Deutscher Reichsanzeiger

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Der Deutsche Reichsanzeiger war die amtliche Zeitung in der Weimarer Republik, in der Personalangelegenheiten und Verwaltungsverordnungen des Reiches sowie auch kurze Berichte aus der Arbeit des Parlaments veröffentlicht wurden. Der Deutsche Reichsanzeiger wurde später mit dem preußischen Staatsanzeiger zusammengelegt.

In der Bundesrepublik erfüllt die Aufgaben des Reichsanzeigers der Bundesanzeiger.