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Rudolf Bewer

deutscher Reichsgerichtsrat

Rudolf Bewer (* 14. November 1855 in Wien; † 1930) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

1889 wurde er Amtsrichter und 1894 zum Landrichter ernannt. Seine Beförderung zum Rat erfolgte 1899. Ab 1902 war er Rat am Oberlandesgericht Köln. 1910 kam er an das Reichsgericht. Er war im 4., 6. und 7. Zivilsenat tätig. 1914 wurde er zum Kriegsdienst einberufen.[1] Am 1. Januar 1924 trat er in den Ruhestand. Seit 1919 war Bewer im Unterausschuss „Arbeitsvertragsrecht“ des Ausschusses zur Ausarbeitung eines Entwurfs für das nach Artikel 157 Absatz 2 der Weimarer Reichsverfassung zu schaffende einheitliche Arbeitsrecht beim Reichsarbeitsministerium. 1925 erhielt er eine Honorarprofessur für Arbeits- und Gewerberecht in Leipzig. Bewer bildete 1927 die Speerspitze der Reichsgerichtsräte in dem Wiedergänger Berlin oder Leipzig für ein oberstes deutsches Gericht und trat für Leipzig in der Standortfrage des Reichsverwaltungsgerichts ein.

1928 verklagten Leopold Schwarzschild, der Herausgeber des Tage-Buchs, und Rudolf Olden, Redakteur des Berliner Tageblatts, Bewer wegen Beleidigung. Bewer hatte sich zuvor in der Deutschen Richterzeitung[2] über deren Kritik zum Fehlurteil an Jakubowski erregt und Schwarzschild einen „rechtsbeugenden Literaten“ genannt, da er falsche Behauptungen aufgestellt habe. Bewer und Reichert wurden in zweiter Instanz zu 300 Mark Geldstrafe verurteilt.[3] Seine Mitarbeit bei der Richterzeitung beendete er zum 1. Januar 1929.

Sein Vater war der Maler Clemens Bewer (1820–1884). Seine Mutter war eine Cousine des Musikkritikers Eduard Hanslick. Sein Bruder war der antisemitische Schriftsteller Max Bewer. Seine Tochter Charlotte-Marie (1885–1960) hat Lutz Richter geheiratet, einen der „produktivsten Juristen der Weimarer Republik“, mit dauernden „Einfluß auf die Dogmatik des Verwaltungsrechts“.[4] Sein Sohn Clemens Bewer (1894–1972) war ab 1927 Syndikus des Hartmannbundes und von 1934 bis 1945 der gleichgeschalteten Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands.[5]

Einzelnachweise

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  1. Das Reichsgericht und der Krieg, Deutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 19 (1914), Sp. 1190@1@2Vorlage:Toter Link/dlib-zs.mpier.mpg.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Januar 2023. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis..
  2. Grenzen der Gerichtsberichte, Deutsche Richterzeitung 1927, S. 436.
  3. Robert Kuhn: Die Vertrauenskrise der Justiz, 1926-1928: der Kampf um die „Republikanisierung“ der Rechtspflege in der Weimarer Republik. Köln 1983, S. 255
  4. Martin Otto: Richter, Lutz (eigentlich Ludwig) Gebhard Hermann. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 21, Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 3-428-11202-4, S. 537 f. (Digitalisat).
  5. Rudolf Mothes Lebenserinnerungen Teil C (Band 4), PDF-Datei, (Memento des Originals vom 31. März 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.quelle-optimal.de S. 61f., abgerufen am 16. September 2010.

Werke (Auswahl)

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  • Die sächsischen Bergschiedsgerichte, Leipzig 1914.
  • Familie Bewer vom Niederrhein, Düsseldorf 1930.
  • „Die Totschlagssühne in der Lex Frisionum“, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, Band 13 (1892), S. 95.
  • „Zuständigkeit der Gewerbegerichte für Rechtsnachfolger der Arbeiter oder Arbeitgeber“, Deutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 9 (1904), Sp. 1109.
  • „Der Kampf um die Schwurgerichte“, Deutsche Richterzeitung 1927, S. 120.
  • „Örtliche Gerichtsunabhängigkeit und das kommende Reichsverwaltungsgericht“, Deutsche Richterzeitung 1927, 106.
  • „Politisierte Geschworene“, Deutsche Richterzeitung 1928, S. 180.