CC-BY-SA sind, übernommen worden. Ohne Analyse der jeweiligen Wikipedia-Artikels-Versionsgeschichte ist eine Weiternutzung nur nach GFDL risikoreich bis lizenzwirdrig. 19:43, 25. Nov. 2018 (CET)
Wie schon gesagt, „grundsätzlich“ … Abgesehen davon will die deutschsprachige Wikipedia von der in den Nutzungsbedingungen der Betreiberin bloß eröffneten Möglichkeit zum Import von Texten, die nicht unter der GFDL stehen, ganz offenkundig keinen Gebrauch machen, jedenfalls steht das so gleich mehrfach in unseren Projektrichtlinien/-grundprinzipien (Wikipedia:Urheberrechte beachten: „Du versicherst bei jedem Bearbeitungsvorgang, dass du den Text selbst verfasst hast, dass er gemeinfrei ist oder dass der Rechtsinhaber der Lizenzierung unter der CC-BY-SA und der GNU-FDL zugestimmt hat.“, „In diesen Fällen darfst du fremdes Text- und Bildmaterial verwenden: […] Der Autor stellt sein Material ausdrücklich unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ und der GNU-Lizenz für freie Dokumentation […] zur Verfügung; Wikipedia:Lizenzbestimmungen: „Gemäß den Nutzungsbedingungen der Wikimedia Foundation […] unterstehen alle Texte in der deutschsprachigen Wikipedia der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 (unported) sowie aus Kompatibilitätsgründen weiterhin auch der GFDL […]“). (An der Antwort ändert sich, nebenbei bemerkt, sowieso nichts, weil es auch sonst nicht lizenzwidrig ist, in einem grundsätzlich unter GFDL 1.2 stehenden Wiki auch Inhalte unter CC-by-sa 3.0 zu nutzen, sofern man in Bezug auf diese Inhalte die CC-by-sa 3.0 einhält; die Share-Alike-Klausel verhindert nicht, dass auf einem Wiki unterschiedlich lizenzierte Inhalte stehen.) — Pajz (Kontakt) 21:35, 25. Nov. 2018 (CET)

→ zur Kenntnis: @Egonist, Tamarin

Bleibt die Frage, warum die GFDL bei uns nicht unter den Artikeln steht. --M@rcela 12:03, 25. Nov. 2018 (CET)

Weil nicht alle Texte unter der GFDL stehen. Texte unter CC-BY-SA-only dürfen importiert werden und werden es auch immer wieder. Нактаффэ 19:43, 25. Nov. 2018 (CET)
@Pajz: dann müssten wir normalerweise jeden Artikel kennzeichnen, welcher Lizenz er unterliegt? Wurde mal cc-by-sa-Text importiert, darf der Artikel nicht mehr GFDL sein. Und vor dem Speichern müsste dann auch für den Artikel individuell gewarnt werden, dann darf da nämlich nichts mehr von GFDL stehen. – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 05:42, 26. Nov. 2018 (CET)
@Pajz, Doc Taxon: Hier ein Beispiel dafür und natürlich müssen alle CC BY-SA 3.0 only Texte gekenzeichnet werden. Habitator terrae 09:39, 26. Nov. 2018 (CET)
Wie schon gesagt, irgendwelche (regelwidrigen, s.o.) Einzelfälle kann es immer geben. Ich denke davon abgesehen, dass es auch nicht unser Problem ist, die Rechtskonformität fremder Wikis zu untersuchen. — Pajz (Kontakt) 13:24, 26. Nov. 2018 (CET)
@Pajz: unser Problem sollte es aber sein, die Lizenzen pro Seite richtig auszuweisen. Dieser Kopierschutztext vor dem Speichern der Seite ist ja nicht korrekt, wenn es bereits Versionsimporte z.B. gab, die die CC-by-sa only erzwingen und wo GFDL nicht mehr angewandt werden darf. – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 16:27, 26. Nov. 2018 (CET)
Habe ich das richtig verstanden - aus anderen Wikis, die nicht GNU Lizenziert sind, darf nix importiert werden? --K@rl auch im RegiowikiAT 17:31, 26. Nov. 2018 (CET)
importiert im Sinne eines Versionsimportes braucht es nur bei CC-Lizenzen mit by-Attribut zu werden. Bei GFDL ist eine Autorennennung nicht notwendig. – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 08:07, 27. Nov. 2018 (CET)
@Doc Taxon: Tschuldigung, dass ist Quatsch die GFDL verlangt Autorenennung in einer Autorenliste.
Beim Import von CC BY-SA 3.0 only Werken muss dies zusätzlich gekennzeichnet werden, bei Import von CC BY-SA 3.0 + GFDL Werken ist nur Autorennennung + Abänderungsnennungen dieser nötig und bei GFDL only ist kein Import möglich. Export in GFDL only Werke ist mit Autorenliste möglich, falls keine CC BY-SA 3.0 only Werke importiert wurden; Export in CC BY-SA 3.0 only Werke ist mit Autorennennung + Abänderungsnennungen möglich; Export in CC BY-SA 3.0 + GFDL Werke ist mit Autorennennung + Abänderungsnennungen möglich, falls keine CC BY-SA 3.0 only Werke importiert wurden. Habitator terrae 10:28, 27. Nov. 2018 (CET)
@Habitator terrae: @Pajz hat oben aber geschrieben, dass die Kopien unsrer Texte ins KMwiki okay waren, da sind aber keine Autorenlisten. Was denn nun? – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 11:48, 27. Nov. 2018 (CET)
Ich habe das überhaupt nicht geschrieben. Ich habe von der abstrakten rechtlichen Möglichkeit gesprochen, unsere Texte dorthin zu kopieren. Woher soll ich wissen, wie das im Einzelnen geschieht und ob dabei die Lizenzbedingungen eingehalten werden? In ein Karl-May-Wiki habe ich mich in meinem Leben noch nicht verirrt, geschweige denn bin ich mit der dortigen Kopierpraxis vertraut. Also wirklich. Dieser Thread ist eine Zumutung, weil ständig und völlig überflüssigerweise neue Fässer aufgemacht werden. Ich klinke mich hier aus. Die Frage war mit meiner ersten Antwort praxisnah und zutreffend beantwortet: Wir können keine GFDL-1.2-only-Texte übernehmen, weil die Nutzungsbedingungen der Wikimedia Foundation dem entgegenstehen; ein fremdes Wiki kann bestimmungsgemäß alle Inhalte dieses Projekts unter GFDL 1.2 übernehmen. Wenn es hier einzelne – unter Verletzung der Projektrichtlinien der deutschsprachigen Wikipedia (siehe oben) eingestellte – CC-by-sa-3.0-only-Inhalte gibt, dann können die eben nur unter CC-by-sa 3.0 übernommen werden. — Pajz (Kontakt) 12:35, 27. Nov. 2018 (CET)
okay, dann sollten jetzt keine Fragen mehr offen sein und alle aus dem Karl-May-Wiki kopierten Texte werden hier in der deutschsprachigen Wikipedia versionsgelöscht. @Itti, XenonX3: bitte zur Kenntnis nehmen, danke – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 13:02, 27. Nov. 2018 (CET)

Könnt Ihr mir das bitte ganz konkret an einfachen Stichpunktlisten aufschlüsseln, unter welchen Voraussetzungen ein ausreichend schöpfungshoher Text kopiert werden darf (sonst ufert die Disk hier ins Endlose aus)?

vom KMwiki (nur GFDL 1.2) ins dewiki (teils GFDL 1.2+ und immer CC-by-sa-3.0)
  • Als Text, nein (Vieleicht als Mediendatei, lokal mit {{Vorlage:Bild-GFDL/1.2}} und Autorenliste, kenne die Richtlinien dazu nicht gut genug)
  • ...
vom dewiki (GFDL 1.2+ und CC-by-sa-3.0) ins KMwiki (nur GFDL 1.2)
  • Meistens ja, bei Nennung aller Autoren (nur Liste nötig) und bei keinem vorrigen Import aus CC BY-SA 3.0 only Werken in den dewiki Text, der ins KMwiki soll
  • ...

Nummuli

Bitte prüfen, ob diese Umformulierungen von https://flexikon.doccheck.com/de/Nummuli ok oder URV sind. Gerbil (Diskussion) 09:28, 27. Nov. 2018 (CET)

Gerbil, sehe in dem verlinkten Ursprungstext keine Schöpfungshöhe, ergo aus meiner Sicht unproblematisch. — Pajz (Kontakt) 16:08, 29. Nov. 2018 (CET)

Spielregeln

In der Grafikwerkstatt ist ein urheberrechtliches Problem aufgetaucht, Übertrag Anfang:

Artikel: Onitama
Anfrage:
Für den frisch entstandenen Artikel Onitama hätte ich gern ein paar Illustrationen, die das Spielfeld und die Karten in einer reduzierten Form darstellen:
  1. Spielfeld: Da das Material illustriert ist, hätte ich gern eine schematische Grundstellung mit dem 5x5-Feld mit den Tempelfeldern (mittleres Feld der Startreihe) und einem Rahmen, der oben und unten etwas breiter ist (Kartenauslage).
  2. das Spielfeld mit Spielfiguren und Kartenauslage in der Grundstellung: In den Regeln (S.3) ist die Grundstellung dargestellt, auf Arcane Wonders gibt es ein Foto vom Spielbrett mit Figuren und Karten. Grundstellung bedeutet: Spielfeld (s.o.) mit den beiden Parteien (zentraler Meister auf dem Tempelfeld, vier Schüler), jeweils zwei Karten vor den beiden Spielern und eine Karte rechts unten neben dem Spielfeld.
  3. eine Karte + Spielfeld mit Zugmöglichkeiten eines Schülers analog zur Illustation in den Regeln S.5, etwas schematischer und gern mit einer anderen Karte als dem Drachen (z.B. dem Rabbit von Arcane Wonders)
Ich denke, aufgrund der einfachen 5x5-Felder-Struktur und ohne die Illustrationen sollte die schematische Darstellung urheberrechtlich unbedenklich sein. Die Grafiken würde ich zudem in einen Vortrag zu dem Spieleprojekt zur WikiCon einbauen. --Achim Raschka (Diskussion) 09:45, 4. Sep. 2018 (CEST)
Rückfragen und Diskussion:
@Achim Raschka: Habe erstmal nur das Spielfeld gemacht, 3. ist meiner Meinung nach Urheberrechtlich leicht kritisch, da sich aus so einem Bild ein Großteil der Spielregeln erschleißbar wären. --Habitator terrae 17:10, 27. Nov. 2018 (CET)
Spielregeln an sich (also nicht ihre Beschreibung) unterliegen doch gar nicht dem Urheberrecht. --Universalamateur (Diskussion) 17:12, 27. Nov. 2018 (CET)
Meiner Einschätzung nach meistens schon, da aus diesen das Spiel besteht, und dies mMn ein individuelles Werk des Autors ist. In Wikipedia-Artikel sind sie mMn nur als wissenschaftliches Großzitat gerechtfertigt. Das passt aber glaube ich besser in WP:UF#Spielregeln --Habitator terrae 17:19, 27. Nov. 2018 (CET)

- Übertrag Ende --Habitator terrae 17:19, 27. Nov. 2018 (CET)

Ideen, auch Spielideen, sind nicht geschützt/nicht schützbar. Schützbar ist nur eine konkrete Umsetzung, ein Name (z.B. Memory), die graphische Gestaltung. Der Text der Spielanleitung ist im Rahmen des Urheberrechts geschützt. Eine Paraphrasierung ist damit jederzeit möglich, genau wie eine abstrakte graphische Darstellung. --Erastophanes (Diskussion) 13:50, 29. Nov. 2018 (CET)
@Erastophanes: Ein Name ist auf jeden Fall urheberrechtlich nicht schützbar. Ideen sind natürlich meistens nur als Patent schützbar. Die Frage ist nun aber ob ein Spiel eine persönliche geistige Schöpfung ist. Habitator terrae 14:22, 29. Nov. 2018 (CET)
Der Name ist natürlich nicht urheberrechtlich schützbar, aber markenrechtlich ;-) Und Ideen sind auch nicht als Patent schützbar, es braucht eine konkrete Umsetzung (die aber nicht unbedingt praktisch existieren muß). --Erastophanes (Diskussion) 07:58, 30. Nov. 2018 (CET)
Der Urheberrechtsschutz von Spielregeln aufgrund ihres Inhalts ist seit Langem umstritten (Leistner, Bei Spielen nichts Neues, GRUR 2011, 761, m.w.N.). So einfach an der Form-Inhalt-Dichotomie entlang lässt sich da jedenfalls nicht gegen den Schutz argumentieren (Gegenargument: Die Spielidee ist in den konkreten Regeln schon hinreichend individualisiert). Solche Bedenken – die nicht jeder teilen würde – müssten sich aber richtigerweise allenfalls auf den Wikipedia-Artikel als Ganzes richten, da dort detailliert die Spielregeln vermittelt werden (gegen die allzu detaillierte Wiedergabe von Spielregeln in Enzyklopädien etwa Risthaus, Spiele und Spielregeln im Urheberrecht – Rien ne va plus?, WRP 2009, 698, 712). Was die konkreten schematischen(!) Darstellungen betrifft, die hier angefragt sind, sehe ich derweil kein Problem. Denn bei wissenschaftlich-technischen Darstellungen muss die persönliche geistige Schöpfung in der Form der Darstellung zum Ausdruck kommen; der allfällige schöpferische Gehalt des zugrunde liegenden Inhalts wirkt hier nicht durch (u.a. BGH GRUR 2011, 803 – Lernspiele, Rn. 50). Ein schematisches Spielfeld mit Spielfiguren und Pfeilen zur Anzeige der Zugrichtung bedient sich jedoch nur des vorbekannten Formen- und Darstellungsschatzes. — Pajz (Kontakt) 16:03, 29. Nov. 2018 (CET) (Zwar hier nicht gefragt, aber: Das Lichtbild File:Onitama 01.jpg sollte gelöscht werden. M.E. kann kaum ein Zweifel bestehen, dass die dort gezeigten konkreten Gestaltungselemente der Spielmaterialien Kunstwerkschutz genießen – besonders frappant beim Spielfelddesign und dem künstlerisch gestalteten Deckel im Bildhintergrund –, zumal sie noch dazu in ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Gestaltungskonzept eingebunden sind.).

Bilder unter CC BY-SA 3.0 vom Fotograf an anderer Stelle mit anderer Lizenz neu veröffentlicht

Hallo, vermutlich wurde diese Frage schon (des öfteren?) gestellt, aber ich konnte im Archiv nichts finden, daher erlaube ich mir das nochmals anzubringen. Ist es zulässig das ein Fotograf eines Bildes dieses hier bei WP unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 veröffentlicht und das gleiche Bild später auf anderen Internetseiten oder in Druckmedien unter eine restriktivere Lizenz stellt? Hat das ggfs. auch Auswirkungen rückwirkend auf die Veröffentlichung in WP oder ist ein einmal unter freier Lizenz veröffentlichtes Bild für alle Zeiten unter der CC BY-SA 3.0 Lizenz zu lizenzieren? Danke --217.249.252.64 14:13, 23. Nov. 2018 (CET)

Eine Mehrfachlizenzierung ist möglich, also ja, der Fotograf kann das auch unter einer restriktiveren Lizenz veröffentlichen (was u.U. auch aus praktischen Gründen sinnvoll ist). Eine einmal vergebene freie Lizenz ist aber nicht widerruflich, d.h. das bisherige CC-BY-SA-Bild bleibt auch unter dieser Lizenz. --Magnus (Diskussion) 14:16, 23. Nov. 2018 (CET)
Danke für die Antwort. Jetzt bin ich aber etwas verwirrt, da du schreibst, dass es möglich ist und der Fotograf dies unter einer restriktiveren Lizenz erneut lizenzieren kann, jedoch das Bild das bereits unter CC-BY-SA veröffentlicht wurde, unwiderruflich so bleibt. Danke für eine Erläuterung. --217.249.252.64 17:00, 23. Nov. 2018 (CET)
Das hat jetzt mit der Frage nur peripher zu tun, aber ich will das doch mal loswerden: Das mit der Unwiderruflichkeit von CC-Lizenzen halte ich für eine der seltsamsten und hartnäckigsten Legenden, die im Wikiversum so kursieren. Die Konstruktion von Lizenzen ist doch so: Eine Lizenz ist ein Vertrag. Wenn ein Urheber ein Bild unter einer CC-Lizenz veröffentlicht, ist das ein Angebot an jedermann (offerta ad incertas personas), einen Vertrag zu den Bedingungen der CC-Lizenz zu schließen, wobei auf die Annahmeerklärung konkludent verzichtet wird (§ 151 BGB). Daraus folgt zwingend, dass der Urheber natürlich jederzeit aufhören kann, ein entsprechendes Vertragsangebot zu unterbreiten. Das ist kein Widerruf eines Angebots, denn die bereits begründeten Verträge bleiben natürlich in Kraft. Es ist einfach das Ende der offerta ad incertas personas für die Zukunft. Es können keine neuen Verträge mehr zustande kommen, weil es an einem entsprechenden Angebot fehlt. Das erkennt - ohne dass es darauf m.E. überhaupt ankäme - auch die CC-Lizenz selbst an (z.B. Ziff. 7 lit. b der CC BY-SA 3.0 DE oder auch Abschnitt 6 lit. c der CC BY-SA 4.0: Soweit da klargestellt ist, dass die Lizenz nicht erlischt, meint das den bereits zustandegekommenen Lizenzvertrag, nicht künftige Verträge). Da hilft es auch nicht, wenn die Lizenz bereits einem Dritten erteilt wurde, denn der ist nicht zur Unterlizenzierung berechtigt, Ziff. 4 lit. a Satz 3 der CC BY-SA 3.0 DE. Daher ist eine CC-Lizenz insofern unwiderruflich, als bereits zustande gekommene Lizenzverträge nicht (frei) widerrufen werden können. Sie ist aber insofern durchaus widerruflich, als der Urheber jederzeit aufhören kann, sein Werk unter einer CC-Lizenz anzubieten. --Code (Diskussion) 20:49, 23. Nov. 2018 (CET)
Du liegst falsch: Beispiel CC-by 4.0: Abschnitt 2, a, Abs. 1 des Lizenztexts besagt: „Subject to the terms and conditions of this Public License, the Licensor hereby grants You a worldwide, royalty-free, non-sublicensable, non-exclusive, irrevocable license“ (Hervorhebung von mir). Siehe auch diese Infoseite der FU-Berlin. -- Chaddy · D 22:35, 23. Nov. 2018 (CET)
Das eingeräumte Nutzungsrecht ist irrevocable, das hat Code aber auch geschrieben. Die Passage klärt das von ihm aufgeworfene Problem nicht. Gruß, — Pajz (Kontakt) 22:46, 23. Nov. 2018 (CET)
Doch, das beantwortet die Frage sogar sehr eindeutig. -- Chaddy · D 23:50, 23. Nov. 2018 (CET)
Nein, tut es nicht, Chaddy. Erstens bezieht sich die Formulierung - eindeutig - nur auf den bereits zustandegekommenen Lizenzvertrag ("grants You": dabei kann "You" logischerweise nur der Vertragspartner eines bereits eingegangenen Vertrags sein, denn jemand anderes kann sich ja denklogisch nicht auf den Vertrag berufen). Zweitens ist es eigentlich ziemlich egal, was in dem Text der Lizenz selbst steht, weil die Lizenz ja eben nur zwischen denjenigen Personen gilt, zwischen denen ein Vertrag zustandegekommen ist (Stichwort Relativität der Schuldverhältnisse). Daher kommt es für die Frage, ob ein Lizenzvertrag zustandekommt, ausschließlich auf die normalen bürgerlich-rechtlichen Grundsätze an. Und die erfordern für das Zustandekommen eines Vertrags Angebot und Annahme. Wenn kein Angebot (mehr) stattfindet, dann gibt es auch keinen Vertrag. Dass schon anderweitige Lizenzverträge zustande gekommen sind, ändert daran nichts, sondern führt lediglich dazu, dass Nachnutzer, die das Werk im Rahmen eigenen Schaffens verwendet haben, ihr eigenes Werk im Fall einer SA-Lizenz auch dann weiter unter der gleichen oder einer kompatiblen Lizenz anbieten dürfen, wenn das Ursprungswerk nicht mehr unter der Lizenz angeboten wird. Genau das sagt die von mir zitierte Passage Ziff. 7 lit. b. Darüber hinaus ist es dem Nachnutzer sogar verboten, das Werk unterzulizenzieren. Das einzige, was ich mit Blick auf die Ausführungen von Pajz für überlegenswert hielt, wäre, ob man vielleicht eine Botenkonstruktion annehmen könnte, also das ein Nachnutzer Bote hinsichtlich des Vertragsangebots gegenüber einem anderen Nachnutzer sein könnte. Das geht aber natürlich auch nur, solange das Angebot nicht durch den Urheber widerrufen wurde und würde auch einen entsprechenden Willen des Urhebers voraussetzen, den ich nicht ohne weiteres erkennen kann. --Code (Diskussion) 10:35, 24. Nov. 2018 (CET)
Code, na ja, ich denke, er kann natürlich in der Theorie jederzeit einfach aufhören, anzubieten, soweit d’accord – aber im CC-Fall ist das (unbefristete) Angebot doch schon in der Welt. Entweder weil der Rechteinhaber (wie im Beispiel oben) das Bild unter CC-Lizenz im Internet zugänglich gemacht hat; aber rein praktisch auch einfach deshalb, weil er jeden Nutzer dazu verpflichtet, wieder den Lizenzhinweis anzubringen, sodass, von seinem Willen getragen, die Welt mit vielzähligen Vertragsangeboten zugepflastert wird. Zugespitzt: Wenn es wahrhaftig an einem entsprechenden Angebot fehlen würde, gäbe es auch kein Problem, weil dann ohnehin keiner auf die Idee käme, den Inhalt unter CC zu nutzen. Auf die Idee kommt man ja nur, wenn es einen CC-Lizenzhinweis gibt – und der beinhaltet nach der Lizenzkonstruktion doch gerade das Angebot. Deswegen ist m.E. praktisch eher die Frage relevant, wie er sein Angebot widerrufen kann. Da habe ich selbst auch noch keine mich rechtlich komplett befriedigende Lösung gefunden, aber so einfach wird es m.E. nicht möglich sein, diesem System zu „entkommen“. Bosshart meint in ihrer Dissertation vor dem Hintergrund des Schweizer Rechts zum Beispiel, dass ein Angebotswiderruf faktisch unmöglich sei, (u.a.) weil der Anbietende gar nicht weiß, wann sein Angebot zugegangen ist (Das Creative-Commons-Lizenzsystem, Diss., Zürich, Univ., 2013, S. 163). Der Gedanke erscheint mir recht pfiffig, denn ich kann dein CC-Angebot doch jederzeit annehmen. Wenn du heute unter CC hochlädst und übermorgen das Angebot entfernst/widerrufst, werde ich eben sagen, dass ich das Angebot schon am Samstag angenommen habe. Außerdem ist es praktisch wohl auch nicht einfach, den Widerruf vor Zugang des Angebots zugehen zu lassen. Gruß, — Pajz (Kontakt) 22:44, 23. Nov. 2018 (CET)
Eure Überlegungen greifen nur für den Fall, dass die CC-Lizenzen eine indiviuelle Vereinbarung zwischen Lizenzgeber und Weiternutzer seien. Tatsächlich sind die CC-Lizenzen jedoch eine Vereinbarung mit der Allgemeinheit; sie ist eine „Public License“ (siehe dasselbe Zitat wie vorhin). Etwas ausführlicher erklärt steht das übrigens ebenfalls in meinem Link von oben in der zweiten weißen Box unter "Using Creative Commons Public Licenses": „Our public licenses are intended for use by those authorized to give the public permission to use material in ways otherwise restricted by copyright and certain other rights. [...] Licensors should also secure all rights necessary before applying our licenses so that the public can reuse the material as expected“ (Hervorhebungen von mir). -- Chaddy · D 23:50, 23. Nov. 2018 (CET)
Siehe oben, letztlich ist es ziemlich egal, was im Lizenztext steht. Der Vertragsschluss richtet sich nach bürgerlichem Recht. Eine "Vereinbarung mit der Allgemeinheit" gibt es nicht. Die "Allgemeinheit" ist kein Rechtssubjekt. --Code (Diskussion) 10:35, 24. Nov. 2018 (CET)
Pajz: Dass das praktisch ein Problem ist, ist klar. Aber Beweisschwierigkeiten ändern natürlich die Rechtslage nicht. Wenn ein Nutzer eine Datei auf Flickr unter CC BY hochlädt und die von dort auf Commons übertragen wird, dann ist es natürlich ziemlich egal, ob der Nachnutzer jetzt über Commons oder über Flickr von dem Vertragsangebot erfahren hat. Das Angebot des Urhebers ist aber das auf Flickr. Das heißt, wenn er dort die Lizenz ändert und das Angebot unter CC BY einstellt, dann ist es egal, ob die Datei auf Commons noch unter CC BY vorhanden ist: Neue Lizenzverträge können dann nicht mehr zustande kommen. Es fehlt am Willen des Urhebers, der für einen Lizenzvertrag unabdingbare Voraussetzung ist. Commons (wer auch immer das dann eigentlich rechtlich gesehen sein soll) kann kein eigenes Angebot auf Abschluss des Lizenzvertrags abgeben, weil Unterlizenzierungen nicht erlaubt sind. Das ändert natürlich nichts daran, das abgeleitete Werke durch deren jeweilige Urheber weiter angeboten werden dürfen und schon abgeschlossene Lizenzverträge (z.B. Nutzung in einem Dewiki-Artikel) bestehen bleiben. In diesem Sinn ist die Lizenz "irrevocable". Die Lösung finde ich rechtlich schon schlüssig. Dass sie hier auf Unverständnis stößt, ist mir klar. --Code (Diskussion) 10:42, 24. Nov. 2018 (CET)
Code, ich bin nicht so sicher, ob es wirklich egal ist, wie er davon „erfahren“ hat. Ich habe eher Zweifel daran, dass das Angebot des Urhebers wirklich nur das auf Flickr ist und mit allen weiteren Lizenzhinweisen durch Nachnutzer quasi nur auf dieses „Urangebot“ verwiesen wird. Eher denke ich, dass das mit der Lizenz gekennzeichnete Bild auf Wikimedia Commons eine eigenständige Angebotserklärung beinhaltet. Diese wurde vom Commons-Nutzer auch nicht unrichtig oder unberechtigt übermittelt; er hat genau das getan, was der Lizenzgeber von ihm wollte. Rein abstrakt geht es natürlich immer um ein und dasselbe, aber im beschriebenen Fall scheinen mir mithin (mindestens) zwei Angebote i.S.v. § 145 BGB im Umlauf zu sein – eines auf Flickr, eines auf Wikimedia Commons. Ich denke nicht, dass es an der Stelle, an der das Bild auf Wikimedia Commons steht, noch eine Rolle spielt, woher das Bild stammt bzw. ob der Rechteinhaber es dort selbst unter CC hochgeladen hat oder ob es jemand anders getan und das Bild vertragstreu mit einem Lizenzhinweis versehen hat; auch die Erklärung auf Commons ist dem Rechteinhaber voll zuzurechnen. Wenn der Rechteinhaber jetzt aufhört, auf Flickr sein Bild unter CC anzubieten, dann ist das eine Sache – auf Wikimedia Commons liegt zu dem Zeitpunkt aber weiterhin ein (sein) Angebot. Wenn er es schafft, alle im Umlauf befindlichen Angebote zu beseitigen, würde ich zustimmen, dass dann auch kein Lizenzvertrag mehr zustande kommen kann. Aber solange das nicht der Fall ist, gibt es mit dem Foto auf Commons m.E. weiterhin ein Angebot, an das er grundsätzlich mal gebunden bleibt. Soweit mal die Arbeitshypothese … Gruß, — Pajz (Kontakt) 13:47, 24. Nov. 2018 (CET)
Pajz: Das halte ich so nicht für begründbar. Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte sich der Urheber eine Erklärung (Angebot auf Commons) zurechnen lassen, die er nicht veranlasst hat und von der er im Zweifelsfall noch nicht einmal etwas weiß? Wenn ein Nachnutzer das Bild nimmt und auf Commons veröffentlicht, dann ist das zunächst mal die Annahme des Angebots des Urhebers. Der Nutzer schließt mit dem Urheber einen Vertrag, nach dem er berechtigt ist, das Bild auf Commons zu veröffentlichen. Warum aber sollte der Nachnutzer, der das Bild auf Commons hochlädt, dazu befugt sein, anderen Dritten wiederum ein Angebot auf Vertragsschluss zu unterbreiten? Er ist zur Unterlizenzierung ausdrücklich nicht berechtigt, also kann er nur Vertreter oder Bote des Urhebers sein. Vertretung scheidet wohl eindeutig aus, weil es an einer entsprechenden Vollmacht fehlt. Aber auch der Bote muss auf Veranlassung des Erklärenden tätig werden. Dafür ist ebenfalls nichts erkennbar. Wenn nich ein Bild unter CC lizenziere, ist damit nicht die Bitte an jedermann verbunden, jedem beliebigen anderen mein Vertragsangebot zu übermitteln. Zumal dann nicht, wenn ich ein Vertragsangebot überhaupt nicht (mehr) abgeben will. Mir ist schon klar, dass wir hier gerne ein bestimmtes Ergebnis hätten. Aber ich sehe einfach nicht, wie man das mit unserem BGB AT begründen können sollte. --Code (Diskussion) 14:16, 24. Nov. 2018 (CET)
Code, m.E. lässt sich schon begründen, dass der Lizenzgeber die weiteren Erklärungen veranlasst hat, was letztlich, wie ja schon angedeutet, auf eine Botenkonstruktion hinausläuft. Der Lizenzgeber muss zunächst einmal davon ausgehen, dass sein Werk auch unter der Lizenz genutzt wird, unter der er es anbietet. Im Lizenzvertrag knüpft der Lizenzgeber sodann jede Nutzung des Werkes durch den Lizenznehmer an die Bedingung, die CC-Lizenz beizufügen. Und erklärt in Abschnitt 8(a) CC-by-sa 3.0: „Each time You Distribute or Publicly Perform the Work or a Collection, the Licensor offers to the recipient a license to the Work on the same terms and conditions as the license granted to You under this License.“ Mit der durch den (Erst-)lizenznehmer vorgenommenen Beifügung der Lizenz wird, so interpretiere ich das, eben diese Offerte des Lizenzgebers an den recipient kommuniziert und ihm auf diese Weise der Vertragsschluss angetragen. Denn wie sonst soll das Angebot dem recipient der (Erst-)lizenznehmer-Nutzung je unterbreitet werden, wenn es nicht durch den (Erst-)lizenznehmer überbracht wird? Der Lizenzgeber bekommt im Zweifel ja noch nicht einmal etwas von der Erstnutzung mit. — Pajz (Kontakt) 18:17, 24. Nov. 2018 (CET) (Ich will da übrigens überhaupt kein bestimmtes Ergebnis – mir ist das weitgehend egal. Ich neige schlicht dazu, dass es bei diesen Open-Content-Konstruktionen mehrere Anträge gibt, und sobald man das annimmt, wird es eben schwer, nachzuvollziehen, wie es so einfach möglich sein soll, durch Rücknahme eines Antrags aus dem Lizenzsystem zu „entkommen“.)
Pajz: Ja, Ziff. 8 lit. a ist interessant. Stellt sich halt nach wie vor die Frage nach der rechtlichen Konstruktion. Ein unwiderruflicher Botenauftrag? Vielleicht schreib ich mal nen Aufsatz dazu, wenn ich Zeit habe. --Code (Diskussion) 18:43, 24. Nov. 2018 (CET)
Danke für die Ausführungen zum Lizenzthema. Was bedeutet das nun für die Fragestellung konkret? Ist es so, das wenn ein Nachnutzer das Bild unter der restriktiveren Lizenz findet, er sich daran halten muss, findet er es auch unter WP und beruft sich auf die CC Lizenz und gibt diese wiederum selbst an es jedoch nutzen darf? Welchen Sinn hätte es dann vom Fotografen das eigene Bild an anderer Stelle restriktiver zu lizenzieren? Grüße --124.219.174.139 21:50, 28. Nov. 2018 (CET)
Für die Fragestellung konkret bleibt es bei der Antwort von Magnus oben. Wenn der Fotograf das Bild hier unter CC-by-sa 3.0 hochlädt und anderswo eine andere Lizenz wählt, dann bietet er das Bild unter beiden Lizenzen an. Wer von beiden Lizenzangeboten weiß, kann sich eine aussuchen, an die er sich halten will. Die Gründe für ein solches Vorgehen des Fotografen können vielfältig sein. In den meisten Fällen steht vermutlich keine bewusste Entscheidung dahinter. So gibt es auf manchen Internetseiten beispielsweise einfach andere Standardlizenzen. Gerade im nichtprofessionellen Bereich achten Fotografen wohl regelmäßig auch nicht darauf, ob sie das betreffende Bild schon einmal anders lizenziert online gestellt habe. Usw. usf. Es kann aber auch praktische Gründe haben. Open-Access-Zeitschriften stehen z.B. manchmal komplett unter einer auf nichtkommerzielle Nutzung beschränkten Lizenz und die Autoren müssen erklären, ihre Bilder darunter zu lizenzieren. Da ist es wohl einfacher, einfach die Standardformulare auszufüllen, auch wenn man das Bild vorher schon unter einer „freieren“ Lizenz irgendwo eingestellt hat. Auch gibt es (vermeintlich) „sehr freie“ Lizenzen, deren Lizenzbedingungen aber manchmal so unpraktisch sind, dass potenzielle Nutzer mit einer einfach handhabbaren „restriktiveren“ Lizenz glücklicher wären. Gruß, — Pajz (Kontakt) 16:11, 29. Nov. 2018 (CET)
Gerade in Druckmedien ist die korrekte Namensnennung für CC-BY-SA häufig überhaupt nicht möglich, da kann es durchaus sinn haben, dass der Verleger das Bild ohne diese Bedingungen erwirbt. --Ailura (Diskussion) 16:28, 29. Nov. 2018 (CET)
Super, danke für die Erklärungen. Das hilft mir weiter. Noch eine abschließende Frage dazu: in WP ist das Bild unter freier Lizenz, aber unter Pseudonym veröffentlicht. Woanders mit richtigem Namen des Fotografen unter einer restriktiveren Lizenz. Kann das negative Auswirkungen auf WP haben, in dem Sinne das jemand auf die Idee kommt und sagt weg mit dem Bild bei WP das darf hier nicht veröffentlicht sein? Gruß --124.219.174.139 15:54, 30. Nov. 2018 (CET)
Natürlich kann das passieren, jeder Wikipedia-Autor oder Commons-Beitragender kann den Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen melden und entsprechend Löschanträge stellen, ggf. muss ich als Fotograf für mein eigenes Bild eine Freigabe erteilen. --Ailura (Diskussion) 16:10, 30. Nov. 2018 (CET)
Es gibt etliche Benutzer, die unter Nick arbeiten und auch auf Commons hochladen, dann aber ihren echten Namen in der Bildbeschreibung hinterlassen. Das kann damit zusammenhängen. --M@rcela 16:37, 30. Nov. 2018 (CET)

Topcliffe Castle - Übersetzung-URV?

Ist der Artikel Topcliffe Castle noch ein Plagiat oder schon einen URV von [13]? Zwar sind einige Übersetzungsfehler drin, aber wesentliche Teile sind Versuche einer wörtlichen Übersetzung. Ich tendiere zur Markierung als URV, hätte aber gerne weitere Meinungen dazu. --jergen ? 12:36, 23. Nov. 2018 (CET)

Bebauungsplan

Zählt ein Bebauungsplan wie dieser als amtliches Werk und kann die Karte daher zur Illustration eines Artikels über die Siedlung verwendet werden? --bjs Diskussionsseite 19:11, 29. Nov. 2018 (CET)

Nach BauGB § 10 sind Bebauungspläne Bekanntmachungen der Gemeinde und somit mE nach amtliche Bekanntmachungen nach, und genießen somit, mE nach, nach UrhG § 5 Abs. 1 keinen urheberrechtlichen Schutz. Habitator terrae 19:46, 29. Nov. 2018 (CET)
Laut Openstreetmap-Wiki zählt nur ein Teil des Plans als amtliches Werk. --Universalamateur (Diskussion) 19:51, 29. Nov. 2018 (CET)
Nicht ganz: Er wird dort als Beiwerk bezeichnet.
Nach BauGB § 9 Abs. 5 soll im Bebauungsplan etwas "gekennzeichnet" werden. Da sowas schwer in einen Text umsetzbar ist, gehe ich davon aus, dass der Bebauungsplan auch die Karte meint, die auch neben der Planung beschlossen und bekannt gemacht wird und nicht nur "Beiwerk" ist, da der Bebauungsplan auch als Karte eine rechtsverbindliche Wirkung hat. Habitator terrae 20:05, 29. Nov. 2018 (CET)
Ich kann die Differenzierung auf der o.g. privat verantworteten Wikiseite („Ich bin kein Rechtsanwalt, möchte meine Einschätzung allerdings äußern.“) nicht recht nachvollziehen. Was meint der Autor dort mit dem „informativen Kartenhintergrund“? Die ganze Karte? Die Gestaltungselemente auf der Karte, die nicht regelnd sind? Soweit ohne Belegangabe behauptet wird, die „Rechtsliteratur“ enthalte nur Aussagen zur Gemeinfreiheit der „Planung in einem B[ebauungs]-Plan“, kann ich dies jedenfalls nicht bestätigen. Alle auf die Schnelle konsultierten Kommentatoren sprechen davon, dass unter § 5 I UrhG „amtliche Bebauungspläne“ fallen, ohne dies begrifflich weiter einzuschränken (Katzenberger/Metzger in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 5. Aufl. 2017, § 5 Rn. 68; J.B. Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 12. Aufl. 2018, § 5 Rn. 15; Obergfell in Mestmäcker/Schulze, Urheberrecht, Stand: 55. AL 2011, § 5 Rn. 19; Dreier in Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, 6. Aufl. 2018, § 5 Rn. 6; Albrecht, Amtliche Werke und Schranken des Urheberrechts zu amtlichen Zwecken in fünfzehn europäischen Ländern, 1992, S. 93; Katzenberger, Die Frage des urheberrechtlichen Schutzes amtlicher Werke, GRUR 1972, 686, 693; Schricker, Zum Urheberrechtsschutz und Geschmacksmusterschutz von Postwertzeichen – Teil II, GRUR 1991, 645, 652). Im Übrigen verstehe ich auch nicht, was am Bebauungsplan aus Sicht des Autors besagter Wiki-Seite denn dann überhaupt ein amtliches Werk sein soll. Er spricht von „der Planung“, aber „die Planung“ als Gedankeninhalt ist sowieso nicht geschützt. Und der (ebenfalls gemeinfreie) Textteil enthält nicht die regelnde Information des Plans. Vielleicht wird ja jemand aus der Bemerkung schlauer als ich – ich jedenfalls gehe einstweilen wie der Vorredner davon aus, dass der amtliche Bebauungsplan hier nach deutschem Recht frei verwendet werden kann. Gruß, — Pajz (Kontakt) 23:35, 29. Nov. 2018 (CET)
Es gibt leider die unselige Meinung, dass nur Sprachwerke amtliche Werke i.S.d. § 5 Abs. 1 UrhG sein könnten. So BeckOK UrhR/Ahlberg, 22. Ed. 20.4.2018, UrhG § 5 Rn. 10, der Bebauungspläne ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich von § 5 Abs. 1 UrhG ausschließt. Нактаффэ 21:36, 7. Dez. 2018 (CET)
Das Thema Technische Zeichnungen ist ohnehin überarbeitungswürdig. Gem. UrHG sind sie geschützt, in der Praxis bleiben aber keine Möglichkeiten, eine korrekte technische Zeichnung anzufertigen, die Platz für persönliche geistige schöpferische Leistung lassen. --M@rcela 21:41, 7. Dez. 2018 (CET)
Bei Plänen/Karten stimmt das nicht. Es gibt immer den ersten Schritt die Realität zu vereinfachen. Auch in BPlänen muss man im ersten Schritt für den Grundplan die Realität vereinfachen, und das ist schützbar. Das Bebauungspläne grds. geschützt sind, hat der BGH schon Anfang der 1950er entschieden (natürlich noch nicht nach dem UrhG). Нактаффэ 07:20, 8. Dez. 2018 (CET)

Nachdem das mit den Bebauungsplänen geklärt ist hätte ich noch die Frage, ob das auch für Flächennutzungspläne gilt, die nach BauGB § 6 Abs. 6 von Gemeinden neu bekannt gemacht werden können. Habitator terrae 16:01, 3. Dez. 2018 (CET)

Flächennutzungspläne sind wesentlich abstrakter als Bebauungspläne, vereinfachen also noch stärker. Wenn - wie hier teilweise dargestellt - B-Plän deshalb urheberrechtlich geschützt sind, dürfte dies erst recht für FNPs gelten. --jergen ? 20:20, 21. Dez. 2018 (CET)
Meine Frage bezog sich nicht auf die Schöpfungshöhe, sondern auf den Schutz als amtliches Werk. Habitator terrae 20:40, 21. Dez. 2018 (CET)
Die FNP haben keine unmittelbare Rechtwirkung nach außen, sondern binden die Verwaltung. Meiner Meinung nach käme da - auch bei amtlich bekanntgemachten FNP, die es eher selten gibt - eher UrhG § 5 (2) infrage. Bin aber kein Jurist, sondern nur Raumplaner, also auf der Erstellerseite der Pläne ausgebildet. --jergen ? 20:13, 22. Dez. 2018 (CET)