Yogyakarta-Prinzipien

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Die Yogyakarta-Prinzipien (Im Original: The Yogyakarta Principles. Principles on the application of international human rights law in relation to sexual orientation and gender identity) wenden mit 29 Prinzipien die Menschenrechte in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität an. Sie sollen angewandt werden in Fällen einer möglichen Verletzung der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender, zusammengefasst LGBT. Sie wurden am 23. März 2007 von international anerkannten Menschenrechtlern im indonesischen Yogyakarta veröffentlicht.

In dem Dokument wird international geltendes Menschenrecht auf das Problem der Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität oder sexueller Orientierung angewandt. Es werden Maßnahmen benannt, welche Staaten ergreifen sollen, um Menschenrechtsverletzungen entgegenzuwirken. Ziel ist es, auf internationaler und nationaler Ebene Richtlinien zum diskriminierungsfreien Umgang zu schaffen. Die Prinzipien verbieten Folter, Todesstrafe, Ehrenmord[1] und staatliche Diskriminierung und schreiben das Recht, eine Familie zu gründen, und das Recht auf Schutz der Gesundheit vor. Die deutsche Bundesregierung nannte die Yogyakarta-Prinzipien 2007 „einen wichtigen Beitrag der Zivilgesellschaft, der geeignet ist, die Debatte zum Thema Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität zu versachlichen“.[2]

Neben dem maßgeblichen Dokument in englischer Sprache liegen offizielle Übersetzungen in die anderen fünf Amtssprachen der Vereinten Nationen vor. Im Sommer 2008 wurden die Richtlinien von der Hirschfeld-Eddy-Stiftung ins Deutsche übertragen.

In 71 Staaten sind gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen verboten, wobei in 8 Ländern die Todesstrafe droht (Stand 2017).[3] Dies führt zu Anfeindungen, Verletzung der Persönlichkeit bis hin zu körperlichen Angriffen, Vergewaltigungen und sogar Tötungen. Hinzu kommen Festnahmen und Gefangenschaft. Auch in Europa werden LGBT behördlicherseits vielfach diskriminiert. Vielfach wird ihnen das Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit abgesprochen. Anhand der Yogyakarta-Prinzipien kann geprüft werden, inwieweit die Menschenrechte für LGBT vollständig umgesetzt wurden.

Die Prinzipien zielen auf eine kohärente und umfassende Identifizierung der Verpflichtung der Staaten ab, alle Menschenrechte – insbesondere in Bezug auf die individuelle sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität – zu respektieren.[4]

Eine Auswahl der Erstunterzeichner:

Die Yogyakarta-Prinzipien

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Die Yogyakarta-Prinzipien sind mit einer 29-Punkte-Liste gegliedert. „Die Yogyakarta-Prinzipien sind die erste systematische Gesamtschau auf die Menschenrechtsgewährleistung für Lesben, Schwule[,] Bisexuell[e] und Transgender (LGBT)“.[5] Sie wenden in internationalen Menschenrechtspakten kodifizierte Rechte auf LGBT an.

Einzelnachweise

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  1. UNHCR Guidance Note on Refugee Claims Relating to Sexual Orientation and Gender Identity
  2. Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage: Bewertung und Einschätzung der Yogyakarta-Prinzipien durch die Bundesregierung
  3. Aengus Carroll, Lucas Ramón Mendos: State-Sponsored Homophobia 2017. (Memento des Originals vom 3. Juli 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/ilga.org A world survey of sexual orientation laws: criminalisation, protection and recognition. ILGA. Mai 2017. Abgerufen am 22. Mai 2017. S. 37–40.
  4. Michael O’Flaherty, John Fisher: Sexual Orientation, Gender Identity and International Human Rights Law: Contextualising the Yogyakarta Principles. Human Rights Law Review (2008) 8(2):207–248, doi:10.1093/hrlr/ngn009.
  5. Menschenrechtsgewährleistung für Lesben, Schwule Bisexuell und Transgender. Hirschfeld-Eddy-Stiftung, abgerufen am 9. Juni 2017.
  • Michael O’Flaherty, John Fisher: Sexual Orientation, Gender Identity and International Human Rights Law: Contextualising the Yogyakarta Principles. In: Human Rights Law Review. Band 8, Nr. 2, 2008, ISSN 1461-7781, S. 207–248.