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Hermann Georg Bünekau

deutscher Rechtshistoriker und Bürgermeister von Lübeck

Hermann Georg Bünekau (* 2. Mai 1729 in Lübeck[1]; † 2. März 1805 ebenda) war ein deutscher Rechtshistoriker und Bürgermeister der Hansestadt Lübeck.

 
Erinnerungstafel zur Erneuerung des Siechenhauses in Klein Grönau (1787)

Bünekau war vermutlich ein Sohn des Diaconus (Prediger) an der Ägidienkirche Hermann Bünekau († 1751).[2] Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen; 1749 hielt er hier seine erste Disputation unter dem Vorsitz von Christian Friedrich Georg Meister und wurde 1752 zum Dr. jur. promoviert. Er wurde 1761 in den Lübecker Rat gewählt und 1778 zum Bürgermeister bestimmt. Zu seiner Amtseinführung widmete ihm Johann Georg Gesner den zweiten Teil seines Katalogs seltener Bücher der Stadtbibliothek (Lübeck).[3] In seine langjährige Amtszeit als Bürgermeister fiel die Besetzung Lübecks durch die dänischen Truppen im April und Mai 1801, die er nicht zu verhindern vermochte.

1796 musste er als Bürgermeister mit Hilfe der Lübecker Bürgerkompanien den Soldatenaufstand des Lübecker Stadtmilitärs beilegen, der durch ausstehende Soldzahlungen ausgelöst worden war. Zwei Anführer des Aufstands wurden standrechtlich erschossen. 1797 und 1803 verhandelte er mit Frankreich über Zwangsanleihen, die die Französische Republik von Lübeck wie auch den anderen Hansestädten zur Wahrung von der Neutralität Norddeutschlands nach dem Frieden von Basel forderte.

Er befasste sich eingehend mit dem Lübschen Recht und verfasste eine Bibliographie desselben. Sein Sohn Johann Nicolaus Bünekau war zunächst Ratssekretär in Lübeck und war nach seinem Tod bis zum Austritt aus Gesundheitsgründen kurzzeitig auch Ratsherr.

  • Vindiciae legislationis Iustinianeae de mixto tempore computando. Göttingen 1749 (Digitalisat)
  • De separatione liberorum ex iure Germanico cum primis Lubecensi. Göttingen 1752 (Digitalisat)
  • Bibliotheca Iuris Lubecensis. Peter Andreas Boeckmann, Lübeck 1776 (Digitalisat).

Literatur

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  • D. Jo. Friedericus Wahl Consiliarius Aulicus Regius Ordinis Iuridici Praeses Ordinarius Et H. T. Pro-Decanus Viri ... Hermanni Georgii Bunekau Lubecensis Solemnia Inauguralia Indicit Atque De Iustis Cancellis, Quibus Officium Iudicis Vel Ius Dicentis In Adiuvando Actore Per Libelli Interpretationem Secundum Aequi Rationem Et Ius Scriptum Caesareum Ac Pontificium Circumscribitur Disserit. Göttingen (VD18-Digitalisat)
  • Emil Ferdinand Fehling: Lübeckische Ratslinie. Lübeck 1925, Nr. 904.

Einzelnachweise

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  1. Ernst Deecke: Beiträge zur Lübeckischen Geschichtskunde. Erstes Heft, Rohde, Lübeck 1835, S. 3 (Digitalisat).
  2. Siehe den Hinweis auf Johann Henrich von Seelens Memoria in Nova acta historico-ecclesiastica
  3. Sr. Wohlgebohrnen Magnificenz Herrn Herrn D. Hermann Georg Bünekau hochverdientem Mitgliede E. Hochedl. und hochweis. Raths bey Seiner Erhebung zur Bürgermeisterwürde und Sr. hochedelgebornen und hochweisheiten Herrn Gabriel Christian Lembke beyder Rechten Docktori und kayserl. Pfalzgrafen als Derselbe zum hochansehnlichen Mitgliede Eines hochedl. und hochw. Rathserwählet wurde statte zu diesen neuen Würden bey Ihrer feyerlichen Einführung seinen gehorsamsten Glückwunsch ab und überreichte Denenselben das zweyte Stück eines Verzeichnisses von seltnen Büchern in einer hochweis. Raths und der Scharbauischen Bibliothek. Lübeck: Fuchs 1778