Mittleres Löschfahrzeug
Das Mittlere Löschfahrzeug (Abkürzung: MLF) (auch Staffellöschfahrzeug – StLF genannt) ist ein in Deutschland nach DIN genormtes Feuerwehrfahrzeug.[1] Es existiert jedoch in Hessen auch eine per Richtlinie genormte Abwandlungen vom MLF bzw. StLF (siehe unten).
Mittleres Löschfahrzeug | |
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Fahrzeugdaten
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Abkürzung: | MLF |
Land: | Deutschland |
Besatzung: | 0/1/5/6 |
Feuerlöschpumpe: | FPN 10-1000 |
Löschwasser: | 600 bis 1000 Liter |
Löschpulver: | 6 Kilogramm |
Zul. Gesamtmasse: | 9000 Kilogramm |
Antrieb: | vorrangig Straße |
Mittleres Löschfahrzeug
BearbeitenDas Mittlere Löschfahrzeug (von 2008 bis 2012 Staffellöschfahrzeug StLF 10/6 genannt)[2] ist mit einer Gruppenbeladung ausgestattet, um in der ersten Welle bei einem Brandeinsatz den Erstangriff durchzuführen oder im kleinen bis mittleren Rahmen technische Hilfe zu leisten.[2] Grundsätzlich sollte das MLF die Lücke zwischen dem LF 10 und Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser (TSF-W) schließen. Das MLF ist in DIN 14530-25 genormt.[3] Seit 2018 beträgt die zulässige Gesamtmasse 9 Tonnen. Zuvor waren maximal 7,5 Tonnen, bei bestimmter zusätzlicher Beladung 8,5 Tonnen, erlaubt.[2]
In Rheinland-Pfalz ist im Rahmen des Zuwendungsrechts für alle Mittleren Löschfahrzeuge ein Löschwasservorrat von 1000 l vorgeschrieben.[4][5] Ein solcher Fahrzeugtyp war in Rheinland-Pfalz bereits vor Einführung der DIN 14530-25 per Technischer Richtlinie festgelegt.[4] Die Technische Richtlinie wurde mit Erscheinen der DIN-Norm zurückgezogen.
Staffellöschfahrzeug 20
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Staffellöschfahrzeug 20 | |
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Fahrzeugdaten
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Abkürzung: | StLF 20 |
Land: | Deutschland |
Besatzung: | mindestens 0/1/5/6 |
Feuerlöschpumpe: | FPN 10-2000 |
Löschwasser: | mindestens 2500 Liter |
Schaummittel: | 6 × 20 Liter |
Löschpulver: | 6 Kilogramm |
Zul. Gesamtmasse: | 16000 Kilogramm |
Antrieb: | Allrad |
Basierend auf dem MLF wurde in Hessen eine Richtlinie für ein StLF 20 erlassen, das als Nachfolger für das TLF 16/25 dient und dem bayerischen TLF 3000-St ähnelt. Das StLF 20 verfügt über einen Löschwasservorrat von mindestens 2500 l. Außerdem wurden Optionen vom MLF wie Schaum oder Kettensäge beim StLF 20 Pflicht.
Staffellöschfahrzeug 20 (zur Vegetationsbrandbekämpfung)
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Staffellöschfahrzeug 20 (zur Vegetationsbrandbekämpfung) | |
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Fahrzeugdaten
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Abkürzung: | StLF 20(-V) |
Land: | Hessen |
Besatzung: | mindestens 0/1/5/6 |
Feuerlöschpumpe: | FPN 10-2000 |
Löschwasser: | 3000 Liter |
Schaummittel: | 6 × 20 Liter |
Löschpulver: | 12 Kilogramm |
Zul. Gesamtmasse: | 16000 Kilogramm |
Antrieb: | Allrad |
2020 wurde die Richtlinie überarbeitet, wobei unter anderem die Typbezeichnung (vorher StLF 20/25[6]) geändert wurde. Des Weiteren wurde das Fahrzeuggewicht von 14.500 kg auf 16.000 kg erhöht und es muss nun ein ausfahrbarer Lichtmast verbaut werden.[7] 2023 wurde die Richtlinie um ein StLF 20-V ergänzt, das u. a. über einen 3000-Liter-Wassertank und eine Zusatzbeladung für Vegetationsbrände verfügen muss.[8] Die StLF 20(-V) sind nicht nach DIN typisiert.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ DIN 14530-25:2012-09
- ↑ a b c Michael Klöpper (2015): Mittleres Löschfahrzeug – 12 Fakten zum MLF. Abgerufen auf feuerwehrmagazin.de
- ↑ Normübersichtsseite für ein MLF auf din.de
- ↑ a b Rheinland-Pfalz: Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur: Höhe der Zuwendung (Festbetragsfinanzierung) bei Beschaffung von Fahrzeugen – Festbetragsübersicht-Fahrzeuge (FBÜF-2011) ( vom 20. Oktober 2016 im Internet Archive; PDF)
- ↑ Rheinland-Pfalz: Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur: Höhe der Zuwendung (Festbetragsfinanzierung) bei Beschaffung von Fahrzeugen – Festbetragsübersicht-Fahrzeuge (FBÜF-2015)
- ↑ Technische Richtlinie Hessen – Staffellöschfahrzeug StLF 20/25 (TRH-StLF 20/25:2007), Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport
- ↑ Technische Richtlinie Hessen – Staffellöschfahrzeug StLF 20 (TRH-StLF 20:2020), Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport
- ↑ Technische Richtlinie Hessen – (TRH-StLF 20:2023) Staffellöschfahrzeug StLF 20 Staffellöschfahrzeug StLF 20-V zur Vegetationsbrandbekämpfung, Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport