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Printmedien

Eine Alterskennzeichnung gibt es für Printmedien wie zum Beispiel Zeitungen, Magazine, Comics, Plakate oder Bücher nicht.

Sofern Bürgerinnen und Bürger die Inhalte von Presseerzeugnissen oder die redaktionellen Inhalte von Online-Diensten für problematisch halten, so können sie sich an den Deutschen Presserat wenden. Der Deutsche Presserat ist eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle der Printmedien, in der sich verschiedene Verleger- und Journalistenorganisationen zusammengeschlossen haben. Er prüft die eingehenden Beschwerden anhand des Pressekodexes und spricht, wenn die Beschwerden begründet sind, Missbilligungen und Rügen aus.

Über Beschwerden bezüglich Werbung entscheidet der Deutsche Werberat als freiwilliges Selbstkontrollorgan der Werbewirtschaft. Werden beanstandete Werbemaßnahmen nicht abgestellt, so veröffentlicht der Werberat die Beanstandungen.

Printmedien jeglicher Art können, sofern sie jugendgefährdend sind, auf Antrag oder Anregung einer antrags- oder anregungsberechtigten Stelle von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden.

Strafrechtlich relevante Inhalte dürfen auch in Printmedien nicht verbreitet werden. Schwer jugendgefährdende Inhalte, die nicht strafrechtlich relevant sind sowie indizierte Medien bleiben Erwachsenen zugänglich.