Der Kreistag des Wetteraukreises hat die Annahme der nachstehend beschriebenen Flagge beschlossen, die der Hessische Minister des Innern am 28. April 1981 genehmigte.
Flaggenbeschreibung: „Auf blau-gelb-roter Flaggenbahn in der oberen Hälfte das Kreiswappen.“[1]
Die Blasonierung dieses am 2. Juli 1975 genehmigten Kreiswappens lautet:
„In dem durch einen blauen Wellenbalken geteilten Schild oben in Gold wachsend der schwarze, rotbewehrte Doppeladler, unten in Silber zwei rote Balken.“[2]
Anbetrachts der Tatsache, dass in Hessen vorwiegend Banner bzw. Hochflaggen üblich sind, werden die Genehmigungsdaten und die Flaggenbeschreibung auch auf diese bezogen.
Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschenKörperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
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