[go: nahoru, domu]

Der Bezirk Zaleszczyki war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien. Sein Gebiet umfasste Teile Ostgaliziens in der heutigen Westukraine (Oblast Ternopil, Rajon Salischtschyky und Rajon Butschatsch sowie Rajon Tschortkiw), Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Stadt Zaleszczyki. Im November 1918 war der Bezirk nach dem Zusammenbruch der Donaumonarchie am Ende des Ersten Weltkriegs kurzzeitig Teil der Westukrainischen Volksrepublik.

Lage des Bezirks Zaleszczyki im Kronland Galizien und Lodomerien

Er grenzte im Norden an den Bezirk Czortków, im Osten an den Bezirk Borszczów, im Süden an das österreichische Kronland Bukowina, im Westen an den Bezirk Horodenka sowie im Nordwesten an den Bezirk Buczacz.

Geschichte

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Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[1] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[3] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.

Der neue politische Bezirk Zaleszczyki wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[4]

Am 1. November 1880 wurde das Bezirksgericht Uścieczko aufgelöst und der bereits 1879 kundgemachte Gerichtsbezirk Tłuste nahm seine Arbeit auf[5][6].

Der Bezirk Zaleszczyki bestand bei der Volkszählung 1910 aus 58 Gemeinden sowie 55 Gutsgebieten[7] und umfasste eine Fläche von 718 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 77.641 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 76.957 Menschen.[8] Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit ruthenischer Umgangssprache (69 %) und griechisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 12 % der Bevölkerung aus.[9]

Ortschaften

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Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Tłuste und Zaleszczyki, diesen waren folgende Orte zugeordnet[10]:

Gerichtsbezirk Tłuste:

Gerichtsbezirk Zaleszczyki:

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 92: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, IX. Stück, Nr. 17: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
  5. Reichsgesetzblatt vom 27. März 1880, Nr. 47, Seite 212
  6. Reichsgesetzblatt vom 21. Jänner 1880, Nr. 12, Seite 23
  7. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.
  8. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle II.
  9. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.
  10. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 391

Literatur

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