Der Kreistag Schwalm-Eder hat die Annahme der nachstehend beschriebenen Flagge beschlossen, die der Hessische Minister des Innern am 22. Januar 1976 genehmigte.
Flaggenbeschreibung
„Die Flagge zeigt auf rot-gelb-roter Flaggenbahn in der oberen Hälfte das Wappen des Schwalm-Eder-Kreises.“[1]
Die Blasonierung dieses am 4. September 1975 genehmigten Kreiswappens lautet:
„Das Wappen zeigt im blauen Feld über drei erniedrigten silbernen Wellenbändern den gold-gekrönten und -bewehrten, fünfmal von Silber und Rot geteilten, wachsenden hessischen Löwen.“[2]
Anbetrachts der Tatsache, dass in Hessen vorwiegend Banner bzw. Hochflaggen üblich sind, werden die Genehmigungsdaten und die Flaggenbeschreibung auch auf diese bezogen.
Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschenKörperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
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