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Wikipedia:Urheberrechtsfragen

Letzter Kommentar: vor 10 Stunden von Jesi in Abschnitt Urheberfrage
Abkürzung: WP:UF, WP:URF
Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum

Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:

Bitte beachten:

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Logo des VEB Getränkekombinat Berlin wurde ohne Diskussion gelöscht.

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Glas

. Das o.g. Logo wurde aus dem Beitrag über das Getränkekombinat gelöscht, im Foto auf einem Bierglas zu sehen. Wikipedia:Löschprüfung#Datei:VEB_Getraenkekombinat_Logo.svg Ich bin der Meinung, dass es gemeinfrei benutzt werden könnte, da weder ein Designer noch ein Nachnutzer bekannt sind. Die Schöpfungshöhe kann ja immer nur subjektiv eingeschätzt werden. Sie ist n.m.M. nicht besonders hoch - ein stilisierter laufender Berliner Bär mit einem einfachen Tablett und drei Gläsern darauf. Der Schriftzug ist auch mit Standardbuchstaben gestaltet. Einen VEB bzw. ein Kombinat gibt es ja seit 34 Jahren auch nicht mehr. Das Logo könnte also wieder hergestellt und in das Lemma eingesetzt werden? Ich sehe kein Urhebergesetz verletzt. Im Übrigen ist der Bierdeckel auch im DDR-Museum ausgestellt: Bieruntersetzer VEB Getränkekombinat mit dem vollkommenen Logo. Grüße 44Pinguine (Diskussion) 17:33, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

 
Eine Flasche Berliner Pilsner
Hier falsch. Löschprüfung wurde bereits angestoßen, wie Du weißt. Dort wurdest Du auch darauf hingeweisen, dass selbstverständlich eine Nachnutzung stattfindet, nämlich hier (Siehe Bild). Und JA, selbstverständlich hat das ganz objektiv Schöpfungshöhe und auch ein unbekannter Designer genießt Urheberrecht. Was eine Museumsausstellung damit zu tun haben soll, erschließt sich mir gar nicht. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:45, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, das ist hier genau richtig.
Bzgl. der SH würde ich eher dazu tendieren, dass keine solche vorliegt. Der Bär an sich ist wirklich nichts besonderes. Man könnte aus meiner Sicht höchstens argumentieren, dass die Idee schutzwürdig ist, den Bären als Tablettträger zu stilisieren. -- Chaddy · D 17:49, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Mit Verlaub, wie gut kennst Du Dich mit Schöpfungshöhe und Urheberrecht aus? Wenn Du in diesem Ensemble nur "einfache geometrische Formen" siehst, stimmt irgendwas nicht. Abgesehen davon ist das höchstwahrscheinlich auch als Marke geschützt, schaue gleich nach. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:53, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Mit Verlaub, allein an deinen Ausfuehrungen zu einfachen geometrischen Formen und dem Markenschutz merkt man eindeutig, dass du hier lieber kleine Broetchen backen solltest. --Yellowcard (D.) 12:33, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
In diversen Varianten als Marke geschützt, z. B. diese. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:56, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich befasse mich seit ca. 18 Jahren mit dem Thema.
Und es geht bei der Bewertung von SH um weit mehr als nur um "einfachste geometrische Formen". Wir sind hier nicht auf Commons, wo andere (weitaus strengere) Maßstäbe gelten. Im deutschen Recht muss, um Schöpfungshöhe zu erreichen, eine persönliche geistige Schöpfung vorliegen, die wiederum ein gewisses Maß an Individualität voraussetzt. Somit dürfen auch nicht bloß einfach vorbekannte Elemente verwendet werden. Die Darstellung des Bärs (das ist der Berliner Bär) ist so aber prinzipiell seit Jahrhunderten bereits bekannt, auch in anderer Verwendung (Bär (Wappentier)).
Das Markenrecht betrifft uns nicht.
Ich empfehle dir als Lektüre Schöpfungshöhe und Wikipedia:Bildrechte. -- Chaddy · D 18:08, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
(unsachliches gelöscht. Sorry) —Nobody Perfect (Diskussion) 18:38, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es schadet nie, Jahrzehnte-altes Wissen auch mal wieder aufzufrischen.
Und wenn du meine rechtliche Einschätzung als Belehrung empfindest, kann ich dir leider auch nicht helfen. Genau dafür ist diese Seite nämlich gedacht. -- Chaddy · D 18:29, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
(BK) +1 Ob etwas als Marke geschützt ist, interessiert uns nicht und ist bei Beurteilung der SH irrelevant. Wäre man sehr spitzfindig, könnte man im Bären eine menschliche Darstellung sehen, die jahrhunderte altze Bärendarstellung sehe ich als unproblematsch an. Verbleiben nur die 3 Gläser, das sind einfachste Formen - ergo ist das Logo gemeinfrei. Die diskussionslose Löschung war eine grobe Fehlentscheidung. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:14, 17. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Offensichtlicht erreicht das die für Werkschutz nötige Schöpfungshöhe, sowohl der Bär alleine, als auch erst recht die doch recht ungewöhnliche Zusammenstellung von Bär und Biergläsern. Das die Figur des Bären seit Menschengedenken bekannt ist, führt nicht dazu, dass die individuelle Umsetzung nicht schutzfähig wäre. sуrcrо.педія 09:23, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Wenn man das ganz spitzfindig weiter führt, dürfte dann auch das Bild mit dem Glas und dem Gläser tragenden Bären (rechts) nicht gemeinfrei sein und muss dann auch gelöscht und aus den Artikeln entfernt werden. Deshalb schließe ich mich auch Chaddys Meinung an. --Der Tom 10:27, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Danke für den Ping @Tom md:. Hier ists besser als auf der LP. Zur polarisierenden Überschrift: es gab im Vorfeld einen Austausch mit dem Hochlader. Meine persönliche Meinung: der Bär ist in seiner Stilisierung durchaus nicht mit dem Wappentier und dem mit typischer Pose verbundenen Berliner Bären (sondern nur daran orientiert) gleichzusetzen, denn sonst wäre ja jegliche Darstellung einer Umrissfigur (hier: eines Bären) in jeglicher Pose, immer frei. Aber das sehe ich noch als grenzwertig an, da man evtl. historisch ähnlich stilisierte Bären finden könnte. Zwar mögen die Gläser für sich genommen keine Schöpfungshöhe aufweisen, doch in Kombination und der Verschmelzung dreier Gläser mit dem Tablett und die Kellner-Pose sind mehr als die handwerkliche oder einzelne Darstellung von fünf einfachen geometrischen Elementen, so dass ich hier Schöpfungshöhe annehmen würde. Nichtsdestotrotz bin ich hier kein Fachmann, nur erfahren hier.Ich schätze sehr die Aussagen der im BR-Bereich sehr erfahrenen und verdienten Chaddy und syrcro, ebenso die Meinung vom - wie hier - auch manchmal etwas polemisch auftretendem Ralf. Noch bisher zu unbeantworteten Aussagen von 44Pinguine am Anfang: bei unbekannten Designer oder Rechteinhaber tritt keine Gemeinfreiheit ein, vgl. Wikipedia:Bildrechte#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist. Ein Schriftzug war im Übrigen in der Datei nicht enthalten. Es wäre schön, wenn vielleicht @Chaddy: und @Syrcro: einen halbwegs gemeinsamen Nenner und damit Konsens finden könnten :) Alternativ findet ja jemand den Designernamen und kann einen Ablauf der Schutzfrist dadurch feststellen. Fürs Protokoll: wdwd hat mit seiner DÜP-Setzung "Freigabe" auch eine mögliche Schutzwürdigkeit angemerkt. -- Quedel Disk 11:53, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Nichts genaues weiss man nicht. Es gibt LG/OLG-Urteile aus der letzten Zeit, nach denen man hier recht eindeutig SH annehmen muss, und andere, auf deren Grundlage das in Frage zu stellen ist. Ich denke, dass erstinstanzlich hier fast immer SH zugesprochen werden wuerde, wenn es zu einer Auseinandersetzung kaeme. Dennoch waere ich, das ist meine persoenliche Meinung, dafuer, in diesem Bereich der angewandten Kunst (beschraenkt auf Logos) grosszuegig vorzugehen und voreilige Loeschungen zu unterlassen, wenn immer das noch gerade so vertretbar ist, bis sich die Rechtslage irgendwann wieder etwas deutlicher darstellt. Muesste man sich schwarz/weiss entscheiden, waere ich aber bei SH. --Yellowcard (D.) 12:37, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
PS: Eine "Fehlentscheidung" war das aber ganz bestimmt nicht, und bei der Masse an Dateien und DUP-Faellen muessen nunmal schnelle Entscheidungen getroffen werden. Es ist gut, dass wir hier diskutieren, aber jede Kritik an Quedels Entscheidung waere unfair und irrsinnig, egal ob wir dieses Logo final wiederherstellen oder geloescht lassen. Das nur zur Klarstellung. --Yellowcard (D.) 12:39, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
PPS: Siehe auch Wikipedia:Dateiüberprüfung/Entscheidungskatalog_Logos und nach Abschluss bitte auch diesen Fall gern dort eintragen. --Yellowcard (D.) 12:48, 18. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

@Gnom: Inwiefern ist die Diskussion hier beendet? Was ist das Ergebnis? Verwundert, Yellowcard (D.) 01:32, 8. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Naja, hier hat niemand mehr etwas beizutragen und die Löschprüfung ist ja auch abgeschlossen... --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:09, 12. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Bei allem Respekt und nicht böse gemeint, die LP-Begründung hat mit unserer Praxis im Bereich Logos nichts zu tun und ist auch nicht nachvollziehbar ("Zwar ist die Schöpfungshöhe zweifelhaft, aber die (hier anonyme) Urheberschaft wird erst nach 100 Jahren rechtlich wirkungslos." - sorry, die Überlegungen zu anonymen Werken gehen komplett an der Thematik vorbei und es handelt sich hier auch keineswegs um ein anonymes Werk im Rechtssinne.). Das alles ist "ein wenig" komplexer. Wir haben mehrere Unterseiten mit kilometerlangen Diskussionen, Zusammenfassungen, Urteilssammlungen usw. zu der Thematik, und das zusammengefasste Ergebnis ist insgesamt leider "nichts genaues weiß man nicht". Daher haben wir bis auf Weiteres (d.h. bis es eine etwas weniger uneindeutige Rechtslage gibt) unseren eigenen Umgang mit dieser Frage definiert und setzen ihn hier so konsistent wie möglich um. Nach dieser Vorgehensweise hätte man das Logo eher behalten sollen, und zumindest die formalen Wege einhalten müssen (siehe auch Wikipedia:Dateiüberprüfung/Entscheidungskatalog Logos und weitere Links von dort.) Die LP ist für solche UF-Entscheidungen auch gar nicht zuständig und sie kann solche Entscheidungen gar nicht sinnvoll treffen, dafür haben wir dieses Portal und die Schwierigen Fälle/DÜP. Diese Entscheidung von Altkatholik62 war formal nicht korrekt, will das jetzt aber auch nicht überformalisieren oder gar -dramatisieren. Es wäre aber sinnvoll, das unbürokratisch rückabzuwickeln und hier nicht für ein isoliertes Logo vom bewährten Weg abzuweichen. Yellowcard (D.) 17:16, 12. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Mit ebensolcher Wertschätzung, @Yellowcard: Das ist überzeugend, meine Entscheidung war vorschnell und formal fehlerhaft, ich widerrufe sie daher. Gegen eine weitere Diskussion an zutreffender Stelle oder auch gegen eine Wiederherstellung habe ich nichts einzuwenden. Betrachtet meine Einmischung daher als unerheblich und unbeachtlich. --Altkatholik62 (Diskussion) 13:31, 13. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hatte mich in diese Diskussion bislang nicht eingeklingt, tue es aber jetzt (reichlich verspätet) doch: Die Herausforderung ist ja, dass wir uns anschauen müssen, welchen "Bestand" an Bären-Logos, insbesondere solchen mit Getränketabletts, es gab, als dieses Logo geschaffen wurde. Erst wenn man den so genannten "vorbekannten Formenschatz" festgestellt hat, kann man das Maß der Schöpfungshöhe an der fraglichen Gestaltung bestimmen. Dieser Schritt wird häufig übersprungen, weil er auch sehr schwer durchzuführen ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:58, 13. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Da stimme ich Dir zu. Es ist nicht zumutbar, bei der Masse von vielen zehntausenden Logos diese individuelle Recherche und Abwägung durchzuführen. Daher haben wir ja den Entscheidungskatalog für Logos erstellt, um eine für uns praxistaugliche Richtlinie zu erzeugen. In Bezug auf das einzelne Logo ist das weitestgehend sinnfrei, es ist aber zugleich wohl der bestmögliche Ansatz, den wir haben.
Es gäbe im konkreten Fall viele Argumente dafür, warum genau dieses Logo schutzfähig ist. Das gilt für die meisten anderen Logos in unserem Bestand aber auch. Kernproblem ist eher, dass weiterhin Logos in die DÜP eingereiht oder anderweitig zur Löschung vorgeschlagen werden, ohne dass wir wirklich vernünftig entscheiden können. Wir wissen derzeit nicht, wo die Grenze verläuft, auch 11 Jahre nach dem Geburtstagszug nicht. Ich halte es aber nicht für sinnvoll, punktuell Logos zu löschen und die Löschung auf der Löschprüfung zu entscheiden, das geht an jeder Praktikabilität vorbei. --Yellowcard (D.) 02:05, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Naja, das Problem ist ja, dass ein "Grenzverlauf" immer nur festzustellen ist, nachdem man jeweils den vorbekannten Formenschatz bestimmt hat. In diesem Fall gab es seinerzeit sicherlich unzählige Bären-Signets, und wahrscheinlich auch zahlreiche Logos Tabletts mit Getränken von Brauereien, so dass man sich nur fragen müsste, ob in der Kombination ein besonderer Schutz auszumachen ist, was man verneinen könnte. so etwa? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:56, 15. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Im konkreten Fall bin ich unentschieden, ich kann für und wider Schutzfähigkeit gute Argumente finden, tendenziell gefühlsmäßig mehr für als wider Schutzfähigkeit - aber eine wirklich belastbare Aussage bedarf, wie du sagst, einer Menge Recherche und ist dann immer noch auf eher wackeligen Beinen.
Meine Argumentation bezog sich daher eher auf die Meta-Ebene - wir können bei der aktuellen Rechtslage bei den meisten Logos derzeit keine eindeutigen Entscheidungen treffen. Daher halte ich es nicht für sinnvoll, dies zu implizieren, sondern wir sollten unserer selbstgegebenen Richtlinie folgen, ohne jeden Einzelfall abzuwägen, denn sonst entsteht paradoxerweise ein nicht erklärbares Ungleichgewicht (passiert zum Beispiel im Bereich Sport - Logos von einzelnen Vereinen wurden gelöscht, während die Mehrzahl der Logos der anderen Vereine behalten werden, bei denen man oft aber ebenfalls für die Schutzfähigkeit argumentieren könnte. Dies ergibt weder für uns noch für Außenstehende irgendeinen Sinn und mag letztendlich noch andere Probleme hervorrufen). Meiner Meinung nach sollten wir daher unter Inkaufnahme einer gewissen Rechtsunsicherheit eine Konsistenz beibehalten und nur solche Logos proaktiv löschen, die entweder offensichtlich überdurchschnittlich kreativ und somit schutzfähig sind, oder die aus anderen Gründen (bspw. enthaltene Lichtbilder) eindeutig geschützt sind. Um hier eine Konsistenz zu erzeugen, haben wir den Entscheidungskatalog Logos. --Yellowcard (D.) 09:32, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich glaube, ihr habt ein falsches Verständnis, ab wann Logos im DACH-Raum urheberrechtlichen Schutz genießen (okay im DA-Raum, die Schweizer sind da entspannter): das oberste österreichische Zivilgericht (der OGH): "Gemäß § 1, § 3 Abs 1 UrhG genießen auch eigentümliche geistige Schöpfungen auf dem Gebiet des Kunstgewerbes Urheberrechtsschutz. Eine bestimmte Werkhöhe ist nicht erforderlich; die Leistung muß aber individuell eigenartig sein: Sie muß sich vom Alltäglichen, Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten abheben; beim Werkschaffenden müssen persönliche Züge - insbesondere durch die visuelle Gestaltung und durch die gedankliche Bearbeitung - zur Geltung kommen" - keine Kunstanforderung!! und entscheidet dann, dass das hier geschützt ist. Der OGH sieht auch nahezu reine Textlogos als geschützt an: GRUR Int 2000, 449 (Zimmermann fitness), lohnt sich sehr, schon wegen den Anmerkungen, die sich mit dem - heute obsoleten - Unterschied in der Behandlung von Werken der angewandten Kunst in D und A auseinander setzt. Etwas neuer ist GRUR Int 2010, 1093 (Tirol Milch), ein recht einfaches Logo aus vorbekannten Elementen, bei dem der OGH den Werkcharakter ohne echte Begründung (Das vom Kl. geschaffene Logo ist unstrittig eine eigentümliche geistige Schöpfung, also ein Werk der bildenden Künste i.S.d. § 3 UrhG, und zwar in Form einer Gebrauchsgrafik.) bejaht. Wenn wir das anwenden, wird die Bundeligatabelle recht logolos. sуrcrо.педія 10:27, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Stimmt schon, Österreich ist sowieso total meschugge, wir leisten uns nur den Luxus, das zu ignorieren... --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:32, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, eben. Und ehrlicherweise machen wir uns die Welt da ein bisschen, wie sie uns gefällt. Es fehlt in Deutschland noch an einschlägigen höchstinstanzlichen Urteilen, das ist mehr oder weniger unser letztes Argument. Denn wenn man sich die bekannten Urteile anschaut (und auch solche, die nach dem Geburtstagszug-Urteil kamen), können wir unsere bisherige Linie kaum argumentieren und müssten eigentlich pauschal auf alle Logos verzichten, mit seltenen Ausnahmen in den Fällen, wo wir argumentieren. Mit Anwendung des österreichischen Rechts sowieso, und auch in Deutschland gibt es überraschende Urteile - so wurde z.B. dem Logo von "5,0 Bier" urheberrechtlicher Schutz zugesprochen (LG Hamburg, Urteil vom 07.07.2016, Az. 310 O 212/14).
Solange wir uns für diese allgemeine Maßgabe aber nicht entschieden haben, sollten wir an unserer eigenen pragmatischen (rechtlich aber sehr wackeligen) Richtlinie möglichst konsistent festhalten, alles andere ergibt ja noch weniger Sinn. --Yellowcard (D.) 09:03, 19. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Auch Gerichte irren sich. Dem 5,0er-Logo SH zuzusprechen ist absurd. In Hamburg wurden aber schon häufig sehr wirre Urteile zu Urheberrechts-Themen gefällt. -- Chaddy · D 16:34, 19. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich halte das nicht für sonderlich absurd, sondern einigermaßen konsistent. Gerade im Bereich Logos hat man unendlich viele Gestaltungsmöglichkeiten, und daher ist diese Rechtsprechung eher konsequent denn absurd. Gleichzeitig sollte der Schutz sehr eng begrenzt sein, das heißt eine Bierdose mit ähnlichem Design, aber Abwandlungen im Detail dürfte von dem Schutz der 5,0er Dose vermutlich schon nicht mehr umfasst sein (und man müsste fragen, ob dadurch ein neuer Schutz für diese neue Gestaltung entsteht).
Aber das ist genauso Spekulation. Daher bin ich dafür, unsere Linie beizubehalten, bis es nicht mehr geht. Rechtlich gut begründbar ist sie aber eher nicht, wir verfolgen da eher Ideen von früher. --Yellowcard (D.) 08:16, 20. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Refrain in Tough (Lied) (2024)

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Hallo,

bei der AutoQS-Prüfung ist dieser neue Artikel in der Liste aufgetaucht. Ich bin mal wieder unschlüssig in der Bewertung. Es geht um den Refrain (8 Zeilen), der im Abschnitt Inhalt zitiert wird. Meine Frage ist, ob das dafür ausreichend kontextualisiert wird. Ich neige zu nein, freue mich aber durchaus, wenn mir fundiert widersprochen wird. @ChrisHardy: zu Kenntnis. Beste Grüße, --Leserättin (Diskussion) 09:16, 31. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Der Refrain wird ohne Einbettung in den Artikeltext einfach wiedergegeben – das geht leider nicht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:03, 31. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
@Gnom: Zum sind Achtzeilen noch durchaus als Kurzzitat zu bezeichnen, da es nicht unmengen an Text sind, zum anderen dient die Übersetzung schon als eine Art Erklärung, die selbsterklärend ist bzw. Interpretationsspielraum lässt, vorallem hier, wo es von Del Rey teilweise beabsichtigt ist … zum anderen stimmt die Aussage „Der Refrain wird ohne Einbettung in den Artikeltext einfach wiedergegeben“ so nicht ganz, wird schon im Abschnitt „Inhalt“ aufgegriffen. Habs allerdings nochmal erweitert. Gruß. ChrisHardy (Diskussion) 18:02, 31. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Hi, leider ist das in meinen Augen immer noch zu wenig. Um es mal ganz plastisch zu machen: Damit man sich auf das Zitatrecht berufen kann, sollte man sich typischerweise vor und nach (also "einbettend") mit dem Zitat ausführlich (jeweils mehrere Sätze) mit den zitierten Formulierungen (also nicht nur mit der üblichen Inhaltswiedergabe, sondern literaturwissenschaftlich) auseinandersetzen. So etwas geschieht in einem Wikipedia-Eintrag im Regelfall nicht, denn es wäre meistens mangels Belegen aus der Literatur ohnehin Theoriefindung. Stattdessen haben wir es hier mit dem Schulbuchfall eines Zitats zu tun, dass an eine Inhaltsangabe sozusagen "hintendrangeklatscht" wird. Ein Zitatzweck liegt dann nicht vor. Ich weiß, dass das doof ist, aber wer fragt, bekommt halt eine Antwort. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:01, 13. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Der Aussage schließe ich mich an und damit wurde das nun auch entfernt. – Doc TaxonDisk.20:30, 13. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Selbsterklärendes unnötig aufbauschen, sry … aber da fehlt mir jegliches Verständnis, die Argumentationsweise ist nicht so wirklich griffig. Vor allem das es wieder mal nur punktuell bei einem Artikel durchgeboxt wird, auch schade und inkonsequent. Auch danke das die ganze Autorenschaft flöten geht. Bitte die zerstörte Quelle 9 wieder repasieren, wenn schon dann bitte richtig umsetzen und nicht nur alles rauslöschen. ChrisHardy (Diskussion) 20:38, 13. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

en:File:Corporate Logo of Inland Revenue.svg

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Hi - Wäre das Logo des ehmaligen Inland Revenue in DE-Wiki hochladbar oder gar auf Commons? --Calle Cool (Diskussion) 08:51, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Hier lokal auf jeden Fall. Commons ist immer eine Wundertüte. -- Chaddy · D 16:46, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
@Calle Cool: Wenn ich mir die überraschend leere commons:Category:Logos of governments and government agencies of the United Kingdom ansehe, solltest du es wohl in der Tat besser nur hier hochladen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 18:24, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
aber auch hier nicht unter einen freien Lizenz hochladen. Und die Zeichnung links im Schrägbalken ist nicht so einfach, als dass dies eine zu niedrige Schöpfungshöhe erforderte. – Doc TaxonDisk.20:41, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Hm, ist das Grünzeug unter der Krone (Rose, Lauch, Kleeblatt, Distel) nicht uralte britische Heraldik? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:08, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
in dieser stilisierten Kombination? – Doc TaxonDisk.22:44, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
nicht? Diese Elemente haben wir doch in der commons:Category:Coats of arms of the United Kingdom dutzendfach auf Commons, oder? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 00:39, 17. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich seh da keine SH. Das sind grundlegende heraldische Figuren.
Außerdem könnte man zudem auch noch mit amtlichem Werk argumentieren bei einem offiziellen Behördenlogo. -- Chaddy · D 23:44, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Die heraldischen Figuren alleine nicht, diese speziell stilisierte Anordnung und Formen dann aber eher schon Schöpfungshöhe. -- Ich war der Meinung, dass "amtliches Werk", anders als in Deutschland, im United Kingdom nicht gibt. Lieg ich da falsch? – Doc TaxonDisk.00:02, 17. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich sehe in dieser Stilisierung kein Überragen der Durchschnittsgestaltung.
Hier wenden wir aber ja DACH-Recht an und da gibt es amtliche Werke. -- Chaddy · D 00:25, 17. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn es um ein UK-amtliches Werk geht, kannst Du doch nicht DACH-Recht anwenden. DACH-Recht geht schon alleine nicht, weil jedes Land seine eigenen Gesetze hat. Falls amtliche Werke per UK-Gesetze nicht Public Domain sind (hab es noch nicht überprüfen können), kannst Du es hier doch nicht als Public Domain hochladen, weil das kein amtliches Werk der Deutschen Bundesrepublik, bzw. deren Behörden und Ämter, ist. – Doc TaxonDisk.09:57, 17. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Nach Crown Copyright ist ein von der Regierung des Vereinigten Königreichs erstelltes Werk gemeinfrei, wenn es
  • ein Foto ist, das von der Regierung des Vereinigten Königreichs vor dem 1. Juni 1957 erstellt wurde, oder
  • ein Foto oder eine Gravur ist, das von der Regierung des Vereinigten Königreichs erstellt wurde und vor 1974 kommerziell veröffentlicht wurde, oder
  • ein Kunstwerk ist, bei dem es sich nicht um ein Foto oder eine Gravur handelt, das von der Regierung des Vereinigten Königreichs vor 1974 erstellt wurde
Hier trifft Punkt 3 zu. – Doc TaxonDisk.10:04, 17. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Doch, das können wir und das machen wir hier auch schon immer so. Wir berufen uns dabei auf das Schutzlandprinzip. -- Chaddy · D 16:48, 17. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Aha, okay. – Doc TaxonDisk.01:54, 18. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Bildfreigabe nicht anerkannt

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Hallo miteinander, vor Längerem schon fotografierte ich den Wappenschild des Landes Rheinland-Pfalz, der einem Gesangverein zum 110-jährigen Bestehen verliehen worden war. Inzwischen erschienen mir das Bild und vor allem der Gegenstand interessant genug, um in die Commons hochgeladen zu werden. Zur Vermeidung von Beanstandungen wegen des Urheberrechts bzw. der Lizenz fragte ich bei der Staatskanzlei in Mainz an und erhielt folgende Antwort: „Die Rechte am Wappenschild liegen bei der Staatskanzlei. Aus unserer Sicht spricht nichts dagegen, ein Foto des Wappenschilds in Wikipedia oder Wikimedia Commons zu veröffentlichen.“ Die Mail mit dieser Aussage und meine vorausgegangene Anfrage, in der der Dateiname des Fotos genannt war, leitete ich an das Wikimedia-Support-Team weiter. Von dort wurde mir Folgendes mitgeteilt: „Leider reichen die Angaben noch nicht aus, da keine für Wikipedia nutzbare Lizenz angegeben wurde. Nur Bilder, die unter einer solchen Lizenz stehen, können für Wikipedia zur Verfügung gestellt werden. Eine mögliche Lizenz ist die ‚Creative Commons - Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0‘.“ Bisher reichte es aus, dass ich erklärte, ein Bild selbst fotografiert zu haben, die von mir gewählte Lizenz nannte und im Falle von Kunstwerken das Einverständnis des Rechteinhabers per E-Mail – genauso wie jetzt hier – lieferte. Kann mir bitte jemand sagen, was neuerdings darüber hinaus zu tun ist? Das Foto des Wappenschildes ist inzwischen gelöscht, aber es ist nicht auszuschließen, dass ich noch mal ein Foto eines Kunstwerkes hochladen will und dann wissen müsste, wie ich mich richtig verhalte. Freundliche Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 19:35, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Ein gelöschtes Bild kann auch wiederhergestellt werden, wenn die Lage geklärt ist. Die Löschung ist also erst mal kein Grund zur Panik. Sodann, soweit ich es verstehe: Bei Wikipedia und Wikimedia Commons müssen alle Dateien, die hochgeladen werden, auch von anderen weiterverwendet werden dürfen, und zwar unentgeltlich, auch für kommerzielle Zwecke und auch in veränderter Form. Deshalb reicht es nicht aus, eine Freigabe "für Wikipedia" oder "für Wikimedia Commons" zu bekommen, weil daraus nicht hervorgeht, ob die freigebende Stelle auch verstanden hat, was das für Konsequenzen haben könnte. Sehr wahrscheinlich wurde deshalb speziell auf die von Commons erlaubten Lizenzen hingewiesen, von denen mindestens eine explizit genannt sein sollte. Vielleicht kann das jemand anderes hier aber genauer und besser erklären. Freundliche Grüße --2003:E4:5F04:A200:91EF:F210:A18E:6A16 21:40, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Das, was Du mir hier erklärst, weiß ich explizit alles und auch im Kontext. Ich hätte gern eine konkrete Auskunft, was noch zu tun ist, nachdem ich dem Rechteinhaber mitgeteilt hatte, zu welchem Zweck und unter welchen Bedingungen das Bild veröffentlicht werden soll und daraufhin die zitierte Zustimmung erteilt wurde. Gruß -- Lothar Spurzem (Diskussion) 22:18, 16. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Oh, entschuldige bitte. Da war ich mal wieder viel zu voreilig und habe schlecht gelesen und nicht recherchiert, welche Erfahrungen Du schon alle hast, und daher Deine Frage nicht verstanden. Werde versuchen, mich zu bessern oder vielleicht besser ganz zu schweigen. --2003:E4:5F04:A200:1CA1:DF77:C7F5:D892 18:47, 17. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Wir sollten dazu ein Mitglied des Support-Teams befragen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 00:41, 17. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Wie sieht denn dieser Wappenschild aus? Gibt es irgendwo ein Anschauungsbeispiel? -- Chaddy · D 01:30, 17. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo Chaddy, der Wappenschild ist eine rechteckige Bronzeplatte (vermutlich Bronze) im Hochformat, geschätzt etwa 60 cm hoch, im Wesentlichen und in voller Breite des Schildes ist das Wappen von Rheinland-Pfalz dargestellt, darunter in kleiner Schrift eingraviert die Widmung „Dem … zum …jährigen Bestehen zugeeignet“, darunter links Ort und Datum, rechts Unterschrift der Ministerpräsidentin. Oben als Abschluss oder Bekrönung des Wappens verläuft ein schmales Band aus Kreuzen, in der Art einer Krone, unten ein Band als liegende ornamentale Weinrebe. Siehe hier. Viele Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 10:46, 17. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Okay. Da könnte ich mir fast vorstellen, dass das ganze gar keine Schöpfungshöhe hat (und das Landeswappen selbst ist ja auf jeden Fall auch ein amtliches Werk), also gar nicht schützbar ist. -- Chaddy · D 22:21, 17. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Hätte ich auch gedacht. Dann müsste nur Lothar sein Bild freigeben, das wäre wohl als Lichtbildwerk eines dreidimensionalen Objekts schutzfähig. --Erastophanes (Diskussion) 10:43, 18. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ja, genau -- Chaddy · D 15:50, 18. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
@Lothar Spurzem: Kannst du hier einmal die Ticketnummer aus der Konversation mit dem Support-Team nennen? Steht im E-Mail-Betreff eurer Konversation. Dann könnte man hierüber das Support-Team um nochmalige Bewertung bitten, vielleicht ist der Aspekt mit der Schöpfungshöhe nicht beachtet worden, das kann bei der Flut an Anfragen durchaus mal passieren. Grüße, Yellowcard (D.) 11:25, 19. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo miteinander, ich danke Euch für Eure Stellungnahmen. Was mich sehr wundert, ist über die Frage der Schöpfungshöhe hinaus, dass die von der Staatskanzlei ausgesprochene Bildfreigabe nicht anerkannt wird. Ich hatte in meiner Bitte um Freigabe geschildert, unter welcher Lizenz das Foto veröffentlicht werden soll, woraufhin es hieß, die Staatskanzlei sei Inhaber der Rechte und von ihrer Seite sei gegen die Veröffentlichung nichts einzuwenden. Hier ist die Ticket#2024081410008121, unter der Wikimedia dennoch die Veröffentlichung ablehnte. Herzliche Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 11:43, 19. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich vermute mal: wenn in der E-Mail von der Staatskanzlei diese selbst nicht eine konkrete Lizenz benennen, lehnt das Supportteam das ab. Das von dir geschrieben klingt zumindest so. Alles was du also hättest tun müssen, wäre die Staatskanzlei zu bitten nochmals eine E-Mail zu schreiben in der sie selbst klar die genaue Lizenz benennen (welch kannst du ja vorschlagen). --Naronnas (Diskussion) 13:26, 19. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Vermutlich ist es so. Aber ich bin keiner, der den Leuten auf die Nerven gehen und sie gängeln will. Außerdem genügte in früheren Fällen eine Erklärung, wie sie auch jetzt vorliegt. Wie schon gesagt: In meiner Anfrage wegen der Freigabe stand, wo und zu welchen Bedingungen das Bild veröffentlicht werden sollte. Ich wüsste auch nicht, bisher Fotos in den Commons gesehen zu haben, zu denen sowohl der Fotograf als auch der Rechteinhaber an dem fotografierten Kunstwerk eine Lizenz formulierte. Aber auch Dir, Naronnas, danke und freundliche Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 16:46, 19. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Datei:100Neuseeland-Dollar vorderseite.jpg

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Hallo zusammen, wie war nochmal unsere Vorgehensweise bei Abbildung von Zahlungsmitteln (Münzen, Geldscheinen)? Verwendung als amtliches Werk in Verbindung mit dem Schutzlandprinzip fällt aus, korrekt? Also nur individuelle Bewertung hinsichtlich Schöpfungshöhe und möglicherweise abgelaufenen Schutzfristen der dargestellten Elemente, korrekt? Oder gibt es einen einfacheren Weg? Die o.g. Banknote aus Neuseeland steht seit 2023 ohne Entscheidung in der DÜP, es wird mal Zeit. :-) Yellowcard (D.) 11:22, 19. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Hi, ich würde gemäß Commons:Currency#New_Zealand löschen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:51, 19. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
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Darf man das Logo von YB benutzen um einen Schlüsselanhänger herzustellen? (nicht signierter Beitrag von 2A02:1210:167D:4F00:6896:373:AB82:615 (Diskussion) 22:34, 19. Aug. 2024 (CEST))Beantworten

Ja, du dürftest ihn aber nicht verkaufen.
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:39, 20. Aug. 2024 (CEST)
--Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:39, 20. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Naja, das ist was zu knapp gesprungen: Du darfst den Schlüsselanhänger nur für den Eigengebrauch herstellen (Art. 19 URG), also an Freunde und Familie weitergeben ist okay, aber darüber hinaus wäre es auch für umsonst schon strafbar in der Schweiz (mit Strafandrohung bis zu 5 Jahren). sуrcrо.педія 09:58, 20. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Logo des Ungarischen Parlaments

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Guten Abend, ist es möglich, das in der en-wiki genutzte Logo des Ungarischen Parlaments auch auf der deutschsprachigen Seite zu nutzen, oder ist dies aufgrund von Bildrechten nicht möglich? Das Logo ist in Wikimedia Commons nicht hochgeladen. Danke für jegliche Hilfe (ich wurde von WP:RB hierher vermittelt).--Wiki0856 (Diskussion) 19:18, 20. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Uh, das sehe ich skeptisch. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:26, 20. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Urheberfrage

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Hallo, bei diesem Foto ist als Quelle "Eigenes Werk" und als Urheber Wwwrathert angegeben, die auf dem Foto abgebildete Person. Eine Nachfrage ergab, dass das Foto von seiner Frau gemacht wurde. Wie ist da die Urheberfrage zu behandeln? -- Jesi (Diskussion) 13:31, 21. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Urheberin ist natürlich Ratherts Frau. Lass uns die Bilddaten entsprechend korrigieren und fertig, wir brauchen in so einem Fall nix löschen oder eine extra Freigabe anfordern oder so. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:54, 21. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
@Wwwrathert: Du solltest also dort den Namen deiner Frau eintragen. -- Jesi (Diskussion) 14:11, 21. Aug. 2024 (CEST)Beantworten