Diskussion:Hupe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 23. August 2010 um 11:57 Uhr durch 134.28.124.153 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 134.28.124.153
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Warum wurde bei "wird sie auch zu folgenden Zwecken eingesetzt" das eingefügte "Um nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer, insbesondere Radfahrer, von der Fahrbahn zu vertreiben." wieder gelöscht? Es ist nicht im zweiten Punkte enthalten, da das "falsch verhalten" weder ersichtlich noch gegeben sein muß. 91.96.52.186 21:06, 28. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

So, wie das im Artikel stand, war das Autofahrerbashing und nicht neutral. Es können sich schließlich beliebige Verkehrsteilnehmer gegenseitig anhupen, -klingeln oder -brüllen, unabh. davon ob wer motorisiert ist und ob sich vorher jemand falsch verhalten hat. Der StVO entspricht das alles nicht, und der Mehrwert einer solchen Aussage für den Artikel dürfte gegen null gehen.
Totschlagargument, nicht ausreichend, du hast einen weiteren Versuch. 91.96.32.191 09:32, 19. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Lies genau (ich habe die Formulierung noch etwas eindeutiger gestaltet): Es handelt sich um eine Aufzählung, wozu die Hupe nicht zu benutzen ist. Eine solche Aufzählung braucht nicht erschöpfend zu sein. --Diogenes 3 14:09, 21. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Eher könnte man noch das Vertreiben von Wild von der Fahrbahn mit aufnehmen. --Dc2 14:18, 29. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Nö, das ist zulässig (man selbst ist gefährdet), und gehört deshalb nicht in diese Aufzählung. --Diogenes 3 14:09, 21. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Wie wärs, wenn man den Punkt "Aufwecken" durch folgenden ersetzt: "andere Verkehrsteilnehmer auf ein Fehlverhalten hinweisen"? Erlaubt ist die Hupe nur, um auf eine Gefahr hinzuweisen. Diese Gefahr kann natürlich durch ein Fehlverhalten hervorgerufen werden. Aber "einschlafen", halten wo es nicht erlaubt ist, oder die Benutzung eines Fahrstreifens, der für andere Fahrzeugarten vorgesehen ist (zB Füßgänger auf der Straße, Autos auf dem Radweg, Radfahrer auf dem Fußweg etc) ohne Gefährdung erlaubt das Hupen nicht.--134.28.124.153 11:55, 23. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Sollte man "zum Ankündigen der Überholabsicht innerorts" in die Liste aufnehmen? Nur für besseres Verständnis?--134.28.124.153 11:57, 23. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Was ist beim Kraftfahrzeug ein Back-up-Horn? ˜˜˜˜


Und was ist mit dem Synonym für Brüste? Das gehört da auch hin.

Das stand schonmal drin und wurde entfernt mit der wenig schlüssigen Begründung "Unsinn". Ich schreibe es wieder rein. -- 17:54, 8. Aug. 2009 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Dc2 (Diskussion | Beiträge) )
Oben im Artikel steht, dass dieser Artikel das Signalgerät behandelt. Man kann Brüste wohl kaum als SignalGERÄT bezeichnet.--134.28.124.153 11:43, 23. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Quelle ungültig

Die angegebene Quelle (http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1005853/Bussgeldkatalog-Verordnung-BKatV-Stand-01.08.2007.pdf) kann nicht gefunden werden (404).--91.62.119.215 15:08, 24. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Funktionsweise

Die Funktionsweise ist nicht gut erklärt: Der Wagnersche Hammer beschreibt nur ein System, mit dem eine Schwingung erregt werden kann. Was wird hier erregt? --134.28.124.153 15:41, 22. Jul. 2010 (CEST)Beantworten